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Karausche Mindestmaß

Mindestmaß Karausche in Berlin

Für Karausche ist in Berlin ausdrücklich kein Mindestmaß festgesetzt — die Art ist in der Verordnung gelistet, die Maß-Spalte trägt aber einen Strich.

Karausche (Carassius carassius), Seitenansicht — Mindestmaß in Berlin
Karausche — wissenschaftlich Carassius carassius
AngabeWert
Mindestmaßkein Mindestmaß
Schonzeitganzjährig geschont
MesspunktKopfspitze bis Ende der Schwanzflosse
FundstelleLFischO Bln, § 8 Abs. 1 i. V. m. Anlage 1 LFischO — „Karausche (Carassius carassius)“

Werte nach Landesrecht. Die Gewässerordnung kann strenger sein. Ohne Gewähr.

Besonderheiten in Berlin

Ganzjährig geschont, Mindestmaß-Spalte leer — Entnahme ausgeschlossen. Wichtig für die Praxis: Der sehr ähnliche Giebel (Carassius auratus gibelio) steht in Anlage 2 und ist völlig frei. Bei Verwechslungsgefahr ist der Fisch schonend zurückzusetzen.

Karausche: Mindestmaße im Ländervergleich

Mindestmaße sind Landesrecht — dieselbe Art wird von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geschützt. Ausführlich mit Messregeln und Entnahmefenstern steht das in der Übersicht „Mindestmaß Karausche".

BundeslandMaßSchonzeit
Baden-Württemberg keine Landesregelung keine Landesregelung
Bayern kein Mindestmaß ganzjährig geschont
Berlin kein Mindestmaß ganzjährig geschont
Brandenburg keine Landesregelung keine Landesregelung
Bremen kein Mindestmaß keine Schonzeit
Hamburg keine Landesregelung keine Landesregelung
Hessen kein Mindestmaß ganzjährig geschont
Mecklenburg-Vorpommern kein Mindestmaß keine Schonzeit
Niedersachsen kein Mindestmaß keine Schonzeit
Nordrhein-Westfalen keine Landesregelung keine Landesregelung
Rheinland-Pfalz kein Mindestmaß ganzjährig geschont
Saarland keine Landesregelung keine Landesregelung
Sachsen 15 cm 01.02.–30.06.
Sachsen-Anhalt keine Landesregelung keine Landesregelung
Schleswig-Holstein kein Mindestmaß keine Schonzeit
Thüringen 15 cm 01.04.–31.05.

Erfasst sind alle 16 Bundesländer. Ohne Gewähr.

Quelle & Stand

Rechtsgrundlage
Berliner Landesfischereiordnung (LFischO)
Fundstelle
§ 8 Abs. 1 i. V. m. Anlage 1 LFischO — „Karausche (Carassius carassius)“
Fassung
Vom 12. Dezember 2001, zuletzt geändert durch Verordnung vom 27. Oktober 2025, gültig ab 21. November 2025
Quelle abgerufen am
19. Juli 2026 · amtlicher Volltext

Häufige Fragen

Wie groß muss ein Karausche in Berlin sein?

Das Landesrecht von Berlin setzt für Karausche kein Mindestmaß fest (LFischO Bln, § 8 Abs. 1 i. V. m. Anlage 1 LFischO — „Karausche (Carassius carassius)“). Vereine und Pächter regeln das häufig selbst — die Erlaubniskarte ist maßgeblich.

Wie wird das Maß richtig gemessen?

Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Die Verordnungen der Länder unterscheiden sich im Detail: Manche stellen auf die natürlich ausgebreitete, andere auf die zusammengelegte Schwanzflosse ab — Letzteres ergibt ein etwas größeres Maß. Miss im Zweifel auf einer Messmatte und setze grenzwertige Fische zurück.

Gilt das Mindestmaß für Karausche in ganz Deutschland gleich?

Mindestmaße sind Landesrecht, jedes Bundesland regelt sie in einer eigenen Verordnung. Prüfe deshalb immer das Land, in dem du angelst — und zusätzlich die Ordnung deines Gewässers.

Weiter prüfen

Die Schonzeit für Karausche in Berlin steht mit allen Details auf einer eigenen Seite. Für ein konkretes Datum beantwortet der Fang-erlaubt-Checker die Frage direkt.

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