Mindestmaß · Niedersachsen
Mindestmaß Rapfen (Schied) in Niedersachsen
Das Mindestmaß für Rapfen (Schied) beträgt in Niedersachsen 40 Zentimeter. Kleinere Fische sind unverzüglich und schonend zurückzusetzen.

| Angabe | Wert |
|---|---|
| Mindestmaß | 40 cm |
| Schonzeit | ganzjährig geschont |
| Messpunkt | Kopfspitze bis Ende der Schwanzflosse |
| Fundstelle | BiFischO, § 2 Abs. 1 (Fangverbot); § 3 Abs. 1 (Mindestmaß) BiFischO |
Werte nach Landesrecht. Die Gewässerordnung kann strenger sein. Ohne Gewähr.
Besonderheiten in Niedersachsen
In Binnengewässern ganzjähriges Fangverbot nach § 2 Abs. 1. Nur in ausgewiesenen Besatzgewässern (§ 2 Abs. 2) befischbar, dann Mindestmaß 40 cm. Angelportale führen ihn verkürzt als „40 cm, keine Schonzeit“ und unterschlagen das Fangverbot.
Rapfen: Mindestmaße im Ländervergleich
Mindestmaße sind Landesrecht — dieselbe Art wird von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geschützt. Im Ländervergleich reicht die Spanne für Rapfen von 35 bis 50 Zentimetern — ein Fisch, der in einem Bundesland maßig ist, kann im Nachbarland untermaßig sein. Ausführlich mit Messregeln und Entnahmefenstern steht das in der Übersicht „Mindestmaß Rapfen".
| Bundesland | Maß | Schonzeit |
|---|---|---|
| Baden-Württemberg | 40 cm | 01.03.–31.05. |
| Bayern | 40 cm | 01.03.–30.04. |
| Berlin | 40 cm | 01.04.–30.06. |
| Brandenburg | 40 cm | 01.04.–30.06. |
| Bremen | 40 cm | keine Schonzeit |
| Hamburg | 50–70 cm | keine Schonzeit |
| Hessen | keine Landesregelung | keine Landesregelung |
| Mecklenburg-Vorpommern | 35 cm | keine Schonzeit |
| Niedersachsen | 40 cm | ganzjährig geschont |
| Nordrhein-Westfalen | keine Landesregelung | keine Landesregelung |
| Rheinland-Pfalz | keine Landesregelung | keine Landesregelung |
| Saarland | keine Landesregelung | keine Landesregelung |
| Sachsen | 40 cm | 01.01.–31.05. |
| Sachsen-Anhalt | 40 cm | keine Schonzeit |
| Schleswig-Holstein | 50 cm | keine Schonzeit |
| Thüringen | kein Mindestmaß | ganzjährig geschont |
Erfasst sind alle 16 Bundesländer. Ohne Gewähr.
Quelle & Stand
- Rechtsgrundlage
- Verordnung über die Fischerei in Binnengewässern (Binnenfischereiordnung – BiFischO)
- Fundstelle
- § 2 Abs. 1 (Fangverbot); § 3 Abs. 1 (Mindestmaß) BiFischO
- Fassung
- Vom 6. Juli 1989, zuletzt geändert durch Verordnung vom 22. Dezember 2005 (Novellierung zuletzt im November 2023 vertagt)
- Quelle abgerufen am
- 19. Juli 2026 · amtlicher Volltext
Häufige Fragen
Wie groß muss ein Rapfen in Niedersachsen sein?
Mindestens 40 Zentimeter. Rechtsgrundlage ist BiFischO, § 2 Abs. 1 (Fangverbot); § 3 Abs. 1 (Mindestmaß) BiFischO.
Wie wird das Maß richtig gemessen?
Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Die Verordnungen der Länder unterscheiden sich im Detail: Manche stellen auf die natürlich ausgebreitete, andere auf die zusammengelegte Schwanzflosse ab — Letzteres ergibt ein etwas größeres Maß. Miss im Zweifel auf einer Messmatte und setze grenzwertige Fische zurück.
Gilt das Mindestmaß für Rapfen in ganz Deutschland gleich?
Nein. Mindestmaße sind Landesrecht und unterscheiden sich deutlich. Im Ländervergleich reicht die Spanne für Rapfen von 35 bis 50 Zentimetern — ein Fisch, der in einem Bundesland maßig ist, kann im Nachbarland untermaßig sein. In 5 der hier erfassten Bundesländer gibt es für Rapfen überhaupt kein landesweites Mindestmaß.
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Die Schonzeit für Rapfen in Niedersachsen steht mit allen Details auf einer eigenen Seite. Für ein konkretes Datum beantwortet der Fang-erlaubt-Checker die Frage direkt.
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