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Quappe Mindestmaß

Mindestmaß Quappe (Rutte, Trüsche) in Rheinland-Pfalz

Für Quappe (Rutte, Trüsche) ist in Rheinland-Pfalz ausdrücklich kein Mindestmaß festgesetzt — die Art ist in der Verordnung gelistet, die Maß-Spalte trägt aber einen Strich.

Quappe (Rutte, Trüsche) (Lota lota), Seitenansicht — Mindestmaß in Rheinland-Pfalz
Quappe (Rutte, Trüsche) — wissenschaftlich Lota lota
AngabeWert
Mindestmaßkein Mindestmaß
Schonzeitganzjährig geschont
MesspunktKopfspitze bis Ende der Schwanzflosse
FundstelleLFischVO RLP, § 20 Abs. 2 LFischVO RLP

Werte nach Landesrecht. Die Gewässerordnung kann strenger sein. Ohne Gewähr.

Besonderheiten in Rheinland-Pfalz

§ 20 Abs. 2 LFischVO RLP: 'Quappe (Lota lota [L.])' — auf diese Art darf der Fang nicht ausgeübt werden (ganzjähriges Fangverbot). Ein Mindestmaß entfällt dadurch. Gefangene Tiere sind nach § 23 Abs. 1 unverzüglich schonend zurückzusetzen.

Quappe: Mindestmaße im Ländervergleich

Mindestmaße sind Landesrecht — dieselbe Art wird von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geschützt. Im Ländervergleich reicht die Spanne für Quappe von 30 bis 40 Zentimetern — ein Fisch, der in einem Bundesland maßig ist, kann im Nachbarland untermaßig sein. Ausführlich mit Messregeln und Entnahmefenstern steht das in der Übersicht „Mindestmaß Quappe".

BundeslandMaßSchonzeit
Baden-Württemberg 30 cm 01.11.–28.02.
Bayern 40 cm keine Schonzeit
Berlin 30 cm keine Schonzeit
Brandenburg 30 cm keine Schonzeit
Bremen 35 cm keine Schonzeit
Hamburg 30–50 cm keine Schonzeit
Hessen kein Mindestmaß ganzjährig geschont
Mecklenburg-Vorpommern 30 cm 01.01.–15.02.
Niedersachsen 35 cm keine Schonzeit
Nordrhein-Westfalen keine Landesregelung ganzjährig geschont
Rheinland-Pfalz kein Mindestmaß ganzjährig geschont
Saarland keine Landesregelung ganzjährig geschont
Sachsen 30 cm ganzjährig geschont
Sachsen-Anhalt 30 cm keine Schonzeit
Schleswig-Holstein 35 cm 01.01.–28.02.
Thüringen 30 cm 01.11.–31.03.

Erfasst sind alle 16 Bundesländer. Ohne Gewähr.

Quelle & Stand

Rechtsgrundlage
Landesverordnung zur Durchführung des Landesfischereigesetzes (Landesfischereiordnung)
Fundstelle
§ 20 Abs. 2 LFischVO RLP
Fassung
Vom 14. Oktober 1985, fischartbezogene §§ 17–20 zuletzt geändert mit Wirkung ab 13. Mai 2021
Quelle abgerufen am
19. Juli 2026 · amtlicher Volltext

Häufige Fragen

Wie groß muss ein Quappe in Rheinland-Pfalz sein?

Das Landesrecht von Rheinland-Pfalz setzt für Quappe (Rutte, Trüsche) kein Mindestmaß fest (LFischVO RLP, § 20 Abs. 2 LFischVO RLP). Vereine und Pächter regeln das häufig selbst — die Erlaubniskarte ist maßgeblich.

Wie wird das Maß richtig gemessen?

Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Die Verordnungen der Länder unterscheiden sich im Detail: Manche stellen auf die natürlich ausgebreitete, andere auf die zusammengelegte Schwanzflosse ab — Letzteres ergibt ein etwas größeres Maß. Miss im Zweifel auf einer Messmatte und setze grenzwertige Fische zurück.

Gilt das Mindestmaß für Quappe in ganz Deutschland gleich?

Nein. Mindestmaße sind Landesrecht und unterscheiden sich deutlich. Im Ländervergleich reicht die Spanne für Quappe von 30 bis 40 Zentimetern — ein Fisch, der in einem Bundesland maßig ist, kann im Nachbarland untermaßig sein. In 4 der hier erfassten Bundesländer gibt es für Quappe überhaupt kein landesweites Mindestmaß.

Weiter prüfen

Die Schonzeit für Quappe in Rheinland-Pfalz steht mit allen Details auf einer eigenen Seite. Für ein konkretes Datum beantwortet der Fang-erlaubt-Checker die Frage direkt.