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Mindestmaß · Hamburg

Mindestmaß Äsche in Hamburg

Für Äsche ist in Hamburg ausdrücklich kein Mindestmaß festgesetzt — die Art ist in der Verordnung gelistet, die Maß-Spalte trägt aber einen Strich.

Äsche (Thymallus thymallus), Seitenansicht — Mindestmaß in Hamburg
Äsche — wissenschaftlich Thymallus thymallus
AngabeWert
Mindestmaßkein Mindestmaß
Schonzeit01.01.–15.05.
MesspunktKopfspitze bis Ende der Schwanzflosse
FundstelleHmbFAnGDVO, § 8 Abs. 1 i. V. m. Anlage 2 Nr. 2 HmbFAnGDVO

Werte nach Landesrecht. Die Gewässerordnung kann strenger sein. Ohne Gewähr.

Besonderheiten in Hamburg

Schonzeit 01.01.–15.05. Die Äsche steht nicht in Anlage 1, hat also kein Maß — sie ist nur über die Schonzeit geschützt.

Äsche: Mindestmaße im Ländervergleich

Mindestmaße sind Landesrecht — dieselbe Art wird von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geschützt. Im Ländervergleich reicht die Spanne für Äsche von 30 bis 35 Zentimetern — ein Fisch, der in einem Bundesland maßig ist, kann im Nachbarland untermaßig sein. Ausführlich mit Messregeln und Entnahmefenstern steht das in der Übersicht „Mindestmaß Äsche".

BundeslandMaßSchonzeit
Baden-Württemberg 30 cm 01.02.–30.04.
Bayern 35 cm 01.01.–30.04.
Berlin 30 cm 01.12.–31.05.
Brandenburg 30 cm 01.12.–31.05.
Bremen 35 cm 01.03.–15.05.
Hamburg kein Mindestmaß 01.01.–15.05.
Hessen 30–45 cm 01.03.–15.05.
Mecklenburg-Vorpommern 30 cm keine Schonzeit
Niedersachsen 30 cm 01.03.–15.05.
Nordrhein-Westfalen 30 cm 01.03.–30.04.
Rheinland-Pfalz 30 cm 15.02.–30.04.
Saarland 30 cm 01.03.–30.04.
Sachsen 35 cm 01.01.–15.06.
Sachsen-Anhalt 30 cm 01.12.–15.05.
Schleswig-Holstein 35 cm 01.01.–30.04.
Thüringen 35 cm 01.02.–31.05.

Erfasst sind alle 16 Bundesländer. Ohne Gewähr.

Quelle & Stand

Rechtsgrundlage
Verordnung zur Durchführung des Hamburgischen Fischerei- und Angelgesetzes (HmbFAnGDVO)
Fundstelle
§ 8 Abs. 1 i. V. m. Anlage 2 Nr. 2 HmbFAnGDVO
Fassung
Vom 4. Juni 2019, zuletzt geändert am 1. Februar 2022; Anlagen 1 und 2 seit 2019 unverändert
Quelle abgerufen am
19. Juli 2026 · amtlicher Volltext

Häufige Fragen

Wie groß muss ein Äsche in Hamburg sein?

Das Landesrecht von Hamburg setzt für Äsche kein Mindestmaß fest (HmbFAnGDVO, § 8 Abs. 1 i. V. m. Anlage 2 Nr. 2 HmbFAnGDVO). Vereine und Pächter regeln das häufig selbst — die Erlaubniskarte ist maßgeblich.

Wie wird das Maß richtig gemessen?

Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Die Verordnungen der Länder unterscheiden sich im Detail: Manche stellen auf die natürlich ausgebreitete, andere auf die zusammengelegte Schwanzflosse ab — Letzteres ergibt ein etwas größeres Maß. Miss im Zweifel auf einer Messmatte und setze grenzwertige Fische zurück.

Gilt das Mindestmaß für Äsche in ganz Deutschland gleich?

Nein. Mindestmaße sind Landesrecht und unterscheiden sich deutlich. Im Ländervergleich reicht die Spanne für Äsche von 30 bis 35 Zentimetern — ein Fisch, der in einem Bundesland maßig ist, kann im Nachbarland untermaßig sein. In 1 der hier erfassten Bundesländer gibt es für Äsche überhaupt kein landesweites Mindestmaß.

Weiter prüfen

Die Schonzeit für Äsche in Hamburg steht mit allen Details auf einer eigenen Seite. Für ein konkretes Datum beantwortet der Fang-erlaubt-Checker die Frage direkt.