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Rotfeder Mindestmaß

Mindestmaß Rotfeder in Sachsen

Das Mindestmaß für Rotfeder beträgt in Sachsen 20 Zentimeter. Kleinere Fische sind unverzüglich und schonend zurückzusetzen.

Rotfeder (Scardinius erythrophthalmus), Seitenansicht — Mindestmaß in Sachsen
Rotfeder — wissenschaftlich Scardinius erythrophthalmus
AngabeWert
Mindestmaß20 cm
Schonzeitkeine Schonzeit
MesspunktKopfspitze bis Ende der Schwanzflosse
FundstelleSächsFischVO, Anlage (zu § 2 Absatz 1) Nr. 32

Werte nach Landesrecht. Die Gewässerordnung kann strenger sein. Ohne Gewähr.

Besonderheiten in Sachsen

Das Mindestmaß von 20 cm gilt laut Anlage ausdrücklich nur in Fließgewässern. In stehenden Gewässern schreibt die Verordnung für die Rotfeder kein Mindestmaß vor.

Rotfeder: Mindestmaße im Ländervergleich

Mindestmaße sind Landesrecht — dieselbe Art wird von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geschützt. Im Ländervergleich reicht die Spanne für Rotfeder von 15 bis 20 Zentimetern — ein Fisch, der in einem Bundesland maßig ist, kann im Nachbarland untermaßig sein. Ausführlich mit Messregeln und Entnahmefenstern steht das in der Übersicht „Mindestmaß Rotfeder".

BundeslandMaßSchonzeit
Baden-Württemberg keine Landesregelung keine Landesregelung
Bayern kein Mindestmaß keine Schonzeit
Berlin kein Mindestmaß keine Schonzeit
Brandenburg keine Landesregelung keine Landesregelung
Bremen kein Mindestmaß keine Schonzeit
Hamburg keine Landesregelung keine Landesregelung
Hessen 20–30 cm 15.03.–31.05.
Mecklenburg-Vorpommern kein Mindestmaß keine Schonzeit
Niedersachsen kein Mindestmaß keine Schonzeit
Nordrhein-Westfalen keine Landesregelung keine Landesregelung
Rheinland-Pfalz 15 cm keine Schonzeit
Saarland keine Landesregelung keine Landesregelung
Sachsen 20 cm keine Schonzeit
Sachsen-Anhalt keine Landesregelung keine Landesregelung
Schleswig-Holstein kein Mindestmaß keine Schonzeit
Thüringen 15 cm keine Schonzeit

Erfasst sind alle 16 Bundesländer. Ohne Gewähr.

Quelle & Stand

Rechtsgrundlage
Sächsische Fischereiverordnung (SächsFischVO)
Fundstelle
Anlage (zu § 2 Absatz 1) Nr. 32
Fassung
Vom 22. April 2022 (SächsGVBl. S. 318), gültig ab 1. Juni 2022
Quelle abgerufen am
19. Juli 2026 · amtlicher Volltext

Häufige Fragen

Wie groß muss ein Rotfeder in Sachsen sein?

Mindestens 20 Zentimeter. Rechtsgrundlage ist SächsFischVO, Anlage (zu § 2 Absatz 1) Nr. 32.

Wie wird das Maß richtig gemessen?

Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Die Verordnungen der Länder unterscheiden sich im Detail: Manche stellen auf die natürlich ausgebreitete, andere auf die zusammengelegte Schwanzflosse ab — Letzteres ergibt ein etwas größeres Maß. Miss im Zweifel auf einer Messmatte und setze grenzwertige Fische zurück.

Gilt das Mindestmaß für Rotfeder in ganz Deutschland gleich?

Nein. Mindestmaße sind Landesrecht und unterscheiden sich deutlich. Im Ländervergleich reicht die Spanne für Rotfeder von 15 bis 20 Zentimetern — ein Fisch, der in einem Bundesland maßig ist, kann im Nachbarland untermaßig sein. In 12 der hier erfassten Bundesländer gibt es für Rotfeder überhaupt kein landesweites Mindestmaß.

Weiter prüfen

Die Schonzeit für Rotfeder in Sachsen steht mit allen Details auf einer eigenen Seite. Für ein konkretes Datum beantwortet der Fang-erlaubt-Checker die Frage direkt.

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