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Zährte Schonzeit

Schonzeit Zährte (Rußnase) in Niedersachsen

Für Zährte (Rußnase) ist in Niedersachsen ausdrücklich keine Schonzeit festgelegt — die Art steht mit einem Strich in der Schonzeit-Spalte der Verordnung. Ein Mindestmaß ist für Zährte (Rußnase) in Niedersachsen nicht festgesetzt.

Zährte (Rußnase) in Niedersachsen: keine Schonzeit
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Zährte (Rußnase) (Vimba vimba), Seitenansicht — Schonzeit in Niedersachsen
Zährte (Rußnase) — wissenschaftlich Vimba vimba
AngabeWert
FischartZährte (Rußnase) (Vimba vimba)
BundeslandNiedersachsen
Schonzeitkeine Schonzeit
Mindestmaßkein Mindestmaß
FundstelleBiFischO, nicht aufgeführt in §§ 2, 3, 4 BiFischO; nur Anlage zu § 12 Abs. 3 (besatzfähige Art)

Werte nach Landesrecht. Die Gewässerordnung kann strenger sein. Ohne Gewähr.

Was du dazu wissen solltest

Die Zährte/Rußnase (Vimba vimba) steht in der BiFischO ausschließlich in der Anlage zu § 12 Abs. 3 (genehmigungsfreier Besatz). Sie ist — anders als die Nase — nicht im ganzjährigen Fangverbot des § 2 Abs. 1 enthalten und hat auch kein Mindestmaß und keine Schonzeit nach §§ 3, 4. Häufige Verwechslungsquelle: Nase und Zährte werden in Portalen oft gleich behandelt, in Niedersachsen sind sie es ausdrücklich nicht.

Quelle & Stand

Rechtsgrundlage
Verordnung über die Fischerei in Binnengewässern (Binnenfischereiordnung – BiFischO)
Fundstelle
nicht aufgeführt in §§ 2, 3, 4 BiFischO; nur Anlage zu § 12 Abs. 3 (besatzfähige Art)
Fassung
Vom 6. Juli 1989, zuletzt geändert durch Verordnung vom 22. Dezember 2005 (Novellierung zuletzt im November 2023 vertagt)
Quelle abgerufen am
19. Juli 2026 · amtlicher Volltext

Für die Küstengewässer gilt eigenständig die Niedersächsische Küstenfischereiordnung (NKüFischO) mit teils deutlich abweichenden Werten. § 2 Abs. 1 BiFischO verbietet den Fang von 14 Arten vollständig — mit Rückausnahme für ausgewiesene Besatzgewässer nach § 2 Abs. 2. Die Verordnung ist ausdrücklich nur ein Mindeststandard; Vereins- und Pachtordnungen sind in der Praxis fast immer strenger.

Häufige Fragen

Wann ist die Schonzeit bei Zährte in Niedersachsen?

Das Landesrecht von Niedersachsen sieht für Zährte (Rußnase) keine Schonzeit vor (BiFischO, nicht aufgeführt in §§ 2, 3, 4 BiFischO; nur Anlage zu § 12 Abs. 3 (besatzfähige Art)). Die Gewässerordnung deines Angelgewässers kann trotzdem eine festlegen.

Wie groß muss ein Zährte sein, damit man ihn mitnehmen darf?

Nach Landesrecht besteht kein Mindestmaß. Viele Vereine und Pächter setzen in ihrer Gewässerordnung dennoch eines fest — die Erlaubniskarte ist maßgeblich.

Was passiert, wenn ich Zährte (Rußnase) in der Schonzeit fange?

Der Fisch ist unverzüglich und schonend zurückzusetzen. Ihn zu entnehmen, zu verwerten oder zu verkaufen ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Wer regelmäßig an einem Gewässer angelt, sollte Schonzeiten und Maße vorher prüfen — sie ändern sich mit jeder Novelle der Verordnung.

Was ist das Schonmaß?

Schonmaß ist ein anderes Wort für Mindestmaß: die Länge, die ein Fisch erreicht haben muss, bevor er entnommen werden darf. Der Sinn dahinter ist, dass jeder Fisch mindestens einmal ablaichen kann. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Einige Bundesländer — Hessen etwa — arbeiten inzwischen mit einem Entnahmefenster und schützen zusätzlich die besonders großen Laichtiere über einem Höchstmaß.

Weiter prüfen

Mit dem Fang-erlaubt-Checker prüfst du für ein konkretes Datum, ob Zährte (Rußnase) gerade entnommen werden darf — inklusive Maß und Fundstelle. Das Mindestmaß für Zährte in Niedersachsen steht auf einer eigenen Seite.

So fängst du Zährte: der Zährte-Angeln-Guide mit Methoden, Ködern und Montage. Wie die Bedingungen gerade stehen, zeigt der Beiß-Index für Niedersachsen.

Zährte in anderen Bundesländern

Alle Länder nebeneinander stehen in der Übersicht „Zährte Schonzeit" — dort siehst du auch, wo die Art heute geschont ist.

Andere Fischarten in Niedersachsen

Alle Schonzeiten und Mindestmaße in Niedersachsen im Überblick