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Mindestmaß · Hamburg

Mindestmaß Schleie in Hamburg

Für Schleie gilt in Hamburg ein Entnahmefenster von 25 bis 45 Zentimetern. Entnommen werden darf nur, was in dieses Fenster fällt — kleinere und größere Exemplare sind zurückzusetzen.

Schleie (Tinca tinca), Seitenansicht — Mindestmaß in Hamburg
Schleie — wissenschaftlich Tinca tinca
AngabeWert
Entnahmefenster25–45 cm
Schonzeitkeine Schonzeit
MesspunktKopfspitze bis Ende der Schwanzflosse
FundstelleHmbFAnGDVO, § 7 Abs. 1 i. V. m. Anlage 1 Nr. 7 HmbFAnGDVO

Werte nach Landesrecht. Die Gewässerordnung kann strenger sein. Ohne Gewähr.

Warum ein Entnahmefenster statt eines Mindestmaßes?

Ein Entnahmefenster schützt beide Enden des Bestands: Junge Fische bekommen die Chance, sich mindestens einmal fortzupflanzen, und die großen, besonders laichstarken Exemplare bleiben im Gewässer. Für dich heißt das praktisch: Ein Schleie über 45 Zentimetern ist genauso zurückzusetzen wie einer unter 25 Zentimetern — auch wenn er der Fang des Jahres wäre.

Besonderheiten in Hamburg

Entnahmefenster 25–45 cm (amtlich als „Schlei“). In Anlage 2 nicht gelistet — keine Schonzeit.

Schleie: Mindestmaße im Ländervergleich

Mindestmaße sind Landesrecht — dieselbe Art wird von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geschützt. Im Ländervergleich reicht die Spanne für Schleie von 25 bis 26 Zentimetern — ein Fisch, der in einem Bundesland maßig ist, kann im Nachbarland untermaßig sein. Ausführlich mit Messregeln und Entnahmefenstern steht das in der Übersicht „Mindestmaß Schleie".

BundeslandMaßSchonzeit
Baden-Württemberg 25 cm 15.05.–30.06.
Bayern 26 cm 01.05.–30.06.
Berlin 25 cm keine Schonzeit
Brandenburg 25 cm keine Schonzeit
Bremen kein Mindestmaß keine Schonzeit
Hamburg 25–45 cm keine Schonzeit
Hessen 25–45 cm 01.05.–30.06.
Mecklenburg-Vorpommern 25 cm keine Schonzeit
Niedersachsen kein Mindestmaß keine Schonzeit
Nordrhein-Westfalen 25 cm keine Schonzeit
Rheinland-Pfalz 25 cm keine Schonzeit
Saarland 25 cm keine Schonzeit
Sachsen 25 cm keine Schonzeit
Sachsen-Anhalt 25 cm keine Schonzeit
Schleswig-Holstein 25 cm keine Schonzeit
Thüringen 25 cm keine Schonzeit

Erfasst sind alle 16 Bundesländer. Ohne Gewähr.

Quelle & Stand

Rechtsgrundlage
Verordnung zur Durchführung des Hamburgischen Fischerei- und Angelgesetzes (HmbFAnGDVO)
Fundstelle
§ 7 Abs. 1 i. V. m. Anlage 1 Nr. 7 HmbFAnGDVO
Fassung
Vom 4. Juni 2019, zuletzt geändert am 1. Februar 2022; Anlagen 1 und 2 seit 2019 unverändert
Quelle abgerufen am
19. Juli 2026 · amtlicher Volltext

Häufige Fragen

Welches Entnahmefenster gilt für Schleie in Hamburg?

Zwischen 25 und 45 Zentimetern. Rechtsgrundlage ist HmbFAnGDVO, § 7 Abs. 1 i. V. m. Anlage 1 Nr. 7 HmbFAnGDVO. Fische ober- und unterhalb des Fensters sind zurückzusetzen.

Wie wird das Maß richtig gemessen?

Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Die Verordnungen der Länder unterscheiden sich im Detail: Manche stellen auf die natürlich ausgebreitete, andere auf die zusammengelegte Schwanzflosse ab — Letzteres ergibt ein etwas größeres Maß. Miss im Zweifel auf einer Messmatte und setze grenzwertige Fische zurück.

Gilt das Mindestmaß für Schleie in ganz Deutschland gleich?

Nein. Mindestmaße sind Landesrecht und unterscheiden sich deutlich. Im Ländervergleich reicht die Spanne für Schleie von 25 bis 26 Zentimetern — ein Fisch, der in einem Bundesland maßig ist, kann im Nachbarland untermaßig sein. In 2 der hier erfassten Bundesländer gibt es für Schleie überhaupt kein landesweites Mindestmaß.

Weiter prüfen

Die Schonzeit für Schleie in Hamburg steht mit allen Details auf einer eigenen Seite. Für ein konkretes Datum beantwortet der Fang-erlaubt-Checker die Frage direkt.