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Seeforelle Mindestmaß

Mindestmaß Seeforelle in Hessen

Für Seeforelle gilt in Hessen ein Entnahmefenster von 25 bis 60 Zentimetern. Entnommen werden darf nur, was in dieses Fenster fällt — kleinere und größere Exemplare sind zurückzusetzen.

Seeforelle (Salmo trutta lacustris), Seitenansicht — Mindestmaß in Hessen
Seeforelle — wissenschaftlich Salmo trutta lacustris
AngabeWert
Entnahmefenster25–60 cm
Schonzeit01.10.–31.03.
MesspunktKopfspitze bis Ende der Schwanzflosse
FundstelleHFischV, § 2 Abs. 1 HFischV

Werte nach Landesrecht. Die Gewässerordnung kann strenger sein. Ohne Gewähr.

Warum ein Entnahmefenster statt eines Mindestmaßes?

Ein Entnahmefenster schützt beide Enden des Bestands: Junge Fische bekommen die Chance, sich mindestens einmal fortzupflanzen, und die großen, besonders laichstarken Exemplare bleiben im Gewässer. Für dich heißt das praktisch: Ein Seeforelle über 60 Zentimetern ist genauso zurückzusetzen wie einer unter 25 Zentimetern — auch wenn er der Fang des Jahres wäre.

Besonderheiten in Hessen

In § 2 als 'Atlantische Forelle (Bachforellen, Meerforellen, Seeforellen) — Salmo trutta (LINNAEUS, 1758)' geführt; die Seeforelle fällt also unter dieselbe Regelung wie Bachforelle und Meerforelle. Entnahmefenster 25–60 cm (Originaltext: Schonzeit '1.10.-31.3.', Entnahmemaß '25 - 60').

Seeforelle: Mindestmaße im Ländervergleich

Mindestmaße sind Landesrecht — dieselbe Art wird von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geschützt. Im Ländervergleich reicht die Spanne für Seeforelle von 25 bis 60 Zentimetern — ein Fisch, der in einem Bundesland maßig ist, kann im Nachbarland untermaßig sein. Ausführlich mit Messregeln und Entnahmefenstern steht das in der Übersicht „Mindestmaß Seeforelle".

BundeslandMaßSchonzeit
Baden-Württemberg 50 cm 01.10.–28.02.
Bayern 60 cm 01.10.–15.03.
Berlin 60 cm 01.10.–31.05.
Brandenburg kein Mindestmaß ganzjährig geschont
Bremen keine Landesregelung keine Landesregelung
Hamburg keine Landesregelung keine Landesregelung
Hessen 25–60 cm 01.10.–31.03.
Mecklenburg-Vorpommern keine Landesregelung keine Landesregelung
Niedersachsen keine Landesregelung keine Landesregelung
Nordrhein-Westfalen 50 cm 20.10.–15.03.
Rheinland-Pfalz 60 cm keine Schonzeit
Saarland keine Landesregelung keine Landesregelung
Sachsen 60 cm 01.10.–30.04.
Sachsen-Anhalt keine Landesregelung keine Landesregelung
Schleswig-Holstein keine Landesregelung keine Landesregelung
Thüringen keine Landesregelung keine Landesregelung

Erfasst sind alle 16 Bundesländer. Ohne Gewähr.

Quelle & Stand

Rechtsgrundlage
Hessische Fischereiverordnung (HFischV)
Fundstelle
§ 2 Abs. 1 HFischV
Fassung
Vom 14. April 2023 (GVBl. Nr. 15 vom 28. April 2023, S. 318), zuletzt geändert am 16. Dezember 2025 (Änderung betrifft die Schonzeiten-Tabelle nicht)
Quelle abgerufen am
19. Juli 2026 · amtlicher Volltext

Häufige Fragen

Welches Entnahmefenster gilt für Seeforelle in Hessen?

Zwischen 25 und 60 Zentimetern. Rechtsgrundlage ist HFischV, § 2 Abs. 1 HFischV. Fische ober- und unterhalb des Fensters sind zurückzusetzen.

Wie wird das Maß richtig gemessen?

Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Die Verordnungen der Länder unterscheiden sich im Detail: Manche stellen auf die natürlich ausgebreitete, andere auf die zusammengelegte Schwanzflosse ab — Letzteres ergibt ein etwas größeres Maß. Miss im Zweifel auf einer Messmatte und setze grenzwertige Fische zurück.

Gilt das Mindestmaß für Seeforelle in ganz Deutschland gleich?

Nein. Mindestmaße sind Landesrecht und unterscheiden sich deutlich. Im Ländervergleich reicht die Spanne für Seeforelle von 25 bis 60 Zentimetern — ein Fisch, der in einem Bundesland maßig ist, kann im Nachbarland untermaßig sein. In 9 der hier erfassten Bundesländer gibt es für Seeforelle überhaupt kein landesweites Mindestmaß.

Weiter prüfen

Die Schonzeit für Seeforelle in Hessen steht mit allen Details auf einer eigenen Seite. Für ein konkretes Datum beantwortet der Fang-erlaubt-Checker die Frage direkt.