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Mindestmaß · Schleswig-Holstein

Mindestmaß Regenbogenforelle in Schleswig-Holstein

Regenbogenforelle ist in der Fischereiverordnung von Schleswig-Holstein nicht mit einem Mindestmaß geführt. Die Art kommt im Regelwerk nicht vor.

Regenbogenforelle (Oncorhynchus mykiss), Seitenansicht — Mindestmaß in Schleswig-Holstein
Regenbogenforelle — wissenschaftlich Oncorhynchus mykiss
AngabeWert
Mindestmaßkeine Landesregelung
Schonzeitkeine Landesregelung
MesspunktKopfspitze bis Ende der Schwanzflosse
FundstelleBiFVO SH / KüFVO SH, nicht in Anlage 1 BiFVO und nicht in Anlage 1 KüFVO aufgeführt

Werte nach Landesrecht. Die Gewässerordnung kann strenger sein. Ohne Gewähr.

Besonderheiten in Schleswig-Holstein

Anlage 1 BiFVO listet nur heimische, nicht gebietsfremde Arten; die Regenbogenforelle erscheint dort gar nicht — im Unterschied zum Flussbarsch, der gelistet ist, aber ohne Werte. Besatz ist praktisch auf geschlossene Gewässer und Angelteiche beschränkt, deren Gewässerordnungen eigene Maße setzen.

Regenbogenforelle: Mindestmaße im Ländervergleich

Mindestmaße sind Landesrecht — dieselbe Art wird von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geschützt. Im Ländervergleich reicht die Spanne für Regenbogenforelle von 25 bis 26 Zentimetern — ein Fisch, der in einem Bundesland maßig ist, kann im Nachbarland untermaßig sein. Ausführlich mit Messregeln und Entnahmefenstern steht das in der Übersicht „Mindestmaß Regenbogenforelle".

BundeslandMaßSchonzeit
Baden-Württemberg kein Mindestmaß 01.10.–28.02.
Bayern 26 cm 15.12.–15.03.
Berlin 25 cm 01.10.–30.04.
Brandenburg keine Landesregelung keine Landesregelung
Bremen keine Landesregelung keine Landesregelung
Hamburg keine Landesregelung keine Landesregelung
Hessen keine Landesregelung keine Landesregelung
Mecklenburg-Vorpommern keine Landesregelung keine Landesregelung
Niedersachsen 25 cm keine Schonzeit
Nordrhein-Westfalen keine Landesregelung keine Landesregelung
Rheinland-Pfalz kein Mindestmaß keine Schonzeit
Saarland kein Mindestmaß keine Schonzeit
Sachsen 25 cm 01.10.–30.04.
Sachsen-Anhalt 25 cm keine Schonzeit
Schleswig-Holstein keine Landesregelung keine Landesregelung
Thüringen keine Landesregelung keine Landesregelung

Erfasst sind alle 16 Bundesländer. Ohne Gewähr.

Quelle & Stand

Rechtsgrundlage
Binnenfischereiverordnung (BiFVO) vom 29. Juni 2016; für Küstengewässer: Küstenfischereiverordnung (KüFVO) vom 3. Dezember 2018
Fundstelle
nicht in Anlage 1 BiFVO und nicht in Anlage 1 KüFVO aufgeführt
Fassung
BiFVO: Anlage 1 neu gefasst durch Verordnung vom 26. Mai 2021, gültig ab 9. Juli 2021. KüFVO: zuletzt geändert am 16. Dezember 2025
Quelle abgerufen am
19. Juli 2026 · amtlicher Volltext

Häufige Fragen

Wie groß muss ein Regenbogenforelle in Schleswig-Holstein sein?

Das Landesrecht von Schleswig-Holstein setzt für Regenbogenforelle kein Mindestmaß fest (BiFVO SH / KüFVO SH, nicht in Anlage 1 BiFVO und nicht in Anlage 1 KüFVO aufgeführt). Vereine und Pächter regeln das häufig selbst — die Erlaubniskarte ist maßgeblich.

Wie wird das Maß richtig gemessen?

Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Die Verordnungen der Länder unterscheiden sich im Detail: Manche stellen auf die natürlich ausgebreitete, andere auf die zusammengelegte Schwanzflosse ab — Letzteres ergibt ein etwas größeres Maß. Miss im Zweifel auf einer Messmatte und setze grenzwertige Fische zurück.

Gilt das Mindestmaß für Regenbogenforelle in ganz Deutschland gleich?

Nein. Mindestmaße sind Landesrecht und unterscheiden sich deutlich. Im Ländervergleich reicht die Spanne für Regenbogenforelle von 25 bis 26 Zentimetern — ein Fisch, der in einem Bundesland maßig ist, kann im Nachbarland untermaßig sein. In 11 der hier erfassten Bundesländer gibt es für Regenbogenforelle überhaupt kein landesweites Mindestmaß.

Weiter prüfen

Die Schonzeit für Regenbogenforelle in Schleswig-Holstein steht mit allen Details auf einer eigenen Seite. Für ein konkretes Datum beantwortet der Fang-erlaubt-Checker die Frage direkt.