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Mindestmaß · Sachsen

Mindestmaß Wels (Waller) in Sachsen

Wels (Waller) ist in der Fischereiverordnung von Sachsen nicht mit einem Mindestmaß geführt. Die Art kommt im Regelwerk nicht vor.

Wels (Waller) (Silurus glanis), Seitenansicht — Mindestmaß in Sachsen
Wels (Waller) — wissenschaftlich Silurus glanis
AngabeWert
Mindestmaßkeine Landesregelung
Schonzeitkeine Landesregelung
MesspunktKopfspitze bis Ende der Schwanzflosse
FundstelleSächsFischVO, Anlage zu § 2 Abs. 1 — nicht in der Liste enthalten

Werte nach Landesrecht. Die Gewässerordnung kann strenger sein. Ohne Gewähr.

Besonderheiten in Sachsen

Das Raubfischköder-Verbot nach § 4 Abs. 5 gilt auch hier.

Wels: Mindestmaße im Ländervergleich

Mindestmaße sind Landesrecht — dieselbe Art wird von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geschützt. Im Ländervergleich reicht die Spanne für Wels von 50 bis 75 Zentimetern — ein Fisch, der in einem Bundesland maßig ist, kann im Nachbarland untermaßig sein. Ausführlich mit Messregeln und Entnahmefenstern steht das in der Übersicht „Mindestmaß Wels".

BundeslandMaßSchonzeit
Baden-Württemberg keine Landesregelung keine Landesregelung
Bayern kein Mindestmaß keine Schonzeit
Berlin 75 cm keine Schonzeit
Brandenburg keine Landesregelung keine Landesregelung
Bremen keine Landesregelung keine Landesregelung
Hamburg keine Landesregelung keine Landesregelung
Hessen keine Landesregelung keine Landesregelung
Mecklenburg-Vorpommern 70 cm 01.05.–30.06.
Niedersachsen 50 cm keine Schonzeit
Nordrhein-Westfalen keine Landesregelung keine Landesregelung
Rheinland-Pfalz keine Landesregelung keine Landesregelung
Saarland kein Mindestmaß keine Schonzeit
Sachsen keine Landesregelung keine Landesregelung
Sachsen-Anhalt keine Landesregelung keine Landesregelung
Schleswig-Holstein kein Mindestmaß keine Schonzeit
Thüringen 50 cm keine Schonzeit

Erfasst sind alle 16 Bundesländer. Ohne Gewähr.

Quelle & Stand

Rechtsgrundlage
Sächsische Fischereiverordnung (SächsFischVO)
Fundstelle
Anlage zu § 2 Abs. 1 — nicht in der Liste enthalten
Fassung
Vom 22. April 2022 (SächsGVBl. S. 318), gültig ab 1. Juni 2022
Quelle abgerufen am
19. Juli 2026 · amtlicher Volltext

Häufige Fragen

Wie groß muss ein Wels in Sachsen sein?

Das Landesrecht von Sachsen setzt für Wels (Waller) kein Mindestmaß fest (SächsFischVO, Anlage zu § 2 Abs. 1 — nicht in der Liste enthalten). Vereine und Pächter regeln das häufig selbst — die Erlaubniskarte ist maßgeblich.

Wie wird das Maß richtig gemessen?

Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Die Verordnungen der Länder unterscheiden sich im Detail: Manche stellen auf die natürlich ausgebreitete, andere auf die zusammengelegte Schwanzflosse ab — Letzteres ergibt ein etwas größeres Maß. Miss im Zweifel auf einer Messmatte und setze grenzwertige Fische zurück.

Gilt das Mindestmaß für Wels in ganz Deutschland gleich?

Nein. Mindestmaße sind Landesrecht und unterscheiden sich deutlich. Im Ländervergleich reicht die Spanne für Wels von 50 bis 75 Zentimetern — ein Fisch, der in einem Bundesland maßig ist, kann im Nachbarland untermaßig sein. In 12 der hier erfassten Bundesländer gibt es für Wels überhaupt kein landesweites Mindestmaß.

Weiter prüfen

Die Schonzeit für Wels in Sachsen steht mit allen Details auf einer eigenen Seite. Für ein konkretes Datum beantwortet der Fang-erlaubt-Checker die Frage direkt.