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Mindestmaß · Mecklenburg-Vorpommern

Mindestmaß Bachforelle in Mecklenburg-Vorpommern

Das Mindestmaß für Bachforelle beträgt in Mecklenburg-Vorpommern 30 Zentimeter. Kleinere Fische sind unverzüglich und schonend zurückzusetzen.

Bachforelle (Salmo trutta fario), Seitenansicht — Mindestmaß in Mecklenburg-Vorpommern
Bachforelle — wissenschaftlich Salmo trutta fario
AngabeWert
Mindestmaß30 cm
Schonzeit01.10.–31.03.
MesspunktKopfspitze bis Ende der Schwanzflosse
FundstelleBiFVO M-V / KüFVO M-V, § 4 Nr. 4 und § 5 Nr. 2 BiFVO M-V

Werte nach Landesrecht. Die Gewässerordnung kann strenger sein. Ohne Gewähr.

Besonderheiten in Mecklenburg-Vorpommern

Nur in der Binnenfischereiverordnung geregelt. Die Küstenfischereiverordnung führt die Bachforelle nicht gesondert auf.

Bachforelle: Mindestmaße im Ländervergleich

Mindestmaße sind Landesrecht — dieselbe Art wird von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geschützt. Im Ländervergleich reicht die Spanne für Bachforelle von 20 bis 30 Zentimetern — ein Fisch, der in einem Bundesland maßig ist, kann im Nachbarland untermaßig sein. Ausführlich mit Messregeln und Entnahmefenstern steht das in der Übersicht „Mindestmaß Bachforelle".

BundeslandMaßSchonzeit
Baden-Württemberg 25 cm 01.10.–28.02.
Bayern 26 cm 01.10.–15.03.
Berlin 30 cm 01.10.–30.04.
Brandenburg 30 cm 16.10.–15.04.
Bremen 30 cm 15.10.–15.03.
Hamburg 20–40 cm 15.10.–15.02.
Hessen 25–60 cm 01.10.–31.03.
Mecklenburg-Vorpommern 30 cm 01.10.–31.03.
Niedersachsen 25 cm 15.10.–15.02.
Nordrhein-Westfalen 25 cm 20.10.–15.03.
Rheinland-Pfalz 25 cm 15.10.–15.03.
Saarland 25 cm 01.10.–31.03.
Sachsen 28 cm 01.10.–30.04.
Sachsen-Anhalt 25 cm 15.09.–31.03.
Schleswig-Holstein 30 cm 01.10.–28.02.
Thüringen 30 cm 01.10.–31.03.

Erfasst sind alle 16 Bundesländer. Ohne Gewähr.

Quelle & Stand

Rechtsgrundlage
Binnenfischereiverordnung (BiFVO M-V) vom 15. August 2005; für Küstengewässer: Küstenfischereiverordnung (KüFVO M-V) vom 28. November 2006
Fundstelle
§ 4 Nr. 4 und § 5 Nr. 2 BiFVO M-V
Fassung
BiFVO zuletzt geändert am 27. Januar 2011; KüFVO zuletzt geändert am 21. Januar 2022
Quelle abgerufen am
19. Juli 2026 · amtlicher Volltext

Häufige Fragen

Wie groß muss ein Bachforelle in Mecklenburg-Vorpommern sein?

Mindestens 30 Zentimeter. Rechtsgrundlage ist BiFVO M-V / KüFVO M-V, § 4 Nr. 4 und § 5 Nr. 2 BiFVO M-V.

Wie wird das Maß richtig gemessen?

Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Die Verordnungen der Länder unterscheiden sich im Detail: Manche stellen auf die natürlich ausgebreitete, andere auf die zusammengelegte Schwanzflosse ab — Letzteres ergibt ein etwas größeres Maß. Miss im Zweifel auf einer Messmatte und setze grenzwertige Fische zurück.

Gilt das Mindestmaß für Bachforelle in ganz Deutschland gleich?

Nein. Mindestmaße sind Landesrecht und unterscheiden sich deutlich. Im Ländervergleich reicht die Spanne für Bachforelle von 20 bis 30 Zentimetern — ein Fisch, der in einem Bundesland maßig ist, kann im Nachbarland untermaßig sein.

Weiter prüfen

Die Schonzeit für Bachforelle in Mecklenburg-Vorpommern steht mit allen Details auf einer eigenen Seite. Für ein konkretes Datum beantwortet der Fang-erlaubt-Checker die Frage direkt.