Mindestmaß · Hamburg
Mindestmaß Bachforelle in Hamburg
Für Bachforelle gilt in Hamburg ein Entnahmefenster von 20 bis 40 Zentimetern. Entnommen werden darf nur, was in dieses Fenster fällt — kleinere und größere Exemplare sind zurückzusetzen.

| Angabe | Wert |
|---|---|
| Entnahmefenster | 20–40 cm |
| Schonzeit | 15.10.–15.02. |
| Messpunkt | Kopfspitze bis Ende der Schwanzflosse |
| Fundstelle | HmbFAnGDVO, § 7 Abs. 1 i. V. m. Anlage 1; § 8 Abs. 1 i. V. m. Anlage 2 |
Werte nach Landesrecht. Die Gewässerordnung kann strenger sein. Ohne Gewähr.
Warum ein Entnahmefenster statt eines Mindestmaßes?
Ein Entnahmefenster schützt beide Enden des Bestands: Junge Fische bekommen die Chance, sich mindestens einmal fortzupflanzen, und die großen, besonders laichstarken Exemplare bleiben im Gewässer. Für dich heißt das praktisch: Ein Bachforelle über 40 Zentimetern ist genauso zurückzusetzen wie einer unter 20 Zentimetern — auch wenn er der Fang des Jahres wäre.
Besonderheiten in Hamburg
Entnahmefenster 20–40 cm. Die Schonzeit gilt nicht in gewerblichen Fischzuchtbetrieben (§ 8 Abs. 1 Satz 2).
Bachforelle: Mindestmaße im Ländervergleich
Mindestmaße sind Landesrecht — dieselbe Art wird von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geschützt. Im Ländervergleich reicht die Spanne für Bachforelle von 20 bis 30 Zentimetern — ein Fisch, der in einem Bundesland maßig ist, kann im Nachbarland untermaßig sein. Ausführlich mit Messregeln und Entnahmefenstern steht das in der Übersicht „Mindestmaß Bachforelle".
| Bundesland | Maß | Schonzeit |
|---|---|---|
| Baden-Württemberg | 25 cm | 01.10.–28.02. |
| Bayern | 26 cm | 01.10.–15.03. |
| Berlin | 30 cm | 01.10.–30.04. |
| Brandenburg | 30 cm | 16.10.–15.04. |
| Bremen | 30 cm | 15.10.–15.03. |
| Hamburg | 20–40 cm | 15.10.–15.02. |
| Hessen | 25–60 cm | 01.10.–31.03. |
| Mecklenburg-Vorpommern | 30 cm | 01.10.–31.03. |
| Niedersachsen | 25 cm | 15.10.–15.02. |
| Nordrhein-Westfalen | 25 cm | 20.10.–15.03. |
| Rheinland-Pfalz | 25 cm | 15.10.–15.03. |
| Saarland | 25 cm | 01.10.–31.03. |
| Sachsen | 28 cm | 01.10.–30.04. |
| Sachsen-Anhalt | 25 cm | 15.09.–31.03. |
| Schleswig-Holstein | 30 cm | 01.10.–28.02. |
| Thüringen | 30 cm | 01.10.–31.03. |
Erfasst sind alle 16 Bundesländer. Ohne Gewähr.
Quelle & Stand
- Rechtsgrundlage
- Verordnung zur Durchführung des Hamburgischen Fischerei- und Angelgesetzes (HmbFAnGDVO)
- Fundstelle
- § 7 Abs. 1 i. V. m. Anlage 1; § 8 Abs. 1 i. V. m. Anlage 2
- Fassung
- Vom 4. Juni 2019, zuletzt geändert am 1. Februar 2022; Anlagen 1 und 2 seit 2019 unverändert
- Quelle abgerufen am
- 19. Juli 2026 · amtlicher Volltext
Häufige Fragen
Welches Entnahmefenster gilt für Bachforelle in Hamburg?
Zwischen 20 und 40 Zentimetern. Rechtsgrundlage ist HmbFAnGDVO, § 7 Abs. 1 i. V. m. Anlage 1; § 8 Abs. 1 i. V. m. Anlage 2. Fische ober- und unterhalb des Fensters sind zurückzusetzen.
Wie wird das Maß richtig gemessen?
Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Die Verordnungen der Länder unterscheiden sich im Detail: Manche stellen auf die natürlich ausgebreitete, andere auf die zusammengelegte Schwanzflosse ab — Letzteres ergibt ein etwas größeres Maß. Miss im Zweifel auf einer Messmatte und setze grenzwertige Fische zurück.
Gilt das Mindestmaß für Bachforelle in ganz Deutschland gleich?
Nein. Mindestmaße sind Landesrecht und unterscheiden sich deutlich. Im Ländervergleich reicht die Spanne für Bachforelle von 20 bis 30 Zentimetern — ein Fisch, der in einem Bundesland maßig ist, kann im Nachbarland untermaßig sein.
Weiter prüfen
Die Schonzeit für Bachforelle in Hamburg steht mit allen Details auf einer eigenen Seite. Für ein konkretes Datum beantwortet der Fang-erlaubt-Checker die Frage direkt.
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