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Renke Mindestmaß

Mindestmaß Renke (Maräne, Felchen) in Berlin

Das Mindestmaß für Renke (Maräne, Felchen) beträgt in Berlin 30 Zentimeter. Kleinere Fische sind unverzüglich und schonend zurückzusetzen.

Renke (Maräne, Felchen) (Coregonus spec.), Seitenansicht — Mindestmaß in Berlin
Renke (Maräne, Felchen) — wissenschaftlich Coregonus spec.
AngabeWert
Mindestmaß30 cm
Schonzeit01.10.–31.12.
MesspunktKopfspitze bis Ende der Schwanzflosse
FundstelleLFischO Bln, § 8 Abs. 1 i. V. m. Anlage 1 LFischO — Zeile „als Satzfisch eingebrachte Große Maräne (Coregonus nasus und C. lavaretus)“

Werte nach Landesrecht. Die Gewässerordnung kann strenger sein. Ohne Gewähr.

Besonderheiten in Berlin

Berlin führt die Coregonen in drei getrennten Zeilen. Die Basiswerte oben gelten für die als Satzfisch eingebrachte Große Maräne (1. Oktober bis 31. Dezember geschont, 30 cm) — die für Angler übliche Konstellation in den Berliner Seen. In Fließgewässern ist die Große Maräne dagegen ganzjährig geschont, die Kleine Maräne hat gar keine Schonzeit (15 cm). Zusätzlich beachten: § 8 Abs. 5 verbietet innerhalb von acht Wochen nach einer Besatzmaßnahme das Angeln auf die eingesetzte Fischart, wenn die Besatzfische das Schonmaß bereits erreicht haben.

Renke: Mindestmaße im Ländervergleich

Mindestmaße sind Landesrecht — dieselbe Art wird von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geschützt. Im Ländervergleich reicht die Spanne für Renke von 25 bis 30 Zentimetern — ein Fisch, der in einem Bundesland maßig ist, kann im Nachbarland untermaßig sein. Ausführlich mit Messregeln und Entnahmefenstern steht das in der Übersicht „Mindestmaß Renke".

BundeslandMaßSchonzeit
Baden-Württemberg 30 cm 15.10.–10.01.
Bayern 30 cm 15.10.–31.12.
Berlin 30 cm 01.10.–31.12.
Brandenburg 30 cm 01.10.–31.12.
Bremen keine Landesregelung keine Landesregelung
Hamburg keine Landesregelung keine Landesregelung
Hessen kein Mindestmaß ganzjährig geschont
Mecklenburg-Vorpommern 30 cm 01.10.–31.12.
Niedersachsen kein Mindestmaß keine Schonzeit
Nordrhein-Westfalen keine Landesregelung keine Landesregelung
Rheinland-Pfalz 25 cm keine Schonzeit
Saarland keine Landesregelung keine Landesregelung
Sachsen 30 cm 01.10.–31.12.
Sachsen-Anhalt 30 cm keine Schonzeit
Schleswig-Holstein 30 cm keine Schonzeit
Thüringen keine Landesregelung keine Landesregelung

Erfasst sind alle 16 Bundesländer. Ohne Gewähr.

Quelle & Stand

Rechtsgrundlage
Berliner Landesfischereiordnung (LFischO)
Fundstelle
§ 8 Abs. 1 i. V. m. Anlage 1 LFischO — Zeile „als Satzfisch eingebrachte Große Maräne (Coregonus nasus und C. lavaretus)“
Fassung
Vom 12. Dezember 2001, zuletzt geändert durch Verordnung vom 27. Oktober 2025, gültig ab 21. November 2025
Quelle abgerufen am
19. Juli 2026 · amtlicher Volltext

Häufige Fragen

Wie groß muss ein Renke in Berlin sein?

Mindestens 30 Zentimeter. Rechtsgrundlage ist LFischO Bln, § 8 Abs. 1 i. V. m. Anlage 1 LFischO — Zeile „als Satzfisch eingebrachte Große Maräne (Coregonus nasus und C. lavaretus)“.

Wie wird das Maß richtig gemessen?

Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Die Verordnungen der Länder unterscheiden sich im Detail: Manche stellen auf die natürlich ausgebreitete, andere auf die zusammengelegte Schwanzflosse ab — Letzteres ergibt ein etwas größeres Maß. Miss im Zweifel auf einer Messmatte und setze grenzwertige Fische zurück.

Gilt das Mindestmaß für Renke in ganz Deutschland gleich?

Nein. Mindestmaße sind Landesrecht und unterscheiden sich deutlich. Im Ländervergleich reicht die Spanne für Renke von 25 bis 30 Zentimetern — ein Fisch, der in einem Bundesland maßig ist, kann im Nachbarland untermaßig sein. In 7 der hier erfassten Bundesländer gibt es für Renke überhaupt kein landesweites Mindestmaß.

Weiter prüfen

Die Schonzeit für Renke in Berlin steht mit allen Details auf einer eigenen Seite. Für ein konkretes Datum beantwortet der Fang-erlaubt-Checker die Frage direkt.