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Mindestmaß · Rheinland-Pfalz

Mindestmaß Karpfen in Rheinland-Pfalz

Das Mindestmaß für Karpfen beträgt in Rheinland-Pfalz 35 Zentimeter. Kleinere Fische sind unverzüglich und schonend zurückzusetzen.

Karpfen (Cyprinus carpio), Seitenansicht — Mindestmaß in Rheinland-Pfalz
Karpfen — wissenschaftlich Cyprinus carpio
AngabeWert
Mindestmaß35 cm
Schonzeitkeine Schonzeit
MesspunktKopfspitze bis Ende der Schwanzflosse
FundstelleLFischVO RLP, § 17 (Mindestmaß) LFischVO RLP

Werte nach Landesrecht. Die Gewässerordnung kann strenger sein. Ohne Gewähr.

Besonderheiten in Rheinland-Pfalz

In den allgemeinen Gewässern keine Artenschonzeit. Regionale Abweichung: In den Grenzgewässern hat der Karpfen eine Schonzeit.

Karpfen: Mindestmaße im Ländervergleich

Mindestmaße sind Landesrecht — dieselbe Art wird von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geschützt. Im Ländervergleich reicht die Spanne für Karpfen von 35 bis 45 Zentimetern — ein Fisch, der in einem Bundesland maßig ist, kann im Nachbarland untermaßig sein. Ausführlich mit Messregeln und Entnahmefenstern steht das in der Übersicht „Mindestmaß Karpfen".

BundeslandMaßSchonzeit
Baden-Württemberg 35 cm keine Schonzeit
Bayern 35 cm keine Schonzeit
Berlin 35 cm keine Schonzeit
Brandenburg 35 cm keine Schonzeit
Bremen kein Mindestmaß keine Schonzeit
Hamburg 35 cm keine Schonzeit
Hessen 45–60 cm 15.03.–31.05.
Mecklenburg-Vorpommern 40 cm keine Schonzeit
Niedersachsen keine Landesregelung keine Landesregelung
Nordrhein-Westfalen 35 cm keine Schonzeit
Rheinland-Pfalz 35 cm keine Schonzeit
Saarland 35 cm keine Schonzeit
Sachsen 40 cm keine Schonzeit
Sachsen-Anhalt 35 cm keine Schonzeit
Schleswig-Holstein 35 cm keine Schonzeit
Thüringen 35 cm keine Schonzeit

Erfasst sind alle 16 Bundesländer. Ohne Gewähr.

Quelle & Stand

Rechtsgrundlage
Landesverordnung zur Durchführung des Landesfischereigesetzes (Landesfischereiordnung)
Fundstelle
§ 17 (Mindestmaß) LFischVO RLP
Fassung
Vom 14. Oktober 1985, fischartbezogene §§ 17–20 zuletzt geändert mit Wirkung ab 13. Mai 2021
Quelle abgerufen am
19. Juli 2026 · amtlicher Volltext

Häufige Fragen

Wie groß muss ein Karpfen in Rheinland-Pfalz sein?

Mindestens 35 Zentimeter. Rechtsgrundlage ist LFischVO RLP, § 17 (Mindestmaß) LFischVO RLP.

Wie wird das Maß richtig gemessen?

Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Die Verordnungen der Länder unterscheiden sich im Detail: Manche stellen auf die natürlich ausgebreitete, andere auf die zusammengelegte Schwanzflosse ab — Letzteres ergibt ein etwas größeres Maß. Miss im Zweifel auf einer Messmatte und setze grenzwertige Fische zurück.

Gilt das Mindestmaß für Karpfen in ganz Deutschland gleich?

Nein. Mindestmaße sind Landesrecht und unterscheiden sich deutlich. Im Ländervergleich reicht die Spanne für Karpfen von 35 bis 45 Zentimetern — ein Fisch, der in einem Bundesland maßig ist, kann im Nachbarland untermaßig sein. In 2 der hier erfassten Bundesländer gibt es für Karpfen überhaupt kein landesweites Mindestmaß.

Weiter prüfen

Die Schonzeit für Karpfen in Rheinland-Pfalz steht mit allen Details auf einer eigenen Seite. Für ein konkretes Datum beantwortet der Fang-erlaubt-Checker die Frage direkt.