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Gründling Mindestmaß

Mindestmaß Gründling in Bremen

Für Gründling ist in Bremen ausdrücklich kein Mindestmaß festgesetzt — die Art ist in der Verordnung gelistet, die Maß-Spalte trägt aber einen Strich.

Gründling (Gobio gobio), Seitenansicht — Mindestmaß in Bremen
Gründling — wissenschaftlich Gobio gobio
AngabeWert
Mindestmaßkein Mindestmaß
Schonzeitkeine Schonzeit
MesspunktKopfspitze bis Ende der Schwanzflosse
FundstelleBremische Binnenfischereiverordnung, Anlage zu § 11 Absatz 2 Nummer 10 — „Gründling (Gobio gobio)“; in §§ 2 bis 4 nicht aufgeführt

Werte nach Landesrecht. Die Gewässerordnung kann strenger sein. Ohne Gewähr.

Besonderheiten in Bremen

Der Gründling steht nur in der Besatzliste der Anlage zu § 11 Absatz 2; in Bremen weder Mindestmaß noch Schonzeit — anders als etwa in Brandenburg, wo er ganzjährig geschont ist. Als Köderfisch grundsätzlich zulässig, jedoch mit zwei Einschränkungen: § 4 Absatz 3 (Herkunft aus dem Gewässersystem des Fanggewässers) und § 4 Absatz 2 (vom 1. Februar bis 15. Mai ist das Fischen mit Köderfisch oder Köderfischteilen komplett verboten). Verwechslungsgefahr mit den ganzjährig geschützten Arten Schmerle (§ 2 Nummer 10) und Steinbeißer (§ 2 Nummer 12).

Gründling: Mindestmaße im Ländervergleich

Mindestmaße sind Landesrecht — dieselbe Art wird von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geschützt. Ausführlich mit Messregeln und Entnahmefenstern steht das in der Übersicht „Mindestmaß Gründling".

BundeslandMaßSchonzeit
Baden-Württemberg keine Landesregelung keine Landesregelung
Bayern kein Mindestmaß keine Schonzeit
Berlin kein Mindestmaß ganzjährig geschont
Brandenburg kein Mindestmaß ganzjährig geschont
Bremen kein Mindestmaß keine Schonzeit
Hamburg keine Landesregelung keine Landesregelung
Hessen kein Mindestmaß keine Schonzeit
Mecklenburg-Vorpommern kein Mindestmaß keine Schonzeit
Niedersachsen kein Mindestmaß keine Schonzeit
Nordrhein-Westfalen keine Landesregelung keine Landesregelung
Rheinland-Pfalz keine Landesregelung keine Landesregelung
Saarland keine Landesregelung keine Landesregelung
Sachsen keine Landesregelung keine Landesregelung
Sachsen-Anhalt keine Landesregelung keine Landesregelung
Schleswig-Holstein kein Mindestmaß 01.04.–30.06.
Thüringen keine Landesregelung keine Landesregelung

Erfasst sind alle 16 Bundesländer. Ohne Gewähr.

Quelle & Stand

Rechtsgrundlage
Bremische Binnenfischereiverordnung
Fundstelle
Anlage zu § 11 Absatz 2 Nummer 10 — „Gründling (Gobio gobio)“; in §§ 2 bis 4 nicht aufgeführt
Fassung
Vom 30. September 2011, seit dem 3. November 2011 in Kraft; am 19. Juli 2026 geltende Fassung
Quelle abgerufen am
19. Juli 2026 · amtlicher Volltext

Häufige Fragen

Wie groß muss ein Gründling in Bremen sein?

Das Landesrecht von Bremen setzt für Gründling kein Mindestmaß fest (Bremische Binnenfischereiverordnung, Anlage zu § 11 Absatz 2 Nummer 10 — „Gründling (Gobio gobio)“; in §§ 2 bis 4 nicht aufgeführt). Vereine und Pächter regeln das häufig selbst — die Erlaubniskarte ist maßgeblich.

Wie wird das Maß richtig gemessen?

Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Die Verordnungen der Länder unterscheiden sich im Detail: Manche stellen auf die natürlich ausgebreitete, andere auf die zusammengelegte Schwanzflosse ab — Letzteres ergibt ein etwas größeres Maß. Miss im Zweifel auf einer Messmatte und setze grenzwertige Fische zurück.

Gilt das Mindestmaß für Gründling in ganz Deutschland gleich?

Mindestmaße sind Landesrecht, jedes Bundesland regelt sie in einer eigenen Verordnung. Prüfe deshalb immer das Land, in dem du angelst — und zusätzlich die Ordnung deines Gewässers.

Weiter prüfen

Die Schonzeit für Gründling in Bremen steht mit allen Details auf einer eigenen Seite. Für ein konkretes Datum beantwortet der Fang-erlaubt-Checker die Frage direkt.