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Seeforelle Mindestmaß

Mindestmaß Seeforelle in Schleswig-Holstein

Seeforelle ist in der Fischereiverordnung von Schleswig-Holstein nicht mit einem Mindestmaß geführt. Die Art kommt im Regelwerk nicht vor.

Seeforelle (Salmo trutta lacustris), Seitenansicht — Mindestmaß in Schleswig-Holstein
Seeforelle — wissenschaftlich Salmo trutta lacustris
AngabeWert
Mindestmaßkeine Landesregelung
Schonzeitkeine Landesregelung
MesspunktKopfspitze bis Ende der Schwanzflosse
FundstelleBiFVO SH / KüFVO SH, in Anlage 1 BiFVO nicht namentlich aufgeführt

Werte nach Landesrecht. Die Gewässerordnung kann strenger sein. Ohne Gewähr.

Besonderheiten in Schleswig-Holstein

Anlage 1 BiFVO nennt von Salmo trutta ausschließlich die Bachforelle (Salmo trutta fario, 30 cm / 1. Oktober bis 28. Februar) und die Meerforelle (Salmo trutta trutta, 40 cm / 1. Oktober bis 28. Februar). Die Seeforelle (Salmo trutta lacustris) ist eine dritte Standform derselben Art und wird nicht eigens aufgeführt; ob sie unter einen dieser Einträge fällt, lässt der Verordnungstext offen. Deshalb bewusst „nicht_geregelt“. Praktischer Hinweis: In Schleswig-Holstein sind seeforellenartige Bestände ohnehin selten; vor Ort gelten die Gewässerordnung des Fischereiberechtigten und im Zweifel die Auskunft der oberen Fischereibehörde (Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein).

Seeforelle: Mindestmaße im Ländervergleich

Mindestmaße sind Landesrecht — dieselbe Art wird von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geschützt. Im Ländervergleich reicht die Spanne für Seeforelle von 25 bis 60 Zentimetern — ein Fisch, der in einem Bundesland maßig ist, kann im Nachbarland untermaßig sein. Ausführlich mit Messregeln und Entnahmefenstern steht das in der Übersicht „Mindestmaß Seeforelle".

BundeslandMaßSchonzeit
Baden-Württemberg 50 cm 01.10.–28.02.
Bayern 60 cm 01.10.–15.03.
Berlin 60 cm 01.10.–31.05.
Brandenburg kein Mindestmaß ganzjährig geschont
Bremen keine Landesregelung keine Landesregelung
Hamburg keine Landesregelung keine Landesregelung
Hessen 25–60 cm 01.10.–31.03.
Mecklenburg-Vorpommern keine Landesregelung keine Landesregelung
Niedersachsen keine Landesregelung keine Landesregelung
Nordrhein-Westfalen 50 cm 20.10.–15.03.
Rheinland-Pfalz 60 cm keine Schonzeit
Saarland keine Landesregelung keine Landesregelung
Sachsen 60 cm 01.10.–30.04.
Sachsen-Anhalt keine Landesregelung keine Landesregelung
Schleswig-Holstein keine Landesregelung keine Landesregelung
Thüringen keine Landesregelung keine Landesregelung

Erfasst sind alle 16 Bundesländer. Ohne Gewähr.

Quelle & Stand

Rechtsgrundlage
Binnenfischereiverordnung (BiFVO) vom 29. Juni 2016; für Küstengewässer: Küstenfischereiverordnung (KüFVO) vom 3. Dezember 2018
Fundstelle
in Anlage 1 BiFVO nicht namentlich aufgeführt
Fassung
BiFVO: Anlage 1 neu gefasst durch Verordnung vom 26. Mai 2021, gültig ab 9. Juli 2021. KüFVO: zuletzt geändert am 16. Dezember 2025
Quelle abgerufen am
19. Juli 2026 · amtlicher Volltext

Häufige Fragen

Wie groß muss ein Seeforelle in Schleswig-Holstein sein?

Das Landesrecht von Schleswig-Holstein setzt für Seeforelle kein Mindestmaß fest (BiFVO SH / KüFVO SH, in Anlage 1 BiFVO nicht namentlich aufgeführt). Vereine und Pächter regeln das häufig selbst — die Erlaubniskarte ist maßgeblich.

Wie wird das Maß richtig gemessen?

Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Die Verordnungen der Länder unterscheiden sich im Detail: Manche stellen auf die natürlich ausgebreitete, andere auf die zusammengelegte Schwanzflosse ab — Letzteres ergibt ein etwas größeres Maß. Miss im Zweifel auf einer Messmatte und setze grenzwertige Fische zurück.

Gilt das Mindestmaß für Seeforelle in ganz Deutschland gleich?

Nein. Mindestmaße sind Landesrecht und unterscheiden sich deutlich. Im Ländervergleich reicht die Spanne für Seeforelle von 25 bis 60 Zentimetern — ein Fisch, der in einem Bundesland maßig ist, kann im Nachbarland untermaßig sein. In 9 der hier erfassten Bundesländer gibt es für Seeforelle überhaupt kein landesweites Mindestmaß.

Weiter prüfen

Die Schonzeit für Seeforelle in Schleswig-Holstein steht mit allen Details auf einer eigenen Seite. Für ein konkretes Datum beantwortet der Fang-erlaubt-Checker die Frage direkt.