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Hasel Mindestmaß

Mindestmaß Hasel in Sachsen

Hasel ist in der Fischereiverordnung von Sachsen nicht mit einem Mindestmaß geführt. Die Art kommt im Regelwerk nicht vor.

Hasel (Leuciscus leuciscus), Seitenansicht — Mindestmaß in Sachsen
Hasel — wissenschaftlich Leuciscus leuciscus
AngabeWert
Mindestmaßkeine Landesregelung
Schonzeitkeine Landesregelung
MesspunktKopfspitze bis Ende der Schwanzflosse
FundstelleSächsFischVO, § 2 Absatz 1 i. V. m. Anlage – Art nicht aufgeführt

Werte nach Landesrecht. Die Gewässerordnung kann strenger sein. Ohne Gewähr.

Besonderheiten in Sachsen

Der Hasel (Leuciscus leuciscus) kommt in der Anlage nicht vor. Verwechslungsgefahr besteht mit dem Aland (Mindestmaß 20 cm) und mit dem ganzjährig geschonten Schneider.

Hasel: Mindestmaße im Ländervergleich

Mindestmaße sind Landesrecht — dieselbe Art wird von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geschützt. Im Ländervergleich reicht die Spanne für Hasel von 15 bis 20 Zentimetern — ein Fisch, der in einem Bundesland maßig ist, kann im Nachbarland untermaßig sein. Ausführlich mit Messregeln und Entnahmefenstern steht das in der Übersicht „Mindestmaß Hasel".

BundeslandMaßSchonzeit
Baden-Württemberg keine Landesregelung keine Landesregelung
Bayern kein Mindestmaß 01.03.–30.04.
Berlin 15 cm keine Schonzeit
Brandenburg 15 cm keine Schonzeit
Bremen kein Mindestmaß keine Schonzeit
Hamburg kein Mindestmaß ganzjährig geschont
Hessen kein Mindestmaß keine Schonzeit
Mecklenburg-Vorpommern kein Mindestmaß 01.03.–31.05.
Niedersachsen kein Mindestmaß keine Schonzeit
Nordrhein-Westfalen keine Landesregelung keine Landesregelung
Rheinland-Pfalz 15 cm keine Schonzeit
Saarland keine Landesregelung keine Landesregelung
Sachsen keine Landesregelung keine Landesregelung
Sachsen-Anhalt keine Landesregelung keine Landesregelung
Schleswig-Holstein kein Mindestmaß ganzjährig geschont
Thüringen 20 cm 01.04.–31.05.

Erfasst sind alle 16 Bundesländer. Ohne Gewähr.

Quelle & Stand

Rechtsgrundlage
Sächsische Fischereiverordnung (SächsFischVO)
Fundstelle
§ 2 Absatz 1 i. V. m. Anlage – Art nicht aufgeführt
Fassung
Vom 22. April 2022 (SächsGVBl. S. 318), gültig ab 1. Juni 2022
Quelle abgerufen am
19. Juli 2026 · amtlicher Volltext

Häufige Fragen

Wie groß muss ein Hasel in Sachsen sein?

Das Landesrecht von Sachsen setzt für Hasel kein Mindestmaß fest (SächsFischVO, § 2 Absatz 1 i. V. m. Anlage – Art nicht aufgeführt). Vereine und Pächter regeln das häufig selbst — die Erlaubniskarte ist maßgeblich.

Wie wird das Maß richtig gemessen?

Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Die Verordnungen der Länder unterscheiden sich im Detail: Manche stellen auf die natürlich ausgebreitete, andere auf die zusammengelegte Schwanzflosse ab — Letzteres ergibt ein etwas größeres Maß. Miss im Zweifel auf einer Messmatte und setze grenzwertige Fische zurück.

Gilt das Mindestmaß für Hasel in ganz Deutschland gleich?

Nein. Mindestmaße sind Landesrecht und unterscheiden sich deutlich. Im Ländervergleich reicht die Spanne für Hasel von 15 bis 20 Zentimetern — ein Fisch, der in einem Bundesland maßig ist, kann im Nachbarland untermaßig sein. In 12 der hier erfassten Bundesländer gibt es für Hasel überhaupt kein landesweites Mindestmaß.

Weiter prüfen

Die Schonzeit für Hasel in Sachsen steht mit allen Details auf einer eigenen Seite. Für ein konkretes Datum beantwortet der Fang-erlaubt-Checker die Frage direkt.