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Mindestmaß · Mecklenburg-Vorpommern

Mindestmaß Rapfen (Schied) in Mecklenburg-Vorpommern

Das Mindestmaß für Rapfen (Schied) beträgt in Mecklenburg-Vorpommern 35 Zentimeter. Kleinere Fische sind unverzüglich und schonend zurückzusetzen.

Rapfen (Schied) (Leuciscus aspius), Seitenansicht — Mindestmaß in Mecklenburg-Vorpommern
Rapfen (Schied) — wissenschaftlich Leuciscus aspius
AngabeWert
Mindestmaß35 cm
Schonzeitkeine Schonzeit
MesspunktKopfspitze bis Ende der Schwanzflosse
FundstelleBiFVO M-V / KüFVO M-V, § 4 BiFVO M-V

Werte nach Landesrecht. Die Gewässerordnung kann strenger sein. Ohne Gewähr.

Besonderheiten in Mecklenburg-Vorpommern

Mindestmaß 35 cm (als „Aspius aspius“), keine Schonzeit in § 5.

Rapfen: Mindestmaße im Ländervergleich

Mindestmaße sind Landesrecht — dieselbe Art wird von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geschützt. Im Ländervergleich reicht die Spanne für Rapfen von 35 bis 50 Zentimetern — ein Fisch, der in einem Bundesland maßig ist, kann im Nachbarland untermaßig sein. Ausführlich mit Messregeln und Entnahmefenstern steht das in der Übersicht „Mindestmaß Rapfen".

BundeslandMaßSchonzeit
Baden-Württemberg 40 cm 01.03.–31.05.
Bayern 40 cm 01.03.–30.04.
Berlin 40 cm 01.04.–30.06.
Brandenburg 40 cm 01.04.–30.06.
Bremen 40 cm keine Schonzeit
Hamburg 50–70 cm keine Schonzeit
Hessen keine Landesregelung keine Landesregelung
Mecklenburg-Vorpommern 35 cm keine Schonzeit
Niedersachsen 40 cm ganzjährig geschont
Nordrhein-Westfalen keine Landesregelung keine Landesregelung
Rheinland-Pfalz keine Landesregelung keine Landesregelung
Saarland keine Landesregelung keine Landesregelung
Sachsen 40 cm 01.01.–31.05.
Sachsen-Anhalt 40 cm keine Schonzeit
Schleswig-Holstein 50 cm keine Schonzeit
Thüringen kein Mindestmaß ganzjährig geschont

Erfasst sind alle 16 Bundesländer. Ohne Gewähr.

Quelle & Stand

Rechtsgrundlage
Binnenfischereiverordnung (BiFVO M-V) vom 15. August 2005; für Küstengewässer: Küstenfischereiverordnung (KüFVO M-V) vom 28. November 2006
Fundstelle
§ 4 BiFVO M-V
Fassung
BiFVO zuletzt geändert am 27. Januar 2011; KüFVO zuletzt geändert am 21. Januar 2022
Quelle abgerufen am
19. Juli 2026 · amtlicher Volltext

Häufige Fragen

Wie groß muss ein Rapfen in Mecklenburg-Vorpommern sein?

Mindestens 35 Zentimeter. Rechtsgrundlage ist BiFVO M-V / KüFVO M-V, § 4 BiFVO M-V.

Wie wird das Maß richtig gemessen?

Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Die Verordnungen der Länder unterscheiden sich im Detail: Manche stellen auf die natürlich ausgebreitete, andere auf die zusammengelegte Schwanzflosse ab — Letzteres ergibt ein etwas größeres Maß. Miss im Zweifel auf einer Messmatte und setze grenzwertige Fische zurück.

Gilt das Mindestmaß für Rapfen in ganz Deutschland gleich?

Nein. Mindestmaße sind Landesrecht und unterscheiden sich deutlich. Im Ländervergleich reicht die Spanne für Rapfen von 35 bis 50 Zentimetern — ein Fisch, der in einem Bundesland maßig ist, kann im Nachbarland untermaßig sein. In 5 der hier erfassten Bundesländer gibt es für Rapfen überhaupt kein landesweites Mindestmaß.

Weiter prüfen

Die Schonzeit für Rapfen in Mecklenburg-Vorpommern steht mit allen Details auf einer eigenen Seite. Für ein konkretes Datum beantwortet der Fang-erlaubt-Checker die Frage direkt.