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Mindestmaß · Mecklenburg-Vorpommern

Mindestmaß Barbe in Mecklenburg-Vorpommern

Für Barbe ist in Mecklenburg-Vorpommern ausdrücklich kein Mindestmaß festgesetzt — die Art ist in der Verordnung gelistet, die Maß-Spalte trägt aber einen Strich.

Barbe (Barbus barbus), Seitenansicht — Mindestmaß in Mecklenburg-Vorpommern
Barbe — wissenschaftlich Barbus barbus
AngabeWert
Mindestmaßkein Mindestmaß
Schonzeitganzjährig geschont
MesspunktKopfspitze bis Ende der Schwanzflosse
FundstelleBiFVO M-V / KüFVO M-V, § 3 BiFVO M-V

Werte nach Landesrecht. Die Gewässerordnung kann strenger sein. Ohne Gewähr.

Besonderheiten in Mecklenburg-Vorpommern

Ganzjähriges Fangverbot nach § 3 Nr. 2 (ganzjährig geschützt). Jeder Fang ist unverzüglich zurückzusetzen, deshalb kein Mindestmaß.

Barbe: Mindestmaße im Ländervergleich

Mindestmaße sind Landesrecht — dieselbe Art wird von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geschützt. Im Ländervergleich reicht die Spanne für Barbe von 35 bis 50 Zentimetern — ein Fisch, der in einem Bundesland maßig ist, kann im Nachbarland untermaßig sein. Ausführlich mit Messregeln und Entnahmefenstern steht das in der Übersicht „Mindestmaß Barbe".

BundeslandMaßSchonzeit
Baden-Württemberg 40 cm 01.05.–15.06.
Bayern 40 cm 01.05.–30.06.
Berlin kein Mindestmaß ganzjährig geschont
Brandenburg 40 cm 01.05.–31.07.
Bremen keine Landesregelung keine Landesregelung
Hamburg keine Landesregelung keine Landesregelung
Hessen 40–60 cm 01.05.–30.06.
Mecklenburg-Vorpommern kein Mindestmaß ganzjährig geschont
Niedersachsen 35 cm keine Schonzeit
Nordrhein-Westfalen 35 cm 15.05.–15.06.
Rheinland-Pfalz 35 cm 01.05.–15.06.
Saarland 40 cm 15.03.–15.06.
Sachsen 50 cm 15.04.–30.06.
Sachsen-Anhalt 45 cm 01.04.–30.06.
Schleswig-Holstein kein Mindestmaß ganzjährig geschont
Thüringen 40 cm 01.04.–31.08.

Erfasst sind alle 16 Bundesländer. Ohne Gewähr.

Quelle & Stand

Rechtsgrundlage
Binnenfischereiverordnung (BiFVO M-V) vom 15. August 2005; für Küstengewässer: Küstenfischereiverordnung (KüFVO M-V) vom 28. November 2006
Fundstelle
§ 3 BiFVO M-V
Fassung
BiFVO zuletzt geändert am 27. Januar 2011; KüFVO zuletzt geändert am 21. Januar 2022
Quelle abgerufen am
19. Juli 2026 · amtlicher Volltext

Häufige Fragen

Wie groß muss ein Barbe in Mecklenburg-Vorpommern sein?

Das Landesrecht von Mecklenburg-Vorpommern setzt für Barbe kein Mindestmaß fest (BiFVO M-V / KüFVO M-V, § 3 BiFVO M-V). Vereine und Pächter regeln das häufig selbst — die Erlaubniskarte ist maßgeblich.

Wie wird das Maß richtig gemessen?

Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Die Verordnungen der Länder unterscheiden sich im Detail: Manche stellen auf die natürlich ausgebreitete, andere auf die zusammengelegte Schwanzflosse ab — Letzteres ergibt ein etwas größeres Maß. Miss im Zweifel auf einer Messmatte und setze grenzwertige Fische zurück.

Gilt das Mindestmaß für Barbe in ganz Deutschland gleich?

Nein. Mindestmaße sind Landesrecht und unterscheiden sich deutlich. Im Ländervergleich reicht die Spanne für Barbe von 35 bis 50 Zentimetern — ein Fisch, der in einem Bundesland maßig ist, kann im Nachbarland untermaßig sein. In 5 der hier erfassten Bundesländer gibt es für Barbe überhaupt kein landesweites Mindestmaß.

Weiter prüfen

Die Schonzeit für Barbe in Mecklenburg-Vorpommern steht mit allen Details auf einer eigenen Seite. Für ein konkretes Datum beantwortet der Fang-erlaubt-Checker die Frage direkt.