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Gründling Schonzeit

Schonzeit Gründling in Bayern

Für Gründling ist in Bayern ausdrücklich keine Schonzeit festgelegt — die Art steht mit einem Strich in der Schonzeit-Spalte der Verordnung. Ein Mindestmaß ist für Gründling in Bayern nicht festgesetzt.

Gründling in Bayern: keine Schonzeit
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Gründling (Gobio gobio), Seitenansicht — Schonzeit in Bayern
Gründling — wissenschaftlich Gobio gobio
AngabeWert
FischartGründling (Gobio gobio)
BundeslandBayern
Schonzeitkeine Schonzeit
Mindestmaßkein Mindestmaß
FundstelleAVBayFiG, § 11 Abs. 4 i. V. m. Anlage Nr. 2.58

Werte nach Landesrecht. Die Gewässerordnung kann strenger sein. Ohne Gewähr.

Was du dazu wissen solltest

„Gründling, Gobio gobio“ (Nr. 2.58) steht ohne Schonbestimmungen, Geltung D/E/R/W. Zwei nah verwandte Gründlingsarten im Donaugebiet sind dagegen ganzjährig geschont (siehe varianten).

Abweichende Regeln in Bayern

Die oben genannten Werte sind die Regel für Bayern. In den folgenden Gewässern beziehungsweise Gebieten gilt für Gründling etwas anderes:

Gilt fürSchonzeitMaß
Donau-Stromgründling (Romanogobio vladykovi), nur Donaugebiet (D) ganzjährig geschont kein Mindestmaß
Steingressling (Romanogobio uranoscopus), nur Donaugebiet (D) ganzjährig geschont kein Mindestmaß

Donau-Stromgründling (Romanogobio vladykovi), nur Donaugebiet (D): Anlage Nr. 2.10 — ganzjährig geschont.

Steingressling (Romanogobio uranoscopus), nur Donaugebiet (D): Anlage Nr. 2.22 — ganzjährig geschont.

Quelle & Stand

Rechtsgrundlage
Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFiG)
Fundstelle
§ 11 Abs. 4 i. V. m. Anlage Nr. 2.58
Fassung
Fassung der Bekanntmachung vom 10. Mai 2004, Anlage in der ab 1. Juni 2025 geltenden Fassung
Quelle abgerufen am
19. Juli 2026 · amtlicher Volltext

Der räumliche Geltungsbereich jeder Art ist an die Flussgebietseinheiten Donau (D), Elbe (E), Rhein (R) und Weser (W) gebunden — mehrere Arten gelten NICHT in ganz Bayern. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Körperende einschließlich der zusammengelegten Schwanzflosse. Bezirksfischereiverordnungen und Gewässerordnungen dürfen strenger sein.

Häufige Fragen

Wann ist die Schonzeit bei Gründling in Bayern?

Das Landesrecht von Bayern sieht für Gründling keine Schonzeit vor (AVBayFiG, § 11 Abs. 4 i. V. m. Anlage Nr. 2.58). Die Gewässerordnung deines Angelgewässers kann trotzdem eine festlegen.

Wie groß muss ein Gründling sein, damit man ihn mitnehmen darf?

Nach Landesrecht besteht kein Mindestmaß. Viele Vereine und Pächter setzen in ihrer Gewässerordnung dennoch eines fest — die Erlaubniskarte ist maßgeblich.

Gilt die Regel in ganz Bayern?

Nein. In Bayern gelten für Gründling abweichende Regeln in bestimmten Gewässern oder Gebieten: Donau-Stromgründling (Romanogobio vladykovi), nur Donaugebiet (D), Steingressling (Romanogobio uranoscopus), nur Donaugebiet (D). Die Einzelheiten stehen auf dieser Seite unter „Abweichende Regeln“.

Was ist das Schonmaß?

Schonmaß ist ein anderes Wort für Mindestmaß: die Länge, die ein Fisch erreicht haben muss, bevor er entnommen werden darf. Der Sinn dahinter ist, dass jeder Fisch mindestens einmal ablaichen kann. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Einige Bundesländer — Hessen etwa — arbeiten inzwischen mit einem Entnahmefenster und schützen zusätzlich die besonders großen Laichtiere über einem Höchstmaß.

Weiter prüfen

Mit dem Fang-erlaubt-Checker prüfst du für ein konkretes Datum, ob Gründling gerade entnommen werden darf — inklusive Maß und Fundstelle. Das Mindestmaß für Gründling in Bayern steht auf einer eigenen Seite.

So fängst du Gründling: der Gründling-Angeln-Guide mit Methoden, Ködern und Montage. Wie die Bedingungen gerade stehen, zeigt der Beiß-Index für Bayern.

Gründling in anderen Bundesländern

Alle Länder nebeneinander stehen in der Übersicht „Gründling Schonzeit" — dort siehst du auch, wo die Art heute geschont ist.

Andere Fischarten in Bayern

Alle Schonzeiten und Mindestmaße in Bayern im Überblick