Mindestmaß · Niedersachsen
Mindestmaß Karpfen in Niedersachsen
Karpfen ist in der Fischereiverordnung von Niedersachsen nicht mit einem Mindestmaß geführt. Die Art kommt im Regelwerk nicht vor.

| Angabe | Wert |
|---|---|
| Mindestmaß | keine Landesregelung |
| Schonzeit | keine Landesregelung |
| Messpunkt | Kopfspitze bis Ende der Schwanzflosse |
| Fundstelle | BiFischO, nicht in §§ 2, 3, 4 BiFischO aufgeführt |
Werte nach Landesrecht. Die Gewässerordnung kann strenger sein. Ohne Gewähr.
Besonderheiten in Niedersachsen
Der Karpfen erscheint ausschließlich in der Anlage zu § 12 Abs. 3. Vereins- und Pachtgewässerordnungen regeln ihn in der Praxis fast immer eigenständig.
Karpfen: Mindestmaße im Ländervergleich
Mindestmaße sind Landesrecht — dieselbe Art wird von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geschützt. Im Ländervergleich reicht die Spanne für Karpfen von 35 bis 45 Zentimetern — ein Fisch, der in einem Bundesland maßig ist, kann im Nachbarland untermaßig sein. Ausführlich mit Messregeln und Entnahmefenstern steht das in der Übersicht „Mindestmaß Karpfen".
| Bundesland | Maß | Schonzeit |
|---|---|---|
| Baden-Württemberg | 35 cm | keine Schonzeit |
| Bayern | 35 cm | keine Schonzeit |
| Berlin | 35 cm | keine Schonzeit |
| Brandenburg | 35 cm | keine Schonzeit |
| Bremen | kein Mindestmaß | keine Schonzeit |
| Hamburg | 35 cm | keine Schonzeit |
| Hessen | 45–60 cm | 15.03.–31.05. |
| Mecklenburg-Vorpommern | 40 cm | keine Schonzeit |
| Niedersachsen | keine Landesregelung | keine Landesregelung |
| Nordrhein-Westfalen | 35 cm | keine Schonzeit |
| Rheinland-Pfalz | 35 cm | keine Schonzeit |
| Saarland | 35 cm | keine Schonzeit |
| Sachsen | 40 cm | keine Schonzeit |
| Sachsen-Anhalt | 35 cm | keine Schonzeit |
| Schleswig-Holstein | 35 cm | keine Schonzeit |
| Thüringen | 35 cm | keine Schonzeit |
Erfasst sind alle 16 Bundesländer. Ohne Gewähr.
Quelle & Stand
- Rechtsgrundlage
- Verordnung über die Fischerei in Binnengewässern (Binnenfischereiordnung – BiFischO)
- Fundstelle
- nicht in §§ 2, 3, 4 BiFischO aufgeführt
- Fassung
- Vom 6. Juli 1989, zuletzt geändert durch Verordnung vom 22. Dezember 2005 (Novellierung zuletzt im November 2023 vertagt)
- Quelle abgerufen am
- 19. Juli 2026 · amtlicher Volltext
Häufige Fragen
Wie groß muss ein Karpfen in Niedersachsen sein?
Das Landesrecht von Niedersachsen setzt für Karpfen kein Mindestmaß fest (BiFischO, nicht in §§ 2, 3, 4 BiFischO aufgeführt). Vereine und Pächter regeln das häufig selbst — die Erlaubniskarte ist maßgeblich.
Wie wird das Maß richtig gemessen?
Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Die Verordnungen der Länder unterscheiden sich im Detail: Manche stellen auf die natürlich ausgebreitete, andere auf die zusammengelegte Schwanzflosse ab — Letzteres ergibt ein etwas größeres Maß. Miss im Zweifel auf einer Messmatte und setze grenzwertige Fische zurück.
Gilt das Mindestmaß für Karpfen in ganz Deutschland gleich?
Nein. Mindestmaße sind Landesrecht und unterscheiden sich deutlich. Im Ländervergleich reicht die Spanne für Karpfen von 35 bis 45 Zentimetern — ein Fisch, der in einem Bundesland maßig ist, kann im Nachbarland untermaßig sein. In 2 der hier erfassten Bundesländer gibt es für Karpfen überhaupt kein landesweites Mindestmaß.
Weiter prüfen
Die Schonzeit für Karpfen in Niedersachsen steht mit allen Details auf einer eigenen Seite. Für ein konkretes Datum beantwortet der Fang-erlaubt-Checker die Frage direkt.
- Mindestmaß Hecht Niedersachsen
- Mindestmaß Zander Niedersachsen
- Mindestmaß Barsch Niedersachsen
- Mindestmaß Bachforelle Niedersachsen
- Mindestmaß Regenbogenforelle Niedersachsen
- Mindestmaß Meerforelle Niedersachsen
- Mindestmaß Aal Niedersachsen
- Mindestmaß Wels Niedersachsen
- Mindestmaß Schleie Niedersachsen
- Mindestmaß Rotauge Niedersachsen
- Mindestmaß Brasse Niedersachsen
- Mindestmaß Döbel Niedersachsen
- Mindestmaß Äsche Niedersachsen
- Mindestmaß Rapfen Niedersachsen
- Mindestmaß Barbe Niedersachsen
- Mindestmaß Lachs Niedersachsen