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Aland Mindestmaß

Mindestmaß Aland (Nerfling) in Hamburg

Aland (Nerfling) ist in der Fischereiverordnung von Hamburg nicht mit einem Mindestmaß geführt. Die Art kommt im Regelwerk nicht vor.

Aland (Nerfling) (Leuciscus idus), Seitenansicht — Mindestmaß in Hamburg
Aland (Nerfling) — wissenschaftlich Leuciscus idus
AngabeWert
Mindestmaßkeine Landesregelung
Schonzeitkeine Landesregelung
MesspunktKopfspitze bis Ende der Schwanzflosse
FundstelleHmbFAnGDVO, in Anlage 1, Anlage 2 und § 6 Abs. 1 nicht aufgeführt

Werte nach Landesrecht. Die Gewässerordnung kann strenger sein. Ohne Gewähr.

Besonderheiten in Hamburg

Der Aland/Nerfling (Leuciscus idus) kommt in der HmbFAnGDVO nicht vor; weder Schonzeit noch Mindest- oder Höchstmaß. Wichtig für die Praxis: Die nah verwandte und äußerlich ähnliche Hasel (Leuciscus leuciscus) ist nach § 6 Abs. 1 Nr. 7 ganzjährig geschützt — bei Zweifeln an der Bestimmung ist zurückzusetzen. In der Tideelbe ist der Aland ein häufiger Beifang.

Aland: Mindestmaße im Ländervergleich

Mindestmaße sind Landesrecht — dieselbe Art wird von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geschützt. Im Ländervergleich reicht die Spanne für Aland von 20 bis 30 Zentimetern — ein Fisch, der in einem Bundesland maßig ist, kann im Nachbarland untermaßig sein. Ausführlich mit Messregeln und Entnahmefenstern steht das in der Übersicht „Mindestmaß Aland".

BundeslandMaßSchonzeit
Baden-Württemberg 25 cm 01.04.–31.05.
Bayern 30 cm 01.03.–30.04.
Berlin 30 cm keine Schonzeit
Brandenburg 30 cm keine Schonzeit
Bremen kein Mindestmaß keine Schonzeit
Hamburg keine Landesregelung keine Landesregelung
Hessen kein Mindestmaß keine Schonzeit
Mecklenburg-Vorpommern 25 cm keine Schonzeit
Niedersachsen kein Mindestmaß keine Schonzeit
Nordrhein-Westfalen 25 cm keine Schonzeit
Rheinland-Pfalz kein Mindestmaß ganzjährig geschont
Saarland keine Landesregelung keine Landesregelung
Sachsen 20 cm keine Schonzeit
Sachsen-Anhalt keine Landesregelung keine Landesregelung
Schleswig-Holstein kein Mindestmaß keine Schonzeit
Thüringen kein Mindestmaß ganzjährig geschont

Erfasst sind alle 16 Bundesländer. Ohne Gewähr.

Quelle & Stand

Rechtsgrundlage
Verordnung zur Durchführung des Hamburgischen Fischerei- und Angelgesetzes (HmbFAnGDVO)
Fundstelle
in Anlage 1, Anlage 2 und § 6 Abs. 1 nicht aufgeführt
Fassung
Vom 4. Juni 2019, zuletzt geändert am 1. Februar 2022; Anlagen 1 und 2 seit 2019 unverändert
Quelle abgerufen am
19. Juli 2026 · amtlicher Volltext

Häufige Fragen

Wie groß muss ein Aland in Hamburg sein?

Das Landesrecht von Hamburg setzt für Aland (Nerfling) kein Mindestmaß fest (HmbFAnGDVO, in Anlage 1, Anlage 2 und § 6 Abs. 1 nicht aufgeführt). Vereine und Pächter regeln das häufig selbst — die Erlaubniskarte ist maßgeblich.

Wie wird das Maß richtig gemessen?

Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Die Verordnungen der Länder unterscheiden sich im Detail: Manche stellen auf die natürlich ausgebreitete, andere auf die zusammengelegte Schwanzflosse ab — Letzteres ergibt ein etwas größeres Maß. Miss im Zweifel auf einer Messmatte und setze grenzwertige Fische zurück.

Gilt das Mindestmaß für Aland in ganz Deutschland gleich?

Nein. Mindestmaße sind Landesrecht und unterscheiden sich deutlich. Im Ländervergleich reicht die Spanne für Aland von 20 bis 30 Zentimetern — ein Fisch, der in einem Bundesland maßig ist, kann im Nachbarland untermaßig sein. In 9 der hier erfassten Bundesländer gibt es für Aland überhaupt kein landesweites Mindestmaß.

Weiter prüfen

Die Schonzeit für Aland in Hamburg steht mit allen Details auf einer eigenen Seite. Für ein konkretes Datum beantwortet der Fang-erlaubt-Checker die Frage direkt.

Angelgewässer in Hamburg mit Aland: Hohendeicher Seealle auf der Karte.