Mindestmaß · Sachsen-Anhalt
Mindestmaß Meerforelle in Sachsen-Anhalt
Meerforelle ist in der Fischereiverordnung von Sachsen-Anhalt nicht mit einem Mindestmaß geführt. Die Art kommt im Regelwerk nicht vor.

| Angabe | Wert |
|---|---|
| Mindestmaß | keine Landesregelung |
| Schonzeit | ganzjährig geschont |
| Messpunkt | Kopfspitze bis Ende der Schwanzflosse |
| Fundstelle | FischO LSA, § 2 Abs. 1 Nr. 11 (Fangverbot) FischO LSA |
Werte nach Landesrecht. Die Gewässerordnung kann strenger sein. Ohne Gewähr.
Besonderheiten in Sachsen-Anhalt
Ganzjähriges Fangverbot — juristisch ein Fangverbot nach § 2, keine Schonzeit. Achtung: Veraltete Netzfassungen von 2006 nennen noch eine Schonzeit vom 1. Oktober bis 31. März; die wurde 2013 aufgehoben.
Meerforelle: Mindestmaße im Ländervergleich
Mindestmaße sind Landesrecht — dieselbe Art wird von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geschützt. Im Ländervergleich reicht die Spanne für Meerforelle von 25 bis 60 Zentimetern — ein Fisch, der in einem Bundesland maßig ist, kann im Nachbarland untermaßig sein. Ausführlich mit Messregeln und Entnahmefenstern steht das in der Übersicht „Mindestmaß Meerforelle".
| Bundesland | Maß | Schonzeit |
|---|---|---|
| Baden-Württemberg | kein Mindestmaß | ganzjährig geschont |
| Bayern | kein Mindestmaß | ganzjährig geschont |
| Berlin | kein Mindestmaß | ganzjährig geschont |
| Brandenburg | kein Mindestmaß | ganzjährig geschont |
| Bremen | 50 cm | 15.10.–15.03. |
| Hamburg | 40–65 cm | 15.10.–15.02. |
| Hessen | 25–60 cm | 01.10.–31.03. |
| Mecklenburg-Vorpommern | 45 cm | 01.09.–31.03. |
| Niedersachsen | kein Mindestmaß | ganzjährig geschont |
| Nordrhein-Westfalen | keine Landesregelung | ganzjährig geschont |
| Rheinland-Pfalz | kein Mindestmaß | ganzjährig geschont |
| Saarland | kein Mindestmaß | ganzjährig geschont |
| Sachsen | 60 cm | 01.10.–30.04. |
| Sachsen-Anhalt | keine Landesregelung | ganzjährig geschont |
| Schleswig-Holstein | 40 cm | 01.10.–28.02. |
| Thüringen | kein Mindestmaß | ganzjährig geschont |
Erfasst sind alle 16 Bundesländer. Ohne Gewähr.
Quelle & Stand
- Rechtsgrundlage
- Fischereiordnung des Landes Sachsen-Anhalt (FischO LSA)
- Fundstelle
- § 2 Abs. 1 Nr. 11 (Fangverbot) FischO LSA
- Fassung
- Vom 11. Januar 1994, zuletzt geändert durch Verordnung vom 6. März 2013; §§ 2–4 gültig ab 16. März 2013
- Quelle abgerufen am
- 19. Juli 2026 · amtlicher Volltext
Häufige Fragen
Wie groß muss ein Meerforelle in Sachsen-Anhalt sein?
Das Landesrecht von Sachsen-Anhalt setzt für Meerforelle kein Mindestmaß fest (FischO LSA, § 2 Abs. 1 Nr. 11 (Fangverbot) FischO LSA). Vereine und Pächter regeln das häufig selbst — die Erlaubniskarte ist maßgeblich.
Wie wird das Maß richtig gemessen?
Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Die Verordnungen der Länder unterscheiden sich im Detail: Manche stellen auf die natürlich ausgebreitete, andere auf die zusammengelegte Schwanzflosse ab — Letzteres ergibt ein etwas größeres Maß. Miss im Zweifel auf einer Messmatte und setze grenzwertige Fische zurück.
Gilt das Mindestmaß für Meerforelle in ganz Deutschland gleich?
Nein. Mindestmaße sind Landesrecht und unterscheiden sich deutlich. Im Ländervergleich reicht die Spanne für Meerforelle von 25 bis 60 Zentimetern — ein Fisch, der in einem Bundesland maßig ist, kann im Nachbarland untermaßig sein. In 10 der hier erfassten Bundesländer gibt es für Meerforelle überhaupt kein landesweites Mindestmaß.
Weiter prüfen
Die Schonzeit für Meerforelle in Sachsen-Anhalt steht mit allen Details auf einer eigenen Seite. Für ein konkretes Datum beantwortet der Fang-erlaubt-Checker die Frage direkt.
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