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Schonzeit · Niedersachsen

Schonzeit Wels (Waller) in Niedersachsen

Für Wels (Waller) ist in Niedersachsen ausdrücklich keine Schonzeit festgelegt — die Art steht mit einem Strich in der Schonzeit-Spalte der Verordnung. Das Mindestmaß beträgt 50 Zentimeter, gemessen von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse.

Wels (Waller) in Niedersachsen: keine Schonzeit
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Wels (Waller) (Silurus glanis), Seitenansicht — Schonzeit in Niedersachsen
Wels (Waller) — wissenschaftlich Silurus glanis
AngabeWert
FischartWels (Waller) (Silurus glanis)
BundeslandNiedersachsen
Schonzeitkeine Schonzeit
Mindestmaß50 cm
FundstelleBiFischO, § 3 Abs. 1 BiFischO

Werte nach Landesrecht. Die Gewässerordnung kann strenger sein. Ohne Gewähr.

Was du dazu wissen solltest

Mindestmaß ohne Artenschonzeit; vom Anglerverband Niedersachsen bestätigt.

Quelle & Stand

Rechtsgrundlage
Verordnung über die Fischerei in Binnengewässern (Binnenfischereiordnung – BiFischO)
Fundstelle
§ 3 Abs. 1 BiFischO
Fassung
Vom 6. Juli 1989, zuletzt geändert durch Verordnung vom 22. Dezember 2005 (Novellierung zuletzt im November 2023 vertagt)
Quelle abgerufen am
19. Juli 2026 · amtlicher Volltext

Für die Küstengewässer gilt eigenständig die Niedersächsische Küstenfischereiordnung (NKüFischO) mit teils deutlich abweichenden Werten. § 2 Abs. 1 BiFischO verbietet den Fang von 14 Arten vollständig — mit Rückausnahme für ausgewiesene Besatzgewässer nach § 2 Abs. 2. Die Verordnung ist ausdrücklich nur ein Mindeststandard; Vereins- und Pachtordnungen sind in der Praxis fast immer strenger.

Häufige Fragen

Wann ist die Schonzeit bei Wels in Niedersachsen?

Das Landesrecht von Niedersachsen sieht für Wels (Waller) keine Schonzeit vor (BiFischO, § 3 Abs. 1 BiFischO). Die Gewässerordnung deines Angelgewässers kann trotzdem eine festlegen.

Wie groß muss ein Wels sein, damit man ihn mitnehmen darf?

Das Mindestmaß beträgt 50 Zentimeter. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Untermaßige Fische sind unverzüglich zurückzusetzen.

Was passiert, wenn ich Wels (Waller) in der Schonzeit fange?

Der Fisch ist unverzüglich und schonend zurückzusetzen. Ihn zu entnehmen, zu verwerten oder zu verkaufen ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Wer regelmäßig an einem Gewässer angelt, sollte Schonzeiten und Maße vorher prüfen — sie ändern sich mit jeder Novelle der Verordnung.

Was ist das Schonmaß?

Schonmaß ist ein anderes Wort für Mindestmaß: die Länge, die ein Fisch erreicht haben muss, bevor er entnommen werden darf. Der Sinn dahinter ist, dass jeder Fisch mindestens einmal ablaichen kann. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Einige Bundesländer — Hessen etwa — arbeiten inzwischen mit einem Entnahmefenster und schützen zusätzlich die besonders großen Laichtiere über einem Höchstmaß.

Weiter prüfen

Mit dem Fang-erlaubt-Checker prüfst du für ein konkretes Datum, ob Wels (Waller) gerade entnommen werden darf — inklusive Maß und Fundstelle. Das Mindestmaß für Wels in Niedersachsen steht auf einer eigenen Seite.

Wels in anderen Bundesländern

Alle Länder nebeneinander stehen in der Übersicht „Wels Schonzeit" — dort siehst du auch, wo die Art heute geschont ist.

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