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Karausche Mindestmaß

Mindestmaß Karausche in Nordrhein-Westfalen

Karausche ist in der Fischereiverordnung von Nordrhein-Westfalen nicht mit einem Mindestmaß geführt. Die Art kommt im Regelwerk nicht vor.

Karausche (Carassius carassius), Seitenansicht — Mindestmaß in Nordrhein-Westfalen
Karausche — wissenschaftlich Carassius carassius
AngabeWert
Mindestmaßkeine Landesregelung
Schonzeitkeine Landesregelung
MesspunktKopfspitze bis Ende der Schwanzflosse
FundstelleLFischVO NRW, §§ 1–3 LFischVO NRW — nicht aufgeführt

Werte nach Landesrecht. Die Gewässerordnung kann strenger sein. Ohne Gewähr.

Besonderheiten in Nordrhein-Westfalen

Die Karausche (Carassius carassius) kommt im gesamten Verordnungstext nicht vor; weder Schonzeit noch Mindestmaß — trotz ihres Rote-Liste-Status besteht in NRW keine fischereirechtliche Schonung. Verwechslungsgefahr mit dem Karpfen (Cyprinus carpio), für den ein Mindestmaß von 35 cm gilt (§ 3), und mit dem Giebel.

Karausche: Mindestmaße im Ländervergleich

Mindestmaße sind Landesrecht — dieselbe Art wird von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geschützt. Ausführlich mit Messregeln und Entnahmefenstern steht das in der Übersicht „Mindestmaß Karausche".

BundeslandMaßSchonzeit
Baden-Württemberg keine Landesregelung keine Landesregelung
Bayern kein Mindestmaß ganzjährig geschont
Berlin kein Mindestmaß ganzjährig geschont
Brandenburg keine Landesregelung keine Landesregelung
Bremen kein Mindestmaß keine Schonzeit
Hamburg keine Landesregelung keine Landesregelung
Hessen kein Mindestmaß ganzjährig geschont
Mecklenburg-Vorpommern kein Mindestmaß keine Schonzeit
Niedersachsen kein Mindestmaß keine Schonzeit
Nordrhein-Westfalen keine Landesregelung keine Landesregelung
Rheinland-Pfalz kein Mindestmaß ganzjährig geschont
Saarland keine Landesregelung keine Landesregelung
Sachsen 15 cm 01.02.–30.06.
Sachsen-Anhalt keine Landesregelung keine Landesregelung
Schleswig-Holstein kein Mindestmaß keine Schonzeit
Thüringen 15 cm 01.04.–31.05.

Erfasst sind alle 16 Bundesländer. Ohne Gewähr.

Quelle & Stand

Rechtsgrundlage
Verordnung zum Landesfischereigesetz (Landesfischereiverordnung – LFischVO)
Fundstelle
§§ 1–3 LFischVO NRW — nicht aufgeführt
Fassung
Vom 9. März 2010 (GV. NRW. S. 172), zuletzt geändert durch Verordnung vom 1. Juli 2026 (GV. NRW. S. 414), Fassung gültig ab 3. Juli 2026
Quelle abgerufen am
19. Juli 2026 · amtlicher Volltext

Häufige Fragen

Wie groß muss ein Karausche in Nordrhein-Westfalen sein?

Das Landesrecht von Nordrhein-Westfalen setzt für Karausche kein Mindestmaß fest (LFischVO NRW, §§ 1–3 LFischVO NRW — nicht aufgeführt). Vereine und Pächter regeln das häufig selbst — die Erlaubniskarte ist maßgeblich.

Wie wird das Maß richtig gemessen?

Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Die Verordnungen der Länder unterscheiden sich im Detail: Manche stellen auf die natürlich ausgebreitete, andere auf die zusammengelegte Schwanzflosse ab — Letzteres ergibt ein etwas größeres Maß. Miss im Zweifel auf einer Messmatte und setze grenzwertige Fische zurück.

Gilt das Mindestmaß für Karausche in ganz Deutschland gleich?

Mindestmaße sind Landesrecht, jedes Bundesland regelt sie in einer eigenen Verordnung. Prüfe deshalb immer das Land, in dem du angelst — und zusätzlich die Ordnung deines Gewässers.

Weiter prüfen

Die Schonzeit für Karausche in Nordrhein-Westfalen steht mit allen Details auf einer eigenen Seite. Für ein konkretes Datum beantwortet der Fang-erlaubt-Checker die Frage direkt.

Angelgewässer in Nordrhein-Westfalen mit Karausche: Holtwicker SeeTorfmoorseealle auf der Karte.