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Aland Mindestmaß

Mindestmaß Aland (Nerfling) in Mecklenburg-Vorpommern

Das Mindestmaß für Aland (Nerfling) beträgt in Mecklenburg-Vorpommern 25 Zentimeter. Kleinere Fische sind unverzüglich und schonend zurückzusetzen.

Aland (Nerfling) (Leuciscus idus), Seitenansicht — Mindestmaß in Mecklenburg-Vorpommern
Aland (Nerfling) — wissenschaftlich Leuciscus idus
AngabeWert
Mindestmaß25 cm
Schonzeitkeine Schonzeit
MesspunktKopfspitze bis Ende der Schwanzflosse
FundstelleBiFVO M-V / KüFVO M-V, § 4 Nr. 2 BiFVO M-V („Aland (Leuciscus idus) 25 cm“)

Werte nach Landesrecht. Die Gewässerordnung kann strenger sein. Ohne Gewähr.

Besonderheiten in Mecklenburg-Vorpommern

§ 5 BiFVO M-V führt den Aland nicht auf — es gilt also nur das Mindestmaß von 25 cm, keine gesetzliche Schonzeit. In der KüFVO M-V wird der Aland weder bei den Mindestmaßen noch bei den Schonzeiten genannt.

Aland: Mindestmaße im Ländervergleich

Mindestmaße sind Landesrecht — dieselbe Art wird von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geschützt. Im Ländervergleich reicht die Spanne für Aland von 20 bis 30 Zentimetern — ein Fisch, der in einem Bundesland maßig ist, kann im Nachbarland untermaßig sein. Ausführlich mit Messregeln und Entnahmefenstern steht das in der Übersicht „Mindestmaß Aland".

BundeslandMaßSchonzeit
Baden-Württemberg 25 cm 01.04.–31.05.
Bayern 30 cm 01.03.–30.04.
Berlin 30 cm keine Schonzeit
Brandenburg 30 cm keine Schonzeit
Bremen kein Mindestmaß keine Schonzeit
Hamburg keine Landesregelung keine Landesregelung
Hessen kein Mindestmaß keine Schonzeit
Mecklenburg-Vorpommern 25 cm keine Schonzeit
Niedersachsen kein Mindestmaß keine Schonzeit
Nordrhein-Westfalen 25 cm keine Schonzeit
Rheinland-Pfalz kein Mindestmaß ganzjährig geschont
Saarland keine Landesregelung keine Landesregelung
Sachsen 20 cm keine Schonzeit
Sachsen-Anhalt keine Landesregelung keine Landesregelung
Schleswig-Holstein kein Mindestmaß keine Schonzeit
Thüringen kein Mindestmaß ganzjährig geschont

Erfasst sind alle 16 Bundesländer. Ohne Gewähr.

Quelle & Stand

Rechtsgrundlage
Binnenfischereiverordnung (BiFVO M-V) vom 15. August 2005; für Küstengewässer: Küstenfischereiverordnung (KüFVO M-V) vom 28. November 2006
Fundstelle
§ 4 Nr. 2 BiFVO M-V („Aland (Leuciscus idus) 25 cm“)
Fassung
BiFVO zuletzt geändert am 27. Januar 2011; KüFVO zuletzt geändert am 21. Januar 2022
Quelle abgerufen am
19. Juli 2026 · amtlicher Volltext

Häufige Fragen

Wie groß muss ein Aland in Mecklenburg-Vorpommern sein?

Mindestens 25 Zentimeter. Rechtsgrundlage ist BiFVO M-V / KüFVO M-V, § 4 Nr. 2 BiFVO M-V („Aland (Leuciscus idus) 25 cm“).

Wie wird das Maß richtig gemessen?

Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Die Verordnungen der Länder unterscheiden sich im Detail: Manche stellen auf die natürlich ausgebreitete, andere auf die zusammengelegte Schwanzflosse ab — Letzteres ergibt ein etwas größeres Maß. Miss im Zweifel auf einer Messmatte und setze grenzwertige Fische zurück.

Gilt das Mindestmaß für Aland in ganz Deutschland gleich?

Nein. Mindestmaße sind Landesrecht und unterscheiden sich deutlich. Im Ländervergleich reicht die Spanne für Aland von 20 bis 30 Zentimetern — ein Fisch, der in einem Bundesland maßig ist, kann im Nachbarland untermaßig sein. In 9 der hier erfassten Bundesländer gibt es für Aland überhaupt kein landesweites Mindestmaß.

Weiter prüfen

Die Schonzeit für Aland in Mecklenburg-Vorpommern steht mit allen Details auf einer eigenen Seite. Für ein konkretes Datum beantwortet der Fang-erlaubt-Checker die Frage direkt.

Angelgewässer in Mecklenburg-Vorpommern mit Aland: Lankower SeePulower Seealle auf der Karte.