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Stint Mindestmaß

Mindestmaß Stint in Bremen

Für Stint ist in Bremen ausdrücklich kein Mindestmaß festgesetzt — die Art ist in der Verordnung gelistet, die Maß-Spalte trägt aber einen Strich.

Stint (Osmerus eperlanus), Seitenansicht — Mindestmaß in Bremen
Stint — wissenschaftlich Osmerus eperlanus
AngabeWert
Mindestmaßkein Mindestmaß
Schonzeitkeine Schonzeit
MesspunktKopfspitze bis Ende der Schwanzflosse
FundstelleBremische Binnenfischereiverordnung, Anlage zu § 11 Absatz 2 Nummer 24 — „Stint (Osmerus eperlanus)“; in §§ 2 bis 4 nicht aufgeführt

Werte nach Landesrecht. Die Gewässerordnung kann strenger sein. Ohne Gewähr.

Besonderheiten in Bremen

Der Stint steht nur in der Besatzliste der Anlage zu § 11 Absatz 2; in Bremen weder Mindestmaß noch Schonzeit — anders als etwa in Brandenburg, wo er ganzjährig geschont ist. Für die Weser-Stintangelei relevant: Die Stintsaison liegt im Februar/März und fällt damit in die Zeit des Methodenverbots nach § 4 Absatz 2 (1. Februar bis 15. Mai) — Spinnfischerei sowie Köderfisch und Köderfischteile sind dann untersagt; die klassische Stintangelei mit Wurm- oder Kunstködersystemen ohne Spinnfischerei bleibt hiervon je nach Methode zu prüfen. Verwechslungsgefahr mit der ganzjährig geschützten Finte (§ 2 Nummer 4) und dem Nordseeschnäpel (§ 2 Nummer 8) im Weser-Ästuar. Zu beachten ist außerdem, dass diese Verordnung nur für Binnengewässer gilt; im Küstengewässerbereich gelten eigene Vorschriften.

Stint: Mindestmaße im Ländervergleich

Mindestmaße sind Landesrecht — dieselbe Art wird von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geschützt. Ausführlich mit Messregeln und Entnahmefenstern steht das in der Übersicht „Mindestmaß Stint".

BundeslandMaßSchonzeit
Baden-Württemberg keine Landesregelung keine Landesregelung
Bayern keine Landesregelung keine Landesregelung
Berlin kein Mindestmaß 01.02.–30.04.
Brandenburg kein Mindestmaß ganzjährig geschont
Bremen kein Mindestmaß keine Schonzeit
Hamburg keine Landesregelung keine Landesregelung
Hessen kein Mindestmaß keine Schonzeit
Mecklenburg-Vorpommern kein Mindestmaß 01.03.–30.04.
Niedersachsen kein Mindestmaß keine Schonzeit
Nordrhein-Westfalen keine Landesregelung keine Landesregelung
Rheinland-Pfalz keine Landesregelung keine Landesregelung
Saarland keine Landesregelung keine Landesregelung
Sachsen keine Landesregelung keine Landesregelung
Sachsen-Anhalt keine Landesregelung keine Landesregelung
Schleswig-Holstein kein Mindestmaß keine Schonzeit
Thüringen keine Landesregelung keine Landesregelung

Erfasst sind alle 16 Bundesländer. Ohne Gewähr.

Quelle & Stand

Rechtsgrundlage
Bremische Binnenfischereiverordnung
Fundstelle
Anlage zu § 11 Absatz 2 Nummer 24 — „Stint (Osmerus eperlanus)“; in §§ 2 bis 4 nicht aufgeführt
Fassung
Vom 30. September 2011, seit dem 3. November 2011 in Kraft; am 19. Juli 2026 geltende Fassung
Quelle abgerufen am
19. Juli 2026 · amtlicher Volltext

Häufige Fragen

Wie groß muss ein Stint in Bremen sein?

Das Landesrecht von Bremen setzt für Stint kein Mindestmaß fest (Bremische Binnenfischereiverordnung, Anlage zu § 11 Absatz 2 Nummer 24 — „Stint (Osmerus eperlanus)“; in §§ 2 bis 4 nicht aufgeführt). Vereine und Pächter regeln das häufig selbst — die Erlaubniskarte ist maßgeblich.

Wie wird das Maß richtig gemessen?

Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Die Verordnungen der Länder unterscheiden sich im Detail: Manche stellen auf die natürlich ausgebreitete, andere auf die zusammengelegte Schwanzflosse ab — Letzteres ergibt ein etwas größeres Maß. Miss im Zweifel auf einer Messmatte und setze grenzwertige Fische zurück.

Gilt das Mindestmaß für Stint in ganz Deutschland gleich?

Mindestmaße sind Landesrecht, jedes Bundesland regelt sie in einer eigenen Verordnung. Prüfe deshalb immer das Land, in dem du angelst — und zusätzlich die Ordnung deines Gewässers.

Weiter prüfen

Die Schonzeit für Stint in Bremen steht mit allen Details auf einer eigenen Seite. Für ein konkretes Datum beantwortet der Fang-erlaubt-Checker die Frage direkt.