Mindestmaß · Niedersachsen
Mindestmaß Europäischer Aal in Niedersachsen
Das Mindestmaß für Europäischer Aal beträgt in Niedersachsen 35 Zentimeter. Kleinere Fische sind unverzüglich und schonend zurückzusetzen.

| Angabe | Wert |
|---|---|
| Mindestmaß | 35 cm |
| Schonzeit | keine Schonzeit |
| Messpunkt | Kopfspitze bis Ende der Schwanzflosse |
| Fundstelle | BiFischO, § 3 Abs. 1 und Abs. 2 BiFischO |
Werte nach Landesrecht. Die Gewässerordnung kann strenger sein. Ohne Gewähr.
Besonderheiten in Niedersachsen
Die Binnenfischereiordnung enthält keine Aal-Schonzeit.
Aal: Mindestmaße im Ländervergleich
Mindestmaße sind Landesrecht — dieselbe Art wird von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geschützt. Im Ländervergleich reicht die Spanne für Aal von 35 bis 50 Zentimetern — ein Fisch, der in einem Bundesland maßig ist, kann im Nachbarland untermaßig sein. Ausführlich mit Messregeln und Entnahmefenstern steht das in der Übersicht „Mindestmaß Aal".
| Bundesland | Maß | Schonzeit |
|---|---|---|
| Baden-Württemberg | 50 cm | 15.09.–01.03. |
| Bayern | 50 cm | 01.10.–31.12. |
| Berlin | 50 cm | keine Schonzeit |
| Brandenburg | 50 cm | keine Schonzeit |
| Bremen | 45 cm | keine Schonzeit |
| Hamburg | 45–75 cm | keine Schonzeit |
| Hessen | 50–70 cm | 15.09.–01.03. |
| Mecklenburg-Vorpommern | 50 cm | 01.12.–28.02. |
| Niedersachsen | 35 cm | keine Schonzeit |
| Nordrhein-Westfalen | 50 cm | 01.10.–01.03. |
| Rheinland-Pfalz | 50 cm | keine Schonzeit |
| Saarland | 50 cm | keine Schonzeit |
| Sachsen | 50 cm | keine Schonzeit |
| Sachsen-Anhalt | 50 cm | keine Schonzeit |
| Schleswig-Holstein | 50 cm | keine Schonzeit |
| Thüringen | 50 cm | 01.11.–28.02. |
Erfasst sind alle 16 Bundesländer. Ohne Gewähr.
Quelle & Stand
- Rechtsgrundlage
- Verordnung über die Fischerei in Binnengewässern (Binnenfischereiordnung – BiFischO)
- Fundstelle
- § 3 Abs. 1 und Abs. 2 BiFischO
- Fassung
- Vom 6. Juli 1989, zuletzt geändert durch Verordnung vom 22. Dezember 2005 (Novellierung zuletzt im November 2023 vertagt)
- Quelle abgerufen am
- 19. Juli 2026 · amtlicher Volltext
Häufige Fragen
Wie groß muss ein Aal in Niedersachsen sein?
Mindestens 35 Zentimeter. Rechtsgrundlage ist BiFischO, § 3 Abs. 1 und Abs. 2 BiFischO.
Wie wird das Maß richtig gemessen?
Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Die Verordnungen der Länder unterscheiden sich im Detail: Manche stellen auf die natürlich ausgebreitete, andere auf die zusammengelegte Schwanzflosse ab — Letzteres ergibt ein etwas größeres Maß. Miss im Zweifel auf einer Messmatte und setze grenzwertige Fische zurück.
Gilt das Mindestmaß für Aal in ganz Deutschland gleich?
Nein. Mindestmaße sind Landesrecht und unterscheiden sich deutlich. Im Ländervergleich reicht die Spanne für Aal von 35 bis 50 Zentimetern — ein Fisch, der in einem Bundesland maßig ist, kann im Nachbarland untermaßig sein.
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Die Schonzeit für Aal in Niedersachsen steht mit allen Details auf einer eigenen Seite. Für ein konkretes Datum beantwortet der Fang-erlaubt-Checker die Frage direkt.
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