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Gründling Schonzeit

Schonzeit Gründling in Bremen

Für Gründling ist in Bremen ausdrücklich keine Schonzeit festgelegt — die Art steht mit einem Strich in der Schonzeit-Spalte der Verordnung. Ein Mindestmaß ist für Gründling in Bremen nicht festgesetzt.

Gründling in Bremen: keine Schonzeit
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Gründling (Gobio gobio), Seitenansicht — Schonzeit in Bremen
Gründling — wissenschaftlich Gobio gobio
AngabeWert
FischartGründling (Gobio gobio)
BundeslandBremen
Schonzeitkeine Schonzeit
Mindestmaßkein Mindestmaß
FundstelleBremische Binnenfischereiverordnung, Anlage zu § 11 Absatz 2 Nummer 10 — „Gründling (Gobio gobio)“; in §§ 2 bis 4 nicht aufgeführt

Werte nach Landesrecht. Die Gewässerordnung kann strenger sein. Ohne Gewähr.

Was du dazu wissen solltest

Der Gründling steht nur in der Besatzliste der Anlage zu § 11 Absatz 2; in Bremen weder Mindestmaß noch Schonzeit — anders als etwa in Brandenburg, wo er ganzjährig geschont ist. Als Köderfisch grundsätzlich zulässig, jedoch mit zwei Einschränkungen: § 4 Absatz 3 (Herkunft aus dem Gewässersystem des Fanggewässers) und § 4 Absatz 2 (vom 1. Februar bis 15. Mai ist das Fischen mit Köderfisch oder Köderfischteilen komplett verboten). Verwechslungsgefahr mit den ganzjährig geschützten Arten Schmerle (§ 2 Nummer 10) und Steinbeißer (§ 2 Nummer 12).

Quelle & Stand

Rechtsgrundlage
Bremische Binnenfischereiverordnung
Fundstelle
Anlage zu § 11 Absatz 2 Nummer 10 — „Gründling (Gobio gobio)“; in §§ 2 bis 4 nicht aufgeführt
Fassung
Vom 30. September 2011, seit dem 3. November 2011 in Kraft; am 19. Juli 2026 geltende Fassung
Quelle abgerufen am
19. Juli 2026 · amtlicher Volltext

Bremen fasst Hecht, Zander und Barsch als Raubfische mit einer gemeinsamen Schonzeit vom 1. Februar bis 15. Mai zusammen; in diesem Zeitraum ist jegliche Spinnfischerei und das Fischen mit Köderfisch verboten (§ 4 Abs. 2). Die Verordnung gilt in den Binnengewässern; die Küstengewässer Bremerhavens sind nach § 10 des Bremischen Fischereigesetzes fischereifrei. Die tideabhängige Weser in der Stadtgemeinde Bremen zählt als Binnengewässer.

Häufige Fragen

Wann ist die Schonzeit bei Gründling in Bremen?

Das Landesrecht von Bremen sieht für Gründling keine Schonzeit vor (Bremische Binnenfischereiverordnung, Anlage zu § 11 Absatz 2 Nummer 10 — „Gründling (Gobio gobio)“; in §§ 2 bis 4 nicht aufgeführt). Die Gewässerordnung deines Angelgewässers kann trotzdem eine festlegen.

Wie groß muss ein Gründling sein, damit man ihn mitnehmen darf?

Nach Landesrecht besteht kein Mindestmaß. Viele Vereine und Pächter setzen in ihrer Gewässerordnung dennoch eines fest — die Erlaubniskarte ist maßgeblich.

Was passiert, wenn ich Gründling in der Schonzeit fange?

Der Fisch ist unverzüglich und schonend zurückzusetzen. Ihn zu entnehmen, zu verwerten oder zu verkaufen ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Wer regelmäßig an einem Gewässer angelt, sollte Schonzeiten und Maße vorher prüfen — sie ändern sich mit jeder Novelle der Verordnung.

Was ist das Schonmaß?

Schonmaß ist ein anderes Wort für Mindestmaß: die Länge, die ein Fisch erreicht haben muss, bevor er entnommen werden darf. Der Sinn dahinter ist, dass jeder Fisch mindestens einmal ablaichen kann. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Einige Bundesländer — Hessen etwa — arbeiten inzwischen mit einem Entnahmefenster und schützen zusätzlich die besonders großen Laichtiere über einem Höchstmaß.

Weiter prüfen

Mit dem Fang-erlaubt-Checker prüfst du für ein konkretes Datum, ob Gründling gerade entnommen werden darf — inklusive Maß und Fundstelle. Das Mindestmaß für Gründling in Bremen steht auf einer eigenen Seite.

So fängst du Gründling: der Gründling-Angeln-Guide mit Methoden, Ködern und Montage. Wie die Bedingungen gerade stehen, zeigt der Beiß-Index für Bremen.

Gründling in anderen Bundesländern

Alle Länder nebeneinander stehen in der Übersicht „Gründling Schonzeit" — dort siehst du auch, wo die Art heute geschont ist.

Andere Fischarten in Bremen

Alle Schonzeiten und Mindestmaße in Bremen im Überblick