Mindestmaß · Schleswig-Holstein
Mindestmaß Regenbogenforelle in Schleswig-Holstein
Regenbogenforelle ist in der Fischereiverordnung von Schleswig-Holstein nicht mit einem Mindestmaß geführt. Die Art kommt im Regelwerk nicht vor.

| Angabe | Wert |
|---|---|
| Mindestmaß | keine Landesregelung |
| Schonzeit | keine Landesregelung |
| Messpunkt | Kopfspitze bis Ende der Schwanzflosse |
| Fundstelle | BiFVO SH / KüFVO SH, nicht in Anlage 1 BiFVO und nicht in Anlage 1 KüFVO aufgeführt |
Werte nach Landesrecht. Die Gewässerordnung kann strenger sein. Ohne Gewähr.
Besonderheiten in Schleswig-Holstein
Anlage 1 BiFVO listet nur heimische, nicht gebietsfremde Arten; die Regenbogenforelle erscheint dort gar nicht — im Unterschied zum Flussbarsch, der gelistet ist, aber ohne Werte. Besatz ist praktisch auf geschlossene Gewässer und Angelteiche beschränkt, deren Gewässerordnungen eigene Maße setzen.
Regenbogenforelle: Mindestmaße im Ländervergleich
Mindestmaße sind Landesrecht — dieselbe Art wird von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geschützt. Im Ländervergleich reicht die Spanne für Regenbogenforelle von 25 bis 26 Zentimetern — ein Fisch, der in einem Bundesland maßig ist, kann im Nachbarland untermaßig sein. Ausführlich mit Messregeln und Entnahmefenstern steht das in der Übersicht „Mindestmaß Regenbogenforelle".
| Bundesland | Maß | Schonzeit |
|---|---|---|
| Baden-Württemberg | kein Mindestmaß | 01.10.–28.02. |
| Bayern | 26 cm | 15.12.–15.03. |
| Berlin | 25 cm | 01.10.–30.04. |
| Brandenburg | keine Landesregelung | keine Landesregelung |
| Bremen | keine Landesregelung | keine Landesregelung |
| Hamburg | keine Landesregelung | keine Landesregelung |
| Hessen | keine Landesregelung | keine Landesregelung |
| Mecklenburg-Vorpommern | keine Landesregelung | keine Landesregelung |
| Niedersachsen | 25 cm | keine Schonzeit |
| Nordrhein-Westfalen | keine Landesregelung | keine Landesregelung |
| Rheinland-Pfalz | kein Mindestmaß | keine Schonzeit |
| Saarland | kein Mindestmaß | keine Schonzeit |
| Sachsen | 25 cm | 01.10.–30.04. |
| Sachsen-Anhalt | 25 cm | keine Schonzeit |
| Schleswig-Holstein | keine Landesregelung | keine Landesregelung |
| Thüringen | keine Landesregelung | keine Landesregelung |
Erfasst sind alle 16 Bundesländer. Ohne Gewähr.
Quelle & Stand
- Rechtsgrundlage
- Binnenfischereiverordnung (BiFVO) vom 29. Juni 2016; für Küstengewässer: Küstenfischereiverordnung (KüFVO) vom 3. Dezember 2018
- Fundstelle
- nicht in Anlage 1 BiFVO und nicht in Anlage 1 KüFVO aufgeführt
- Fassung
- BiFVO: Anlage 1 neu gefasst durch Verordnung vom 26. Mai 2021, gültig ab 9. Juli 2021. KüFVO: zuletzt geändert am 16. Dezember 2025
- Quelle abgerufen am
- 19. Juli 2026 · amtlicher Volltext
Häufige Fragen
Wie groß muss ein Regenbogenforelle in Schleswig-Holstein sein?
Das Landesrecht von Schleswig-Holstein setzt für Regenbogenforelle kein Mindestmaß fest (BiFVO SH / KüFVO SH, nicht in Anlage 1 BiFVO und nicht in Anlage 1 KüFVO aufgeführt). Vereine und Pächter regeln das häufig selbst — die Erlaubniskarte ist maßgeblich.
Wie wird das Maß richtig gemessen?
Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Die Verordnungen der Länder unterscheiden sich im Detail: Manche stellen auf die natürlich ausgebreitete, andere auf die zusammengelegte Schwanzflosse ab — Letzteres ergibt ein etwas größeres Maß. Miss im Zweifel auf einer Messmatte und setze grenzwertige Fische zurück.
Gilt das Mindestmaß für Regenbogenforelle in ganz Deutschland gleich?
Nein. Mindestmaße sind Landesrecht und unterscheiden sich deutlich. Im Ländervergleich reicht die Spanne für Regenbogenforelle von 25 bis 26 Zentimetern — ein Fisch, der in einem Bundesland maßig ist, kann im Nachbarland untermaßig sein. In 11 der hier erfassten Bundesländer gibt es für Regenbogenforelle überhaupt kein landesweites Mindestmaß.
Weiter prüfen
Die Schonzeit für Regenbogenforelle in Schleswig-Holstein steht mit allen Details auf einer eigenen Seite. Für ein konkretes Datum beantwortet der Fang-erlaubt-Checker die Frage direkt.
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