Zum Inhalt springen

Mindestmaß · Mecklenburg-Vorpommern

Mindestmaß Europäischer Aal in Mecklenburg-Vorpommern

Das Mindestmaß für Europäischer Aal beträgt in Mecklenburg-Vorpommern 50 Zentimeter. Kleinere Fische sind unverzüglich und schonend zurückzusetzen.

Europäischer Aal (Anguilla anguilla), Seitenansicht — Mindestmaß in Mecklenburg-Vorpommern
Europäischer Aal — wissenschaftlich Anguilla anguilla
AngabeWert
Mindestmaß50 cm
Schonzeit01.12.–28.02.
MesspunktKopfspitze bis Ende der Schwanzflosse
FundstelleBiFVO M-V / KüFVO M-V, § 4 Nr. 1 und § 5 Nr. 1 BiFVO M-V

Werte nach Landesrecht. Die Gewässerordnung kann strenger sein. Ohne Gewähr.

Besonderheiten in Mecklenburg-Vorpommern

Die Schonzeit gilt in Binnengewässern ausdrücklich nur für den Fang mit der Handangel.

Aal: Mindestmaße im Ländervergleich

Mindestmaße sind Landesrecht — dieselbe Art wird von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geschützt. Im Ländervergleich reicht die Spanne für Aal von 35 bis 50 Zentimetern — ein Fisch, der in einem Bundesland maßig ist, kann im Nachbarland untermaßig sein. Ausführlich mit Messregeln und Entnahmefenstern steht das in der Übersicht „Mindestmaß Aal".

BundeslandMaßSchonzeit
Baden-Württemberg 50 cm 15.09.–01.03.
Bayern 50 cm 01.10.–31.12.
Berlin 50 cm keine Schonzeit
Brandenburg 50 cm keine Schonzeit
Bremen 45 cm keine Schonzeit
Hamburg 45–75 cm keine Schonzeit
Hessen 50–70 cm 15.09.–01.03.
Mecklenburg-Vorpommern 50 cm 01.12.–28.02.
Niedersachsen 35 cm keine Schonzeit
Nordrhein-Westfalen 50 cm 01.10.–01.03.
Rheinland-Pfalz 50 cm keine Schonzeit
Saarland 50 cm keine Schonzeit
Sachsen 50 cm keine Schonzeit
Sachsen-Anhalt 50 cm keine Schonzeit
Schleswig-Holstein 50 cm keine Schonzeit
Thüringen 50 cm 01.11.–28.02.

Erfasst sind alle 16 Bundesländer. Ohne Gewähr.

Quelle & Stand

Rechtsgrundlage
Binnenfischereiverordnung (BiFVO M-V) vom 15. August 2005; für Küstengewässer: Küstenfischereiverordnung (KüFVO M-V) vom 28. November 2006
Fundstelle
§ 4 Nr. 1 und § 5 Nr. 1 BiFVO M-V
Fassung
BiFVO zuletzt geändert am 27. Januar 2011; KüFVO zuletzt geändert am 21. Januar 2022
Quelle abgerufen am
19. Juli 2026 · amtlicher Volltext

Häufige Fragen

Wie groß muss ein Aal in Mecklenburg-Vorpommern sein?

Mindestens 50 Zentimeter. Rechtsgrundlage ist BiFVO M-V / KüFVO M-V, § 4 Nr. 1 und § 5 Nr. 1 BiFVO M-V.

Wie wird das Maß richtig gemessen?

Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Die Verordnungen der Länder unterscheiden sich im Detail: Manche stellen auf die natürlich ausgebreitete, andere auf die zusammengelegte Schwanzflosse ab — Letzteres ergibt ein etwas größeres Maß. Miss im Zweifel auf einer Messmatte und setze grenzwertige Fische zurück.

Gilt das Mindestmaß für Aal in ganz Deutschland gleich?

Nein. Mindestmaße sind Landesrecht und unterscheiden sich deutlich. Im Ländervergleich reicht die Spanne für Aal von 35 bis 50 Zentimetern — ein Fisch, der in einem Bundesland maßig ist, kann im Nachbarland untermaßig sein.

Weiter prüfen

Die Schonzeit für Aal in Mecklenburg-Vorpommern steht mit allen Details auf einer eigenen Seite. Für ein konkretes Datum beantwortet der Fang-erlaubt-Checker die Frage direkt.