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Mindestmaß · Rheinland-Pfalz

Mindestmaß Rotauge (Plötze) in Rheinland-Pfalz

Das Mindestmaß für Rotauge (Plötze) beträgt in Rheinland-Pfalz 15 Zentimeter. Kleinere Fische sind unverzüglich und schonend zurückzusetzen.

Rotauge (Plötze) (Rutilus rutilus), Seitenansicht — Mindestmaß in Rheinland-Pfalz
Rotauge (Plötze) — wissenschaftlich Rutilus rutilus
AngabeWert
Mindestmaß15 cm
Schonzeitkeine Schonzeit
MesspunktKopfspitze bis Ende der Schwanzflosse
FundstelleLFischVO RLP, § 17 FischGDV RP

Werte nach Landesrecht. Die Gewässerordnung kann strenger sein. Ohne Gewähr.

Besonderheiten in Rheinland-Pfalz

Als „Plötze, Rotauge“ mit Mindestmaß 15 cm geführt — eine der wenigen Verordnungen, die dem Rotauge ein Maß gibt. Keine landesweite Artenschonzeit.

Rotauge: Mindestmaße im Ländervergleich

Mindestmaße sind Landesrecht — dieselbe Art wird von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geschützt. Ausführlich mit Messregeln und Entnahmefenstern steht das in der Übersicht „Mindestmaß Rotauge".

BundeslandMaßSchonzeit
Baden-Württemberg keine Landesregelung keine Landesregelung
Bayern kein Mindestmaß keine Schonzeit
Berlin kein Mindestmaß keine Schonzeit
Brandenburg keine Landesregelung keine Landesregelung
Bremen kein Mindestmaß keine Schonzeit
Hamburg keine Landesregelung keine Landesregelung
Hessen keine Landesregelung keine Landesregelung
Mecklenburg-Vorpommern keine Landesregelung keine Landesregelung
Niedersachsen kein Mindestmaß keine Schonzeit
Nordrhein-Westfalen keine Landesregelung keine Landesregelung
Rheinland-Pfalz 15 cm keine Schonzeit
Saarland kein Mindestmaß keine Schonzeit
Sachsen keine Landesregelung keine Landesregelung
Sachsen-Anhalt keine Landesregelung keine Landesregelung
Schleswig-Holstein kein Mindestmaß keine Schonzeit
Thüringen keine Landesregelung keine Landesregelung

Erfasst sind alle 16 Bundesländer. Ohne Gewähr.

Quelle & Stand

Rechtsgrundlage
Landesverordnung zur Durchführung des Landesfischereigesetzes (Landesfischereiordnung)
Fundstelle
§ 17 FischGDV RP
Fassung
Vom 14. Oktober 1985, fischartbezogene §§ 17–20 zuletzt geändert mit Wirkung ab 13. Mai 2021
Quelle abgerufen am
19. Juli 2026 · amtlicher Volltext

Häufige Fragen

Wie groß muss ein Rotauge in Rheinland-Pfalz sein?

Mindestens 15 Zentimeter. Rechtsgrundlage ist LFischVO RLP, § 17 FischGDV RP.

Wie wird das Maß richtig gemessen?

Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Die Verordnungen der Länder unterscheiden sich im Detail: Manche stellen auf die natürlich ausgebreitete, andere auf die zusammengelegte Schwanzflosse ab — Letzteres ergibt ein etwas größeres Maß. Miss im Zweifel auf einer Messmatte und setze grenzwertige Fische zurück.

Gilt das Mindestmaß für Rotauge in ganz Deutschland gleich?

Mindestmaße sind Landesrecht, jedes Bundesland regelt sie in einer eigenen Verordnung. Prüfe deshalb immer das Land, in dem du angelst — und zusätzlich die Ordnung deines Gewässers.

Weiter prüfen

Die Schonzeit für Rotauge in Rheinland-Pfalz steht mit allen Details auf einer eigenen Seite. Für ein konkretes Datum beantwortet der Fang-erlaubt-Checker die Frage direkt.