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Hasel Mindestmaß

Mindestmaß Hasel in Mecklenburg-Vorpommern

Für Hasel ist in Mecklenburg-Vorpommern ausdrücklich kein Mindestmaß festgesetzt — die Art ist in der Verordnung gelistet, die Maß-Spalte trägt aber einen Strich.

Hasel (Leuciscus leuciscus), Seitenansicht — Mindestmaß in Mecklenburg-Vorpommern
Hasel — wissenschaftlich Leuciscus leuciscus
AngabeWert
Mindestmaßkein Mindestmaß
Schonzeit01.03.–31.05.
MesspunktKopfspitze bis Ende der Schwanzflosse
FundstelleBiFVO M-V / KüFVO M-V, § 5 Nr. 7 BiFVO M-V („Hasel (Leuciscus leuciscus) 1. März bis 31. Mai“)

Werte nach Landesrecht. Die Gewässerordnung kann strenger sein. Ohne Gewähr.

Besonderheiten in Mecklenburg-Vorpommern

§ 4 BiFVO M-V führt den Hasel nicht auf — es gilt also nur die Schonzeit vom 1. März bis 31. Mai, kein gesetzliches Mindestmaß. In der KüFVO M-V kommt der Hasel nicht vor.

Hasel: Mindestmaße im Ländervergleich

Mindestmaße sind Landesrecht — dieselbe Art wird von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geschützt. Im Ländervergleich reicht die Spanne für Hasel von 15 bis 20 Zentimetern — ein Fisch, der in einem Bundesland maßig ist, kann im Nachbarland untermaßig sein. Ausführlich mit Messregeln und Entnahmefenstern steht das in der Übersicht „Mindestmaß Hasel".

BundeslandMaßSchonzeit
Baden-Württemberg keine Landesregelung keine Landesregelung
Bayern kein Mindestmaß 01.03.–30.04.
Berlin 15 cm keine Schonzeit
Brandenburg 15 cm keine Schonzeit
Bremen kein Mindestmaß keine Schonzeit
Hamburg kein Mindestmaß ganzjährig geschont
Hessen kein Mindestmaß keine Schonzeit
Mecklenburg-Vorpommern kein Mindestmaß 01.03.–31.05.
Niedersachsen kein Mindestmaß keine Schonzeit
Nordrhein-Westfalen keine Landesregelung keine Landesregelung
Rheinland-Pfalz 15 cm keine Schonzeit
Saarland keine Landesregelung keine Landesregelung
Sachsen keine Landesregelung keine Landesregelung
Sachsen-Anhalt keine Landesregelung keine Landesregelung
Schleswig-Holstein kein Mindestmaß ganzjährig geschont
Thüringen 20 cm 01.04.–31.05.

Erfasst sind alle 16 Bundesländer. Ohne Gewähr.

Quelle & Stand

Rechtsgrundlage
Binnenfischereiverordnung (BiFVO M-V) vom 15. August 2005; für Küstengewässer: Küstenfischereiverordnung (KüFVO M-V) vom 28. November 2006
Fundstelle
§ 5 Nr. 7 BiFVO M-V („Hasel (Leuciscus leuciscus) 1. März bis 31. Mai“)
Fassung
BiFVO zuletzt geändert am 27. Januar 2011; KüFVO zuletzt geändert am 21. Januar 2022
Quelle abgerufen am
19. Juli 2026 · amtlicher Volltext

Häufige Fragen

Wie groß muss ein Hasel in Mecklenburg-Vorpommern sein?

Das Landesrecht von Mecklenburg-Vorpommern setzt für Hasel kein Mindestmaß fest (BiFVO M-V / KüFVO M-V, § 5 Nr. 7 BiFVO M-V („Hasel (Leuciscus leuciscus) 1. März bis 31. Mai“)). Vereine und Pächter regeln das häufig selbst — die Erlaubniskarte ist maßgeblich.

Wie wird das Maß richtig gemessen?

Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Die Verordnungen der Länder unterscheiden sich im Detail: Manche stellen auf die natürlich ausgebreitete, andere auf die zusammengelegte Schwanzflosse ab — Letzteres ergibt ein etwas größeres Maß. Miss im Zweifel auf einer Messmatte und setze grenzwertige Fische zurück.

Gilt das Mindestmaß für Hasel in ganz Deutschland gleich?

Nein. Mindestmaße sind Landesrecht und unterscheiden sich deutlich. Im Ländervergleich reicht die Spanne für Hasel von 15 bis 20 Zentimetern — ein Fisch, der in einem Bundesland maßig ist, kann im Nachbarland untermaßig sein. In 12 der hier erfassten Bundesländer gibt es für Hasel überhaupt kein landesweites Mindestmaß.

Weiter prüfen

Die Schonzeit für Hasel in Mecklenburg-Vorpommern steht mit allen Details auf einer eigenen Seite. Für ein konkretes Datum beantwortet der Fang-erlaubt-Checker die Frage direkt.