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Mindestmaß · Hamburg

Mindestmaß Europäischer Aal in Hamburg

Für Europäischer Aal gilt in Hamburg ein Entnahmefenster von 45 bis 75 Zentimetern. Entnommen werden darf nur, was in dieses Fenster fällt — kleinere und größere Exemplare sind zurückzusetzen.

Europäischer Aal (Anguilla anguilla), Seitenansicht — Mindestmaß in Hamburg
Europäischer Aal — wissenschaftlich Anguilla anguilla
AngabeWert
Entnahmefenster45–75 cm
Schonzeitkeine Schonzeit
MesspunktKopfspitze bis Ende der Schwanzflosse
FundstelleHmbFAnGDVO, § 7 Abs. 1 i. V. m. Anlage 1; § 12 (Aalschutz)

Werte nach Landesrecht. Die Gewässerordnung kann strenger sein. Ohne Gewähr.

Warum ein Entnahmefenster statt eines Mindestmaßes?

Ein Entnahmefenster schützt beide Enden des Bestands: Junge Fische bekommen die Chance, sich mindestens einmal fortzupflanzen, und die großen, besonders laichstarken Exemplare bleiben im Gewässer. Für dich heißt das praktisch: Ein Aal über 75 Zentimetern ist genauso zurückzusetzen wie einer unter 45 Zentimetern — auch wenn er der Fang des Jahres wäre.

Besonderheiten in Hamburg

Entnahmefenster 45–75 cm, Tageshöchstfangmenge 3. In Anlage 2 nicht aufgeführt — keine landesrechtliche Schonzeit. Das EU-Aalfangverbot der Freizeitfischerei betrifft Meeres- und Brackgewässer, nicht die Binnen-Angelgewässer der Tide-Elbe.

Aal: Mindestmaße im Ländervergleich

Mindestmaße sind Landesrecht — dieselbe Art wird von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geschützt. Im Ländervergleich reicht die Spanne für Aal von 35 bis 50 Zentimetern — ein Fisch, der in einem Bundesland maßig ist, kann im Nachbarland untermaßig sein. Ausführlich mit Messregeln und Entnahmefenstern steht das in der Übersicht „Mindestmaß Aal".

BundeslandMaßSchonzeit
Baden-Württemberg 50 cm 15.09.–01.03.
Bayern 50 cm 01.10.–31.12.
Berlin 50 cm keine Schonzeit
Brandenburg 50 cm keine Schonzeit
Bremen 45 cm keine Schonzeit
Hamburg 45–75 cm keine Schonzeit
Hessen 50–70 cm 15.09.–01.03.
Mecklenburg-Vorpommern 50 cm 01.12.–28.02.
Niedersachsen 35 cm keine Schonzeit
Nordrhein-Westfalen 50 cm 01.10.–01.03.
Rheinland-Pfalz 50 cm keine Schonzeit
Saarland 50 cm keine Schonzeit
Sachsen 50 cm keine Schonzeit
Sachsen-Anhalt 50 cm keine Schonzeit
Schleswig-Holstein 50 cm keine Schonzeit
Thüringen 50 cm 01.11.–28.02.

Erfasst sind alle 16 Bundesländer. Ohne Gewähr.

Quelle & Stand

Rechtsgrundlage
Verordnung zur Durchführung des Hamburgischen Fischerei- und Angelgesetzes (HmbFAnGDVO)
Fundstelle
§ 7 Abs. 1 i. V. m. Anlage 1; § 12 (Aalschutz)
Fassung
Vom 4. Juni 2019, zuletzt geändert am 1. Februar 2022; Anlagen 1 und 2 seit 2019 unverändert
Quelle abgerufen am
19. Juli 2026 · amtlicher Volltext

Häufige Fragen

Welches Entnahmefenster gilt für Europäischer Aal in Hamburg?

Zwischen 45 und 75 Zentimetern. Rechtsgrundlage ist HmbFAnGDVO, § 7 Abs. 1 i. V. m. Anlage 1; § 12 (Aalschutz). Fische ober- und unterhalb des Fensters sind zurückzusetzen.

Wie wird das Maß richtig gemessen?

Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Die Verordnungen der Länder unterscheiden sich im Detail: Manche stellen auf die natürlich ausgebreitete, andere auf die zusammengelegte Schwanzflosse ab — Letzteres ergibt ein etwas größeres Maß. Miss im Zweifel auf einer Messmatte und setze grenzwertige Fische zurück.

Gilt das Mindestmaß für Aal in ganz Deutschland gleich?

Nein. Mindestmaße sind Landesrecht und unterscheiden sich deutlich. Im Ländervergleich reicht die Spanne für Aal von 35 bis 50 Zentimetern — ein Fisch, der in einem Bundesland maßig ist, kann im Nachbarland untermaßig sein.

Weiter prüfen

Die Schonzeit für Aal in Hamburg steht mit allen Details auf einer eigenen Seite. Für ein konkretes Datum beantwortet der Fang-erlaubt-Checker die Frage direkt.