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Schonzeit · Bayern

Schonzeit Flussbarsch in Bayern

Für Flussbarsch ist in Bayern ausdrücklich keine Schonzeit festgelegt — die Art steht mit einem Strich in der Schonzeit-Spalte der Verordnung. Ein Mindestmaß ist für Flussbarsch in Bayern nicht festgesetzt.

Flussbarsch in Bayern: keine Schonzeit
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Flussbarsch (Perca fluviatilis), Seitenansicht — Schonzeit in Bayern
Flussbarsch — wissenschaftlich Perca fluviatilis
AngabeWert
FischartFlussbarsch (Perca fluviatilis)
BundeslandBayern
Schonzeitkeine Schonzeit
Mindestmaßkein Mindestmaß
FundstelleAVBayFiG, § 11 i. V. m. Anlage Nr. 2.56

Werte nach Landesrecht. Die Gewässerordnung kann strenger sein. Ohne Gewähr.

Was du dazu wissen solltest

Der Flussbarsch steht ausdrücklich in der Gruppe „Fische ohne Schonbestimmungen“. Gewässerordnungen setzen hier häufig eigene Maße fest.

Quelle & Stand

Rechtsgrundlage
Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFiG)
Fundstelle
§ 11 i. V. m. Anlage Nr. 2.56
Fassung
Fassung der Bekanntmachung vom 10. Mai 2004, Anlage in der ab 1. Juni 2025 geltenden Fassung
Quelle abgerufen am
19. Juli 2026 · amtlicher Volltext

Der räumliche Geltungsbereich jeder Art ist an die Flussgebietseinheiten Donau (D), Elbe (E), Rhein (R) und Weser (W) gebunden — mehrere Arten gelten NICHT in ganz Bayern. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Körperende einschließlich der zusammengelegten Schwanzflosse. Bezirksfischereiverordnungen und Gewässerordnungen dürfen strenger sein.

Häufige Fragen

Wann ist die Schonzeit bei Barsch in Bayern?

Das Landesrecht von Bayern sieht für Flussbarsch keine Schonzeit vor (AVBayFiG, § 11 i. V. m. Anlage Nr. 2.56). Die Gewässerordnung deines Angelgewässers kann trotzdem eine festlegen.

Wie groß muss ein Barsch sein, damit man ihn mitnehmen darf?

Nach Landesrecht besteht kein Mindestmaß. Viele Vereine und Pächter setzen in ihrer Gewässerordnung dennoch eines fest — die Erlaubniskarte ist maßgeblich.

Was passiert, wenn ich Flussbarsch in der Schonzeit fange?

Der Fisch ist unverzüglich und schonend zurückzusetzen. Ihn zu entnehmen, zu verwerten oder zu verkaufen ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Wer regelmäßig an einem Gewässer angelt, sollte Schonzeiten und Maße vorher prüfen — sie ändern sich mit jeder Novelle der Verordnung.

Was ist das Schonmaß?

Schonmaß ist ein anderes Wort für Mindestmaß: die Länge, die ein Fisch erreicht haben muss, bevor er entnommen werden darf. Der Sinn dahinter ist, dass jeder Fisch mindestens einmal ablaichen kann. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Einige Bundesländer — Hessen etwa — arbeiten inzwischen mit einem Entnahmefenster und schützen zusätzlich die besonders großen Laichtiere über einem Höchstmaß.

Weiter prüfen

Mit dem Fang-erlaubt-Checker prüfst du für ein konkretes Datum, ob Flussbarsch gerade entnommen werden darf — inklusive Maß und Fundstelle. Das Mindestmaß für Barsch in Bayern steht auf einer eigenen Seite.

Barsch in anderen Bundesländern

Alle Länder nebeneinander stehen in der Übersicht „Barsch Schonzeit" — dort siehst du auch, wo die Art heute geschont ist.

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Alle Schonzeiten und Mindestmaße in Bayern im Überblick