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Mindestmaß · Hessen

Mindestmaß Karpfen in Hessen

Für Karpfen gilt in Hessen ein Entnahmefenster von 45 bis 60 Zentimetern. Entnommen werden darf nur, was in dieses Fenster fällt — kleinere und größere Exemplare sind zurückzusetzen.

Karpfen (Cyprinus carpio), Seitenansicht — Mindestmaß in Hessen
Karpfen — wissenschaftlich Cyprinus carpio
AngabeWert
Entnahmefenster45–60 cm
Schonzeit15.03.–31.05.
MesspunktKopfspitze bis Ende der Schwanzflosse
FundstelleHFischV, § 2 Abs. 1 HFischV

Werte nach Landesrecht. Die Gewässerordnung kann strenger sein. Ohne Gewähr.

Warum ein Entnahmefenster statt eines Mindestmaßes?

Ein Entnahmefenster schützt beide Enden des Bestands: Junge Fische bekommen die Chance, sich mindestens einmal fortzupflanzen, und die großen, besonders laichstarken Exemplare bleiben im Gewässer. Für dich heißt das praktisch: Ein Karpfen über 60 Zentimetern ist genauso zurückzusetzen wie einer unter 45 Zentimetern — auch wenn er der Fang des Jahres wäre.

Besonderheiten in Hessen

Die Tabelle bezeichnet die Position als „Karpfen (Wildform)“. Zuchtformen führt die Verordnung separat als „Karpfen (Teichformen)“ in § 12 Abs. 2. Ob Spiegel- und Schuppenkarpfen dem Entnahmefenster unterliegen, geht aus dem Verordnungstext nicht eindeutig hervor — im Zweifel die strengere Auslegung und die Gewässerordnung heranziehen.

Karpfen: Mindestmaße im Ländervergleich

Mindestmaße sind Landesrecht — dieselbe Art wird von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geschützt. Im Ländervergleich reicht die Spanne für Karpfen von 35 bis 45 Zentimetern — ein Fisch, der in einem Bundesland maßig ist, kann im Nachbarland untermaßig sein. Ausführlich mit Messregeln und Entnahmefenstern steht das in der Übersicht „Mindestmaß Karpfen".

BundeslandMaßSchonzeit
Baden-Württemberg 35 cm keine Schonzeit
Bayern 35 cm keine Schonzeit
Berlin 35 cm keine Schonzeit
Brandenburg 35 cm keine Schonzeit
Bremen kein Mindestmaß keine Schonzeit
Hamburg 35 cm keine Schonzeit
Hessen 45–60 cm 15.03.–31.05.
Mecklenburg-Vorpommern 40 cm keine Schonzeit
Niedersachsen keine Landesregelung keine Landesregelung
Nordrhein-Westfalen 35 cm keine Schonzeit
Rheinland-Pfalz 35 cm keine Schonzeit
Saarland 35 cm keine Schonzeit
Sachsen 40 cm keine Schonzeit
Sachsen-Anhalt 35 cm keine Schonzeit
Schleswig-Holstein 35 cm keine Schonzeit
Thüringen 35 cm keine Schonzeit

Erfasst sind alle 16 Bundesländer. Ohne Gewähr.

Quelle & Stand

Rechtsgrundlage
Hessische Fischereiverordnung (HFischV)
Fundstelle
§ 2 Abs. 1 HFischV
Fassung
Vom 14. April 2023 (GVBl. Nr. 15 vom 28. April 2023, S. 318), zuletzt geändert am 16. Dezember 2025 (Änderung betrifft die Schonzeiten-Tabelle nicht)
Quelle abgerufen am
19. Juli 2026 · amtlicher Volltext

Häufige Fragen

Welches Entnahmefenster gilt für Karpfen in Hessen?

Zwischen 45 und 60 Zentimetern. Rechtsgrundlage ist HFischV, § 2 Abs. 1 HFischV. Fische ober- und unterhalb des Fensters sind zurückzusetzen.

Wie wird das Maß richtig gemessen?

Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Die Verordnungen der Länder unterscheiden sich im Detail: Manche stellen auf die natürlich ausgebreitete, andere auf die zusammengelegte Schwanzflosse ab — Letzteres ergibt ein etwas größeres Maß. Miss im Zweifel auf einer Messmatte und setze grenzwertige Fische zurück.

Gilt das Mindestmaß für Karpfen in ganz Deutschland gleich?

Nein. Mindestmaße sind Landesrecht und unterscheiden sich deutlich. Im Ländervergleich reicht die Spanne für Karpfen von 35 bis 45 Zentimetern — ein Fisch, der in einem Bundesland maßig ist, kann im Nachbarland untermaßig sein. In 2 der hier erfassten Bundesländer gibt es für Karpfen überhaupt kein landesweites Mindestmaß.

Weiter prüfen

Die Schonzeit für Karpfen in Hessen steht mit allen Details auf einer eigenen Seite. Für ein konkretes Datum beantwortet der Fang-erlaubt-Checker die Frage direkt.