Schonzeit Zährte (Rußnase) in Schleswig-Holstein
Zährte (Rußnase) ist in Schleswig-Holstein ganzjährig geschont. Es gibt kein Zeitfenster, in dem eine Entnahme nach Landesrecht zulässig wäre. Ein Mindestmaß ist für Zährte (Rußnase) in Schleswig-Holstein nicht festgesetzt.

| Angabe | Wert |
|---|---|
| Fischart | Zährte (Rußnase) (Vimba vimba) |
| Bundesland | Schleswig-Holstein |
| Schonzeit | ganzjährig geschont |
| Mindestmaß | kein Mindestmaß |
| Fundstelle | BiFVO SH / KüFVO SH, § 2 Abs. 1 BiFVO i. V. m. Anlage 1, Eintrag „Zährte (Vimba vimba)“ — Mindestmaß „-“, Schonzeit „ganzjährig“ |
Werte nach Landesrecht. Die Gewässerordnung kann strenger sein. Ohne Gewähr.
Was du dazu wissen solltest
Die Zährte (Rußnase) ist in Schleswig-Holstein ganzjährig geschont — binnen wie an der Küste. Ein Mindestmaß ist entbehrlich, weil der ganzjährige Schutz weiter reicht. Nach § 2 Abs. 2 BiFVO ist es verboten, sie sich anzueignen, anzulanden, zu befördern, zu verkaufen oder zu töten; nach § 2 Abs. 3 BiFVO sind gefangene Tiere nach guter fachlicher Praxis vom Fanggerät zu befreien und unverzüglich in das Fanggewässer zurückzusetzen.
Abweichende Regeln in Schleswig-Holstein
Die oben genannten Werte sind die Regel für Schleswig-Holstein. In den folgenden Gewässern beziehungsweise Gebieten gilt für Zährte (Rußnase) etwas anderes:
| Gilt für | Schonzeit | Maß |
|---|---|---|
| Küstengewässer (KüFVO SH) | ganzjährig geschont | kein Mindestmaß |
Küstengewässer (KüFVO SH): Anlage 1 Nr. 37 KüFVO: ebenfalls ganzjährig geschont, kein Mindestmaß. Binnen und Küste sind hier deckungsgleich.
Quelle & Stand
- Rechtsgrundlage
- Binnenfischereiverordnung (BiFVO) vom 29. Juni 2016; für Küstengewässer: Küstenfischereiverordnung (KüFVO) vom 3. Dezember 2018
- Fundstelle
- § 2 Abs. 1 BiFVO i. V. m. Anlage 1, Eintrag „Zährte (Vimba vimba)“ — Mindestmaß „-“, Schonzeit „ganzjährig“
- Fassung
- BiFVO: Anlage 1 neu gefasst durch Verordnung vom 26. Mai 2021, gültig ab 9. Juli 2021. KüFVO: zuletzt geändert am 16. Dezember 2025
- Quelle abgerufen am
- 19. Juli 2026 · amtlicher Volltext
SH unterscheidet strikt zwischen Binnengewässern (BiFVO) und Küstengewässern (KüFVO); für dieselbe Art gelten teils unterschiedliche Maße und Schonzeiten. § 1 Satz 2 KüFVO stellt klar, dass EU-Recht vorgeht — praktisch relevant beim Aal (ganzjähriges Freizeitfischerei-Verbot in Nord- und Ostsee), beim Dorsch und beim Wolfsbarsch.
Häufige Fragen
Wann ist die Schonzeit bei Zährte in Schleswig-Holstein?
Zährte (Rußnase) ist in Schleswig-Holstein ganzjährig geschont — eine Entnahme ist zu keiner Zeit zulässig. Rechtsgrundlage ist BiFVO SH / KüFVO SH, § 2 Abs. 1 BiFVO i. V. m. Anlage 1, Eintrag „Zährte (Vimba vimba)“ — Mindestmaß „-“, Schonzeit „ganzjährig“.
Wie groß muss ein Zährte sein, damit man ihn mitnehmen darf?
Nach Landesrecht besteht kein Mindestmaß. Viele Vereine und Pächter setzen in ihrer Gewässerordnung dennoch eines fest — die Erlaubniskarte ist maßgeblich.
Gilt die Regel in ganz Schleswig-Holstein?
Nein. In Schleswig-Holstein gelten für Zährte (Rußnase) abweichende Regeln in bestimmten Gewässern oder Gebieten: Küstengewässer (KüFVO SH). Die Einzelheiten stehen auf dieser Seite unter „Abweichende Regeln“.
Was ist das Schonmaß?
Schonmaß ist ein anderes Wort für Mindestmaß: die Länge, die ein Fisch erreicht haben muss, bevor er entnommen werden darf. Der Sinn dahinter ist, dass jeder Fisch mindestens einmal ablaichen kann. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Einige Bundesländer — Hessen etwa — arbeiten inzwischen mit einem Entnahmefenster und schützen zusätzlich die besonders großen Laichtiere über einem Höchstmaß.
Weiter prüfen
Mit dem Fang-erlaubt-Checker prüfst du für ein konkretes Datum, ob Zährte (Rußnase) gerade entnommen werden darf — inklusive Maß und Fundstelle. Das Mindestmaß für Zährte in Schleswig-Holstein steht auf einer eigenen Seite.
So fängst du Zährte: der Zährte-Angeln-Guide mit Methoden, Ködern und Montage. Wie die Bedingungen gerade stehen, zeigt der Beiß-Index für Schleswig-Holstein.
Zährte in anderen Bundesländern
Alle Länder nebeneinander stehen in der Übersicht „Zährte Schonzeit" — dort siehst du auch, wo die Art heute geschont ist.
- Zährte Schonzeit Baden-Württemberg
- Zährte Schonzeit Bayern
- Zährte Schonzeit Berlin
- Zährte Schonzeit Brandenburg
- Zährte Schonzeit Bremen
- Zährte Schonzeit Hamburg
- Zährte Schonzeit Hessen
- Zährte Schonzeit Mecklenburg-Vorpommern
- Zährte Schonzeit Niedersachsen
- Zährte Schonzeit Nordrhein-Westfalen
- Zährte Schonzeit Rheinland-Pfalz
- Zährte Schonzeit Saarland
- Zährte Schonzeit Sachsen
- Zährte Schonzeit Sachsen-Anhalt
- Zährte Schonzeit Thüringen
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