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Mindestmaß · Mecklenburg-Vorpommern

Mindestmaß Meerforelle in Mecklenburg-Vorpommern

Das Mindestmaß für Meerforelle beträgt in Mecklenburg-Vorpommern 45 Zentimeter. Kleinere Fische sind unverzüglich und schonend zurückzusetzen.

Meerforelle (Salmo trutta trutta), Seitenansicht — Mindestmaß in Mecklenburg-Vorpommern
Meerforelle — wissenschaftlich Salmo trutta trutta
AngabeWert
Mindestmaß45 cm
Schonzeit01.09.–31.03.
MesspunktKopfspitze bis Ende der Schwanzflosse
FundstelleBiFVO M-V / KüFVO M-V, § 4 Nr. 10 und § 5 Nr. 9 BiFVO M-V

Werte nach Landesrecht. Die Gewässerordnung kann strenger sein. Ohne Gewähr.

Besonderheiten in Mecklenburg-Vorpommern

Mindestmaß 45 cm einheitlich in Binnen- und Küstengewässern; die Schonzeiten unterscheiden sich deutlich.

Meerforelle: Mindestmaße im Ländervergleich

Mindestmaße sind Landesrecht — dieselbe Art wird von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geschützt. Im Ländervergleich reicht die Spanne für Meerforelle von 25 bis 60 Zentimetern — ein Fisch, der in einem Bundesland maßig ist, kann im Nachbarland untermaßig sein. Ausführlich mit Messregeln und Entnahmefenstern steht das in der Übersicht „Mindestmaß Meerforelle".

BundeslandMaßSchonzeit
Baden-Württemberg kein Mindestmaß ganzjährig geschont
Bayern kein Mindestmaß ganzjährig geschont
Berlin kein Mindestmaß ganzjährig geschont
Brandenburg kein Mindestmaß ganzjährig geschont
Bremen 50 cm 15.10.–15.03.
Hamburg 40–65 cm 15.10.–15.02.
Hessen 25–60 cm 01.10.–31.03.
Mecklenburg-Vorpommern 45 cm 01.09.–31.03.
Niedersachsen kein Mindestmaß ganzjährig geschont
Nordrhein-Westfalen keine Landesregelung ganzjährig geschont
Rheinland-Pfalz kein Mindestmaß ganzjährig geschont
Saarland kein Mindestmaß ganzjährig geschont
Sachsen 60 cm 01.10.–30.04.
Sachsen-Anhalt keine Landesregelung ganzjährig geschont
Schleswig-Holstein 40 cm 01.10.–28.02.
Thüringen kein Mindestmaß ganzjährig geschont

Erfasst sind alle 16 Bundesländer. Ohne Gewähr.

Quelle & Stand

Rechtsgrundlage
Binnenfischereiverordnung (BiFVO M-V) vom 15. August 2005; für Küstengewässer: Küstenfischereiverordnung (KüFVO M-V) vom 28. November 2006
Fundstelle
§ 4 Nr. 10 und § 5 Nr. 9 BiFVO M-V
Fassung
BiFVO zuletzt geändert am 27. Januar 2011; KüFVO zuletzt geändert am 21. Januar 2022
Quelle abgerufen am
19. Juli 2026 · amtlicher Volltext

Häufige Fragen

Wie groß muss ein Meerforelle in Mecklenburg-Vorpommern sein?

Mindestens 45 Zentimeter. Rechtsgrundlage ist BiFVO M-V / KüFVO M-V, § 4 Nr. 10 und § 5 Nr. 9 BiFVO M-V.

Wie wird das Maß richtig gemessen?

Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Die Verordnungen der Länder unterscheiden sich im Detail: Manche stellen auf die natürlich ausgebreitete, andere auf die zusammengelegte Schwanzflosse ab — Letzteres ergibt ein etwas größeres Maß. Miss im Zweifel auf einer Messmatte und setze grenzwertige Fische zurück.

Gilt das Mindestmaß für Meerforelle in ganz Deutschland gleich?

Nein. Mindestmaße sind Landesrecht und unterscheiden sich deutlich. Im Ländervergleich reicht die Spanne für Meerforelle von 25 bis 60 Zentimetern — ein Fisch, der in einem Bundesland maßig ist, kann im Nachbarland untermaßig sein. In 10 der hier erfassten Bundesländer gibt es für Meerforelle überhaupt kein landesweites Mindestmaß.

Weiter prüfen

Die Schonzeit für Meerforelle in Mecklenburg-Vorpommern steht mit allen Details auf einer eigenen Seite. Für ein konkretes Datum beantwortet der Fang-erlaubt-Checker die Frage direkt.