Zum Inhalt springen

Zährte Mindestmaß

Mindestmaß Zährte (Rußnase) in Sachsen-Anhalt

Das Mindestmaß für Zährte (Rußnase) beträgt in Sachsen-Anhalt 30 Zentimeter. Kleinere Fische sind unverzüglich und schonend zurückzusetzen.

Zährte (Rußnase) (Vimba vimba), Seitenansicht — Mindestmaß in Sachsen-Anhalt
Zährte (Rußnase) — wissenschaftlich Vimba vimba
AngabeWert
Mindestmaß30 cm
Schonzeitkeine Schonzeit
MesspunktKopfspitze bis Ende der Schwanzflosse
FundstelleFischO LSA, § 4 Abs. 1 Nr. 19 — „Zährte (Vimba vimba) 30 cm“

Werte nach Landesrecht. Die Gewässerordnung kann strenger sein. Ohne Gewähr.

Besonderheiten in Sachsen-Anhalt

Wichtigste Abweichung gegenüber älteren Übersichten: Bis zur Änderung vom 6. März 2013 stand die Zährte zusätzlich als letzter Eintrag in der Fangverbotsliste des § 2 Abs. 1 (ganzjähriger Schutz) — diese Nennung ist entfallen. In der geltenden Fassung ist die Zährte allein über das Mindestmaß von 30 cm geregelt und ohne Schonzeit befischbar. Viele Portale und Vereins-PDFs führen sie weiterhin als ganzjährig geschützt; das entspricht der überholten Fassung.

Zährte: Mindestmaße im Ländervergleich

Mindestmaße sind Landesrecht — dieselbe Art wird von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geschützt. Ausführlich mit Messregeln und Entnahmefenstern steht das in der Übersicht „Mindestmaß Zährte".

BundeslandMaßSchonzeit
Baden-Württemberg kein Mindestmaß ganzjährig geschont
Bayern kein Mindestmaß keine Schonzeit
Berlin kein Mindestmaß ganzjährig geschont
Brandenburg kein Mindestmaß ganzjährig geschont
Bremen kein Mindestmaß ganzjährig geschont
Hamburg kein Mindestmaß ganzjährig geschont
Hessen kein Mindestmaß ganzjährig geschont
Mecklenburg-Vorpommern kein Mindestmaß 01.05.–31.07.
Niedersachsen kein Mindestmaß keine Schonzeit
Nordrhein-Westfalen keine Landesregelung keine Landesregelung
Rheinland-Pfalz keine Landesregelung keine Landesregelung
Saarland keine Landesregelung keine Landesregelung
Sachsen kein Mindestmaß ganzjährig geschont
Sachsen-Anhalt 30 cm keine Schonzeit
Schleswig-Holstein kein Mindestmaß ganzjährig geschont
Thüringen kein Mindestmaß ganzjährig geschont

Erfasst sind alle 16 Bundesländer. Ohne Gewähr.

Quelle & Stand

Rechtsgrundlage
Fischereiordnung des Landes Sachsen-Anhalt (FischO LSA)
Fundstelle
§ 4 Abs. 1 Nr. 19 — „Zährte (Vimba vimba) 30 cm“
Fassung
Vom 11. Januar 1994, zuletzt geändert durch Verordnung vom 6. März 2013; §§ 2–4 gültig ab 16. März 2013
Quelle abgerufen am
19. Juli 2026 · amtlicher Volltext

Häufige Fragen

Wie groß muss ein Zährte in Sachsen-Anhalt sein?

Mindestens 30 Zentimeter. Rechtsgrundlage ist FischO LSA, § 4 Abs. 1 Nr. 19 — „Zährte (Vimba vimba) 30 cm“.

Wie wird das Maß richtig gemessen?

Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Die Verordnungen der Länder unterscheiden sich im Detail: Manche stellen auf die natürlich ausgebreitete, andere auf die zusammengelegte Schwanzflosse ab — Letzteres ergibt ein etwas größeres Maß. Miss im Zweifel auf einer Messmatte und setze grenzwertige Fische zurück.

Gilt das Mindestmaß für Zährte in ganz Deutschland gleich?

Mindestmaße sind Landesrecht, jedes Bundesland regelt sie in einer eigenen Verordnung. Prüfe deshalb immer das Land, in dem du angelst — und zusätzlich die Ordnung deines Gewässers.

Weiter prüfen

Die Schonzeit für Zährte in Sachsen-Anhalt steht mit allen Details auf einer eigenen Seite. Für ein konkretes Datum beantwortet der Fang-erlaubt-Checker die Frage direkt.