Zum Inhalt springen

Mindestmaß · Nordrhein-Westfalen

Mindestmaß Europäischer Aal in Nordrhein-Westfalen

Das Mindestmaß für Europäischer Aal beträgt in Nordrhein-Westfalen 50 Zentimeter. Kleinere Fische sind unverzüglich und schonend zurückzusetzen.

Europäischer Aal (Anguilla anguilla), Seitenansicht — Mindestmaß in Nordrhein-Westfalen
Europäischer Aal — wissenschaftlich Anguilla anguilla
AngabeWert
Mindestmaß50 cm
Schonzeit01.10.–01.03.
MesspunktKopfspitze bis Ende der Schwanzflosse
FundstelleLFischVO NRW, § 2 Nr. 2 (Schonzeit) und § 3 (Mindestmaß) LFischVO

Werte nach Landesrecht. Die Gewässerordnung kann strenger sein. Ohne Gewähr.

Besonderheiten in Nordrhein-Westfalen

Die Schonzeit gilt nach dem Wortlaut ausdrücklich NUR im Rheinhauptstrom ohne Nebengewässer. In allen übrigen Gewässern NRWs besteht landesrechtlich keine Aal-Schonzeit; das Mindestmaß gilt dagegen landesweit. Angelportale geben die Schonzeit meist pauschal für ganz NRW an.

Aal: Mindestmaße im Ländervergleich

Mindestmaße sind Landesrecht — dieselbe Art wird von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geschützt. Im Ländervergleich reicht die Spanne für Aal von 35 bis 50 Zentimetern — ein Fisch, der in einem Bundesland maßig ist, kann im Nachbarland untermaßig sein. Ausführlich mit Messregeln und Entnahmefenstern steht das in der Übersicht „Mindestmaß Aal".

BundeslandMaßSchonzeit
Baden-Württemberg 50 cm 15.09.–01.03.
Bayern 50 cm 01.10.–31.12.
Berlin 50 cm keine Schonzeit
Brandenburg 50 cm keine Schonzeit
Bremen 45 cm keine Schonzeit
Hamburg 45–75 cm keine Schonzeit
Hessen 50–70 cm 15.09.–01.03.
Mecklenburg-Vorpommern 50 cm 01.12.–28.02.
Niedersachsen 35 cm keine Schonzeit
Nordrhein-Westfalen 50 cm 01.10.–01.03.
Rheinland-Pfalz 50 cm keine Schonzeit
Saarland 50 cm keine Schonzeit
Sachsen 50 cm keine Schonzeit
Sachsen-Anhalt 50 cm keine Schonzeit
Schleswig-Holstein 50 cm keine Schonzeit
Thüringen 50 cm 01.11.–28.02.

Erfasst sind alle 16 Bundesländer. Ohne Gewähr.

Quelle & Stand

Rechtsgrundlage
Verordnung zum Landesfischereigesetz (Landesfischereiverordnung – LFischVO)
Fundstelle
§ 2 Nr. 2 (Schonzeit) und § 3 (Mindestmaß) LFischVO
Fassung
Vom 9. März 2010 (GV. NRW. S. 172), zuletzt geändert durch Verordnung vom 1. Juli 2026 (GV. NRW. S. 414), Fassung gültig ab 3. Juli 2026
Quelle abgerufen am
19. Juli 2026 · amtlicher Volltext

Häufige Fragen

Wie groß muss ein Aal in Nordrhein-Westfalen sein?

Mindestens 50 Zentimeter. Rechtsgrundlage ist LFischVO NRW, § 2 Nr. 2 (Schonzeit) und § 3 (Mindestmaß) LFischVO.

Wie wird das Maß richtig gemessen?

Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Die Verordnungen der Länder unterscheiden sich im Detail: Manche stellen auf die natürlich ausgebreitete, andere auf die zusammengelegte Schwanzflosse ab — Letzteres ergibt ein etwas größeres Maß. Miss im Zweifel auf einer Messmatte und setze grenzwertige Fische zurück.

Gilt das Mindestmaß für Aal in ganz Deutschland gleich?

Nein. Mindestmaße sind Landesrecht und unterscheiden sich deutlich. Im Ländervergleich reicht die Spanne für Aal von 35 bis 50 Zentimetern — ein Fisch, der in einem Bundesland maßig ist, kann im Nachbarland untermaßig sein.

Weiter prüfen

Die Schonzeit für Aal in Nordrhein-Westfalen steht mit allen Details auf einer eigenen Seite. Für ein konkretes Datum beantwortet der Fang-erlaubt-Checker die Frage direkt.