Zum Inhalt springen

Mindestmaß · Hamburg

Mindestmaß Rapfen (Schied) in Hamburg

Für Rapfen (Schied) gilt in Hamburg ein Entnahmefenster von 50 bis 70 Zentimetern. Entnommen werden darf nur, was in dieses Fenster fällt — kleinere und größere Exemplare sind zurückzusetzen.

Rapfen (Schied) (Leuciscus aspius), Seitenansicht — Mindestmaß in Hamburg
Rapfen (Schied) — wissenschaftlich Leuciscus aspius
AngabeWert
Entnahmefenster50–70 cm
Schonzeitkeine Schonzeit
MesspunktKopfspitze bis Ende der Schwanzflosse
FundstelleHmbFAnGDVO, § 7 Abs. 1 i. V. m. Anlage 1 Nr. 6 HmbFAnGDVO

Werte nach Landesrecht. Die Gewässerordnung kann strenger sein. Ohne Gewähr.

Warum ein Entnahmefenster statt eines Mindestmaßes?

Ein Entnahmefenster schützt beide Enden des Bestands: Junge Fische bekommen die Chance, sich mindestens einmal fortzupflanzen, und die großen, besonders laichstarken Exemplare bleiben im Gewässer. Für dich heißt das praktisch: Ein Rapfen über 70 Zentimetern ist genauso zurückzusetzen wie einer unter 50 Zentimetern — auch wenn er der Fang des Jahres wäre.

Besonderheiten in Hamburg

Entnahmefenster 50–70 cm (amtlich als „Aspius aspius“), Tageshöchstfangmenge 1 in den Freien Gewässern. Keine Schonzeit.

Rapfen: Mindestmaße im Ländervergleich

Mindestmaße sind Landesrecht — dieselbe Art wird von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geschützt. Im Ländervergleich reicht die Spanne für Rapfen von 35 bis 50 Zentimetern — ein Fisch, der in einem Bundesland maßig ist, kann im Nachbarland untermaßig sein. Ausführlich mit Messregeln und Entnahmefenstern steht das in der Übersicht „Mindestmaß Rapfen".

BundeslandMaßSchonzeit
Baden-Württemberg 40 cm 01.03.–31.05.
Bayern 40 cm 01.03.–30.04.
Berlin 40 cm 01.04.–30.06.
Brandenburg 40 cm 01.04.–30.06.
Bremen 40 cm keine Schonzeit
Hamburg 50–70 cm keine Schonzeit
Hessen keine Landesregelung keine Landesregelung
Mecklenburg-Vorpommern 35 cm keine Schonzeit
Niedersachsen 40 cm ganzjährig geschont
Nordrhein-Westfalen keine Landesregelung keine Landesregelung
Rheinland-Pfalz keine Landesregelung keine Landesregelung
Saarland keine Landesregelung keine Landesregelung
Sachsen 40 cm 01.01.–31.05.
Sachsen-Anhalt 40 cm keine Schonzeit
Schleswig-Holstein 50 cm keine Schonzeit
Thüringen kein Mindestmaß ganzjährig geschont

Erfasst sind alle 16 Bundesländer. Ohne Gewähr.

Quelle & Stand

Rechtsgrundlage
Verordnung zur Durchführung des Hamburgischen Fischerei- und Angelgesetzes (HmbFAnGDVO)
Fundstelle
§ 7 Abs. 1 i. V. m. Anlage 1 Nr. 6 HmbFAnGDVO
Fassung
Vom 4. Juni 2019, zuletzt geändert am 1. Februar 2022; Anlagen 1 und 2 seit 2019 unverändert
Quelle abgerufen am
19. Juli 2026 · amtlicher Volltext

Häufige Fragen

Welches Entnahmefenster gilt für Rapfen (Schied) in Hamburg?

Zwischen 50 und 70 Zentimetern. Rechtsgrundlage ist HmbFAnGDVO, § 7 Abs. 1 i. V. m. Anlage 1 Nr. 6 HmbFAnGDVO. Fische ober- und unterhalb des Fensters sind zurückzusetzen.

Wie wird das Maß richtig gemessen?

Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Die Verordnungen der Länder unterscheiden sich im Detail: Manche stellen auf die natürlich ausgebreitete, andere auf die zusammengelegte Schwanzflosse ab — Letzteres ergibt ein etwas größeres Maß. Miss im Zweifel auf einer Messmatte und setze grenzwertige Fische zurück.

Gilt das Mindestmaß für Rapfen in ganz Deutschland gleich?

Nein. Mindestmaße sind Landesrecht und unterscheiden sich deutlich. Im Ländervergleich reicht die Spanne für Rapfen von 35 bis 50 Zentimetern — ein Fisch, der in einem Bundesland maßig ist, kann im Nachbarland untermaßig sein. In 5 der hier erfassten Bundesländer gibt es für Rapfen überhaupt kein landesweites Mindestmaß.

Weiter prüfen

Die Schonzeit für Rapfen in Hamburg steht mit allen Details auf einer eigenen Seite. Für ein konkretes Datum beantwortet der Fang-erlaubt-Checker die Frage direkt.