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Zährte Schonzeit

Schonzeit Zährte (Rußnase) in Sachsen-Anhalt

Für Zährte (Rußnase) ist in Sachsen-Anhalt ausdrücklich keine Schonzeit festgelegt — die Art steht mit einem Strich in der Schonzeit-Spalte der Verordnung. Das Mindestmaß beträgt 30 Zentimeter, gemessen von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse.

Zährte (Rußnase) in Sachsen-Anhalt: keine Schonzeit
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Zährte (Rußnase) (Vimba vimba), Seitenansicht — Schonzeit in Sachsen-Anhalt
Zährte (Rußnase) — wissenschaftlich Vimba vimba
AngabeWert
FischartZährte (Rußnase) (Vimba vimba)
BundeslandSachsen-Anhalt
Schonzeitkeine Schonzeit
Mindestmaß30 cm
FundstelleFischO LSA, § 4 Abs. 1 Nr. 19 — „Zährte (Vimba vimba) 30 cm“

Werte nach Landesrecht. Die Gewässerordnung kann strenger sein. Ohne Gewähr.

Was du dazu wissen solltest

Wichtigste Abweichung gegenüber älteren Übersichten: Bis zur Änderung vom 6. März 2013 stand die Zährte zusätzlich als letzter Eintrag in der Fangverbotsliste des § 2 Abs. 1 (ganzjähriger Schutz) — diese Nennung ist entfallen. In der geltenden Fassung ist die Zährte allein über das Mindestmaß von 30 cm geregelt und ohne Schonzeit befischbar. Viele Portale und Vereins-PDFs führen sie weiterhin als ganzjährig geschützt; das entspricht der überholten Fassung.

Quelle & Stand

Rechtsgrundlage
Fischereiordnung des Landes Sachsen-Anhalt (FischO LSA)
Fundstelle
§ 4 Abs. 1 Nr. 19 — „Zährte (Vimba vimba) 30 cm“
Fassung
Vom 11. Januar 1994, zuletzt geändert durch Verordnung vom 6. März 2013; §§ 2–4 gültig ab 16. März 2013
Quelle abgerufen am
19. Juli 2026 · amtlicher Volltext

Die Verordnung arbeitet mit drei getrennten Listen: Fangverbote (§ 2), Schonzeiten (§ 3) und Mindestmaße (§ 4). Achtung bei älteren Quellen im Netz: Eine verbreitete, veraltete Fassung von 2006 nennt für Wels, Lachs und Meerforelle Schonzeiten, die seit 2013 aufgehoben sind — die Meerforelle steht seither unter ganzjährigem Fangverbot, die Wels-Schonzeit wurde ersatzlos gestrichen. Nach § 24 Abs. 1 gelten die §§ 2–5 nicht für geschlossene Privatgewässer.

Häufige Fragen

Wann ist die Schonzeit bei Zährte in Sachsen-Anhalt?

Das Landesrecht von Sachsen-Anhalt sieht für Zährte (Rußnase) keine Schonzeit vor (FischO LSA, § 4 Abs. 1 Nr. 19 — „Zährte (Vimba vimba) 30 cm“). Die Gewässerordnung deines Angelgewässers kann trotzdem eine festlegen.

Wie groß muss ein Zährte sein, damit man ihn mitnehmen darf?

Das Mindestmaß beträgt 30 Zentimeter. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Untermaßige Fische sind unverzüglich zurückzusetzen.

Was passiert, wenn ich Zährte (Rußnase) in der Schonzeit fange?

Der Fisch ist unverzüglich und schonend zurückzusetzen. Ihn zu entnehmen, zu verwerten oder zu verkaufen ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Wer regelmäßig an einem Gewässer angelt, sollte Schonzeiten und Maße vorher prüfen — sie ändern sich mit jeder Novelle der Verordnung.

Was ist das Schonmaß?

Schonmaß ist ein anderes Wort für Mindestmaß: die Länge, die ein Fisch erreicht haben muss, bevor er entnommen werden darf. Der Sinn dahinter ist, dass jeder Fisch mindestens einmal ablaichen kann. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Einige Bundesländer — Hessen etwa — arbeiten inzwischen mit einem Entnahmefenster und schützen zusätzlich die besonders großen Laichtiere über einem Höchstmaß.

Weiter prüfen

Mit dem Fang-erlaubt-Checker prüfst du für ein konkretes Datum, ob Zährte (Rußnase) gerade entnommen werden darf — inklusive Maß und Fundstelle. Das Mindestmaß für Zährte in Sachsen-Anhalt steht auf einer eigenen Seite.

So fängst du Zährte: der Zährte-Angeln-Guide mit Methoden, Ködern und Montage. Wie die Bedingungen gerade stehen, zeigt der Beiß-Index für Sachsen-Anhalt.

Zährte in anderen Bundesländern

Alle Länder nebeneinander stehen in der Übersicht „Zährte Schonzeit" — dort siehst du auch, wo die Art heute geschont ist.

Andere Fischarten in Sachsen-Anhalt

Alle Schonzeiten und Mindestmaße in Sachsen-Anhalt im Überblick