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Rotfeder Mindestmaß

Mindestmaß Rotfeder in Nordrhein-Westfalen

Rotfeder ist in der Fischereiverordnung von Nordrhein-Westfalen nicht mit einem Mindestmaß geführt. Die Art kommt im Regelwerk nicht vor.

Rotfeder (Scardinius erythrophthalmus), Seitenansicht — Mindestmaß in Nordrhein-Westfalen
Rotfeder — wissenschaftlich Scardinius erythrophthalmus
AngabeWert
Mindestmaßkeine Landesregelung
Schonzeitkeine Landesregelung
MesspunktKopfspitze bis Ende der Schwanzflosse
FundstelleLFischVO NRW, §§ 1–3 LFischVO NRW — nicht aufgeführt

Werte nach Landesrecht. Die Gewässerordnung kann strenger sein. Ohne Gewähr.

Besonderheiten in Nordrhein-Westfalen

Die Rotfeder (Scardinius erythrophthalmus) kommt im gesamten Verordnungstext nicht vor; weder Schonzeit noch Mindestmaß. Gewässerordnungen der Fischereiausübungsberechtigten können strengere Vorgaben machen.

Rotfeder: Mindestmaße im Ländervergleich

Mindestmaße sind Landesrecht — dieselbe Art wird von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geschützt. Im Ländervergleich reicht die Spanne für Rotfeder von 15 bis 20 Zentimetern — ein Fisch, der in einem Bundesland maßig ist, kann im Nachbarland untermaßig sein. Ausführlich mit Messregeln und Entnahmefenstern steht das in der Übersicht „Mindestmaß Rotfeder".

BundeslandMaßSchonzeit
Baden-Württemberg keine Landesregelung keine Landesregelung
Bayern kein Mindestmaß keine Schonzeit
Berlin kein Mindestmaß keine Schonzeit
Brandenburg keine Landesregelung keine Landesregelung
Bremen kein Mindestmaß keine Schonzeit
Hamburg keine Landesregelung keine Landesregelung
Hessen 20–30 cm 15.03.–31.05.
Mecklenburg-Vorpommern kein Mindestmaß keine Schonzeit
Niedersachsen kein Mindestmaß keine Schonzeit
Nordrhein-Westfalen keine Landesregelung keine Landesregelung
Rheinland-Pfalz 15 cm keine Schonzeit
Saarland keine Landesregelung keine Landesregelung
Sachsen 20 cm keine Schonzeit
Sachsen-Anhalt keine Landesregelung keine Landesregelung
Schleswig-Holstein kein Mindestmaß keine Schonzeit
Thüringen 15 cm keine Schonzeit

Erfasst sind alle 16 Bundesländer. Ohne Gewähr.

Quelle & Stand

Rechtsgrundlage
Verordnung zum Landesfischereigesetz (Landesfischereiverordnung – LFischVO)
Fundstelle
§§ 1–3 LFischVO NRW — nicht aufgeführt
Fassung
Vom 9. März 2010 (GV. NRW. S. 172), zuletzt geändert durch Verordnung vom 1. Juli 2026 (GV. NRW. S. 414), Fassung gültig ab 3. Juli 2026
Quelle abgerufen am
19. Juli 2026 · amtlicher Volltext

Häufige Fragen

Wie groß muss ein Rotfeder in Nordrhein-Westfalen sein?

Das Landesrecht von Nordrhein-Westfalen setzt für Rotfeder kein Mindestmaß fest (LFischVO NRW, §§ 1–3 LFischVO NRW — nicht aufgeführt). Vereine und Pächter regeln das häufig selbst — die Erlaubniskarte ist maßgeblich.

Wie wird das Maß richtig gemessen?

Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Die Verordnungen der Länder unterscheiden sich im Detail: Manche stellen auf die natürlich ausgebreitete, andere auf die zusammengelegte Schwanzflosse ab — Letzteres ergibt ein etwas größeres Maß. Miss im Zweifel auf einer Messmatte und setze grenzwertige Fische zurück.

Gilt das Mindestmaß für Rotfeder in ganz Deutschland gleich?

Nein. Mindestmaße sind Landesrecht und unterscheiden sich deutlich. Im Ländervergleich reicht die Spanne für Rotfeder von 15 bis 20 Zentimetern — ein Fisch, der in einem Bundesland maßig ist, kann im Nachbarland untermaßig sein. In 12 der hier erfassten Bundesländer gibt es für Rotfeder überhaupt kein landesweites Mindestmaß.

Weiter prüfen

Die Schonzeit für Rotfeder in Nordrhein-Westfalen steht mit allen Details auf einer eigenen Seite. Für ein konkretes Datum beantwortet der Fang-erlaubt-Checker die Frage direkt.

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