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Mindestmaß · Rheinland-Pfalz

Mindestmaß Zander in Rheinland-Pfalz

Das Mindestmaß für Zander beträgt in Rheinland-Pfalz 45 Zentimeter. Kleinere Fische sind unverzüglich und schonend zurückzusetzen.

Zander (Sander lucioperca), Seitenansicht — Mindestmaß in Rheinland-Pfalz
Zander — wissenschaftlich Sander lucioperca
AngabeWert
Mindestmaß45 cm
Schonzeit15.03.–15.05.
MesspunktKopfspitze bis Ende der Schwanzflosse
FundstelleLFischVO RLP, § 20 Abs. 1 Nr. 4 (Schonzeit); § 17 (Mindestmaß) LFischVO RLP

Werte nach Landesrecht. Die Gewässerordnung kann strenger sein. Ohne Gewähr.

Besonderheiten in Rheinland-Pfalz

Die Schonzeit ist nach Gewässer gestaffelt.

Zander: Mindestmaße im Ländervergleich

Mindestmaße sind Landesrecht — dieselbe Art wird von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geschützt. Im Ländervergleich reicht die Spanne für Zander von 35 bis 50 Zentimetern — ein Fisch, der in einem Bundesland maßig ist, kann im Nachbarland untermaßig sein. Ausführlich mit Messregeln und Entnahmefenstern steht das in der Übersicht „Mindestmaß Zander".

BundeslandMaßSchonzeit
Baden-Württemberg 45 cm 01.04.–15.05.
Bayern 50 cm 15.02.–30.04.
Berlin 45 cm 01.01.–31.05.
Brandenburg 45 cm 01.04.–31.05.
Bremen 40 cm 01.02.–15.05.
Hamburg 45–75 cm 01.02.–31.05.
Hessen 50 cm keine Schonzeit
Mecklenburg-Vorpommern 45 cm keine Landesregelung
Niedersachsen 35 cm 15.03.–30.04.
Nordrhein-Westfalen 40 cm 01.04.–31.05.
Rheinland-Pfalz 45 cm 15.03.–15.05.
Saarland 45 cm 15.02.–31.05.
Sachsen 50 cm 01.02.–31.05.
Sachsen-Anhalt 50 cm 15.02.–31.05.
Schleswig-Holstein 45 cm 15.03.–15.05.
Thüringen 45 cm 01.04.–31.05.

Erfasst sind alle 16 Bundesländer. Ohne Gewähr.

Quelle & Stand

Rechtsgrundlage
Landesverordnung zur Durchführung des Landesfischereigesetzes (Landesfischereiordnung)
Fundstelle
§ 20 Abs. 1 Nr. 4 (Schonzeit); § 17 (Mindestmaß) LFischVO RLP
Fassung
Vom 14. Oktober 1985, fischartbezogene §§ 17–20 zuletzt geändert mit Wirkung ab 13. Mai 2021
Quelle abgerufen am
19. Juli 2026 · amtlicher Volltext

Häufige Fragen

Wie groß muss ein Zander in Rheinland-Pfalz sein?

Mindestens 45 Zentimeter. Rechtsgrundlage ist LFischVO RLP, § 20 Abs. 1 Nr. 4 (Schonzeit); § 17 (Mindestmaß) LFischVO RLP.

Wie wird das Maß richtig gemessen?

Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Die Verordnungen der Länder unterscheiden sich im Detail: Manche stellen auf die natürlich ausgebreitete, andere auf die zusammengelegte Schwanzflosse ab — Letzteres ergibt ein etwas größeres Maß. Miss im Zweifel auf einer Messmatte und setze grenzwertige Fische zurück.

Gilt das Mindestmaß für Zander in ganz Deutschland gleich?

Nein. Mindestmaße sind Landesrecht und unterscheiden sich deutlich. Im Ländervergleich reicht die Spanne für Zander von 35 bis 50 Zentimetern — ein Fisch, der in einem Bundesland maßig ist, kann im Nachbarland untermaßig sein.

Weiter prüfen

Die Schonzeit für Zander in Rheinland-Pfalz steht mit allen Details auf einer eigenen Seite. Für ein konkretes Datum beantwortet der Fang-erlaubt-Checker die Frage direkt.