Mindestmaß Renke (Maräne, Felchen) in Bremen
Renke (Maräne, Felchen) ist in der Fischereiverordnung von Bremen nicht mit einem Mindestmaß geführt. Die Art kommt im Regelwerk nicht vor.

| Angabe | Wert |
|---|---|
| Mindestmaß | keine Landesregelung |
| Schonzeit | keine Landesregelung |
| Messpunkt | Kopfspitze bis Ende der Schwanzflosse |
| Fundstelle | Bremische Binnenfischereiverordnung, in §§ 2 bis 4 nicht als „Renke/Maräne/Felchen“ aufgeführt; § 2 Nummer 8 nennt ausschließlich den Nordseeschnäpel |
Werte nach Landesrecht. Die Gewässerordnung kann strenger sein. Ohne Gewähr.
Besonderheiten in Bremen
Bremen kennt KEINE Sammelbezeichnung „Coregonen“. Die einzige Coregonus-Art in der Verordnung ist der Nordseeschnäpel in § 2 Nummer 8 (ganzjähriges Entnahmeverbot). Für eine allgemeine „Renke/Maräne/Felchen“ trifft die Verordnung keine eigene Aussage. Achtung: Die in § 4 Absatz 1 Nummer 2 verwendete Sammelüberschrift „Salmoniden“ ist eine reine Gliederungsüberschrift über einer abschließenden Aufzählung (Äsche, Bachforelle, Lachs, Meerforelle) — sie erfasst Renken NICHT. Wegen der Namensüberschneidung mit Coregonus maraena ist der Status praktisch unklar; im Zweifel zurücksetzen.
Renke: Mindestmaße im Ländervergleich
Mindestmaße sind Landesrecht — dieselbe Art wird von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geschützt. Im Ländervergleich reicht die Spanne für Renke von 25 bis 30 Zentimetern — ein Fisch, der in einem Bundesland maßig ist, kann im Nachbarland untermaßig sein. Ausführlich mit Messregeln und Entnahmefenstern steht das in der Übersicht „Mindestmaß Renke".
| Bundesland | Maß | Schonzeit |
|---|---|---|
| Baden-Württemberg | 30 cm | 15.10.–10.01. |
| Bayern | 30 cm | 15.10.–31.12. |
| Berlin | 30 cm | 01.10.–31.12. |
| Brandenburg | 30 cm | 01.10.–31.12. |
| Bremen | keine Landesregelung | keine Landesregelung |
| Hamburg | keine Landesregelung | keine Landesregelung |
| Hessen | kein Mindestmaß | ganzjährig geschont |
| Mecklenburg-Vorpommern | 30 cm | 01.10.–31.12. |
| Niedersachsen | kein Mindestmaß | keine Schonzeit |
| Nordrhein-Westfalen | keine Landesregelung | keine Landesregelung |
| Rheinland-Pfalz | 25 cm | keine Schonzeit |
| Saarland | keine Landesregelung | keine Landesregelung |
| Sachsen | 30 cm | 01.10.–31.12. |
| Sachsen-Anhalt | 30 cm | keine Schonzeit |
| Schleswig-Holstein | 30 cm | keine Schonzeit |
| Thüringen | keine Landesregelung | keine Landesregelung |
Erfasst sind alle 16 Bundesländer. Ohne Gewähr.
Quelle & Stand
- Rechtsgrundlage
- Bremische Binnenfischereiverordnung
- Fundstelle
- in §§ 2 bis 4 nicht als „Renke/Maräne/Felchen“ aufgeführt; § 2 Nummer 8 nennt ausschließlich den Nordseeschnäpel
- Fassung
- Vom 30. September 2011, seit dem 3. November 2011 in Kraft; am 19. Juli 2026 geltende Fassung
- Quelle abgerufen am
- 19. Juli 2026 · amtlicher Volltext
Häufige Fragen
Wie groß muss ein Renke in Bremen sein?
Das Landesrecht von Bremen setzt für Renke (Maräne, Felchen) kein Mindestmaß fest (Bremische Binnenfischereiverordnung, in §§ 2 bis 4 nicht als „Renke/Maräne/Felchen“ aufgeführt; § 2 Nummer 8 nennt ausschließlich den Nordseeschnäpel). Vereine und Pächter regeln das häufig selbst — die Erlaubniskarte ist maßgeblich.
Wie wird das Maß richtig gemessen?
Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Die Verordnungen der Länder unterscheiden sich im Detail: Manche stellen auf die natürlich ausgebreitete, andere auf die zusammengelegte Schwanzflosse ab — Letzteres ergibt ein etwas größeres Maß. Miss im Zweifel auf einer Messmatte und setze grenzwertige Fische zurück.
Gilt das Mindestmaß für Renke in ganz Deutschland gleich?
Nein. Mindestmaße sind Landesrecht und unterscheiden sich deutlich. Im Ländervergleich reicht die Spanne für Renke von 25 bis 30 Zentimetern — ein Fisch, der in einem Bundesland maßig ist, kann im Nachbarland untermaßig sein. In 7 der hier erfassten Bundesländer gibt es für Renke überhaupt kein landesweites Mindestmaß.
Weiter prüfen
Die Schonzeit für Renke in Bremen steht mit allen Details auf einer eigenen Seite. Für ein konkretes Datum beantwortet der Fang-erlaubt-Checker die Frage direkt.
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