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Mindestmaß · Sachsen-Anhalt

Mindestmaß Meerforelle in Sachsen-Anhalt

Meerforelle ist in der Fischereiverordnung von Sachsen-Anhalt nicht mit einem Mindestmaß geführt. Die Art kommt im Regelwerk nicht vor.

Meerforelle (Salmo trutta trutta), Seitenansicht — Mindestmaß in Sachsen-Anhalt
Meerforelle — wissenschaftlich Salmo trutta trutta
AngabeWert
Mindestmaßkeine Landesregelung
Schonzeitganzjährig geschont
MesspunktKopfspitze bis Ende der Schwanzflosse
FundstelleFischO LSA, § 2 Abs. 1 Nr. 11 (Fangverbot) FischO LSA

Werte nach Landesrecht. Die Gewässerordnung kann strenger sein. Ohne Gewähr.

Besonderheiten in Sachsen-Anhalt

Ganzjähriges Fangverbot — juristisch ein Fangverbot nach § 2, keine Schonzeit. Achtung: Veraltete Netzfassungen von 2006 nennen noch eine Schonzeit vom 1. Oktober bis 31. März; die wurde 2013 aufgehoben.

Meerforelle: Mindestmaße im Ländervergleich

Mindestmaße sind Landesrecht — dieselbe Art wird von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geschützt. Im Ländervergleich reicht die Spanne für Meerforelle von 25 bis 60 Zentimetern — ein Fisch, der in einem Bundesland maßig ist, kann im Nachbarland untermaßig sein. Ausführlich mit Messregeln und Entnahmefenstern steht das in der Übersicht „Mindestmaß Meerforelle".

BundeslandMaßSchonzeit
Baden-Württemberg kein Mindestmaß ganzjährig geschont
Bayern kein Mindestmaß ganzjährig geschont
Berlin kein Mindestmaß ganzjährig geschont
Brandenburg kein Mindestmaß ganzjährig geschont
Bremen 50 cm 15.10.–15.03.
Hamburg 40–65 cm 15.10.–15.02.
Hessen 25–60 cm 01.10.–31.03.
Mecklenburg-Vorpommern 45 cm 01.09.–31.03.
Niedersachsen kein Mindestmaß ganzjährig geschont
Nordrhein-Westfalen keine Landesregelung ganzjährig geschont
Rheinland-Pfalz kein Mindestmaß ganzjährig geschont
Saarland kein Mindestmaß ganzjährig geschont
Sachsen 60 cm 01.10.–30.04.
Sachsen-Anhalt keine Landesregelung ganzjährig geschont
Schleswig-Holstein 40 cm 01.10.–28.02.
Thüringen kein Mindestmaß ganzjährig geschont

Erfasst sind alle 16 Bundesländer. Ohne Gewähr.

Quelle & Stand

Rechtsgrundlage
Fischereiordnung des Landes Sachsen-Anhalt (FischO LSA)
Fundstelle
§ 2 Abs. 1 Nr. 11 (Fangverbot) FischO LSA
Fassung
Vom 11. Januar 1994, zuletzt geändert durch Verordnung vom 6. März 2013; §§ 2–4 gültig ab 16. März 2013
Quelle abgerufen am
19. Juli 2026 · amtlicher Volltext

Häufige Fragen

Wie groß muss ein Meerforelle in Sachsen-Anhalt sein?

Das Landesrecht von Sachsen-Anhalt setzt für Meerforelle kein Mindestmaß fest (FischO LSA, § 2 Abs. 1 Nr. 11 (Fangverbot) FischO LSA). Vereine und Pächter regeln das häufig selbst — die Erlaubniskarte ist maßgeblich.

Wie wird das Maß richtig gemessen?

Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Die Verordnungen der Länder unterscheiden sich im Detail: Manche stellen auf die natürlich ausgebreitete, andere auf die zusammengelegte Schwanzflosse ab — Letzteres ergibt ein etwas größeres Maß. Miss im Zweifel auf einer Messmatte und setze grenzwertige Fische zurück.

Gilt das Mindestmaß für Meerforelle in ganz Deutschland gleich?

Nein. Mindestmaße sind Landesrecht und unterscheiden sich deutlich. Im Ländervergleich reicht die Spanne für Meerforelle von 25 bis 60 Zentimetern — ein Fisch, der in einem Bundesland maßig ist, kann im Nachbarland untermaßig sein. In 10 der hier erfassten Bundesländer gibt es für Meerforelle überhaupt kein landesweites Mindestmaß.

Weiter prüfen

Die Schonzeit für Meerforelle in Sachsen-Anhalt steht mit allen Details auf einer eigenen Seite. Für ein konkretes Datum beantwortet der Fang-erlaubt-Checker die Frage direkt.