Schonzeit · Niedersachsen
Schonzeit Zander in Niedersachsen
Die Schonzeit für Zander in Niedersachsen läuft vom 15.03. bis zum 30.04. In diesem Zeitraum darf der Fisch nicht entnommen werden. Das Mindestmaß beträgt 35 Zentimeter, gemessen von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse.

| Angabe | Wert |
|---|---|
| Fischart | Zander (Sander lucioperca) |
| Bundesland | Niedersachsen |
| Schonzeit | 15.03.–30.04. |
| Mindestmaß | 35 cm |
| Fundstelle | BiFischO, § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BiFischO |
Werte nach Landesrecht. Die Gewässerordnung kann strenger sein. Ohne Gewähr.
Abweichende Regeln in Niedersachsen
Die oben genannten Werte sind die Regel für Niedersachsen. In den folgenden Gewässern beziehungsweise Gebieten gilt für Zander etwas anderes:
| Gilt für | Schonzeit | Maß |
|---|---|---|
| Küstengewässer | 15.03.–15.05. | 40 cm |
Küstengewässer: Nach § 6 NKüFischO.
Quelle & Stand
- Rechtsgrundlage
- Verordnung über die Fischerei in Binnengewässern (Binnenfischereiordnung – BiFischO)
- Fundstelle
- § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BiFischO
- Fassung
- Vom 6. Juli 1989, zuletzt geändert durch Verordnung vom 22. Dezember 2005 (Novellierung zuletzt im November 2023 vertagt)
- Quelle abgerufen am
- 19. Juli 2026 · amtlicher Volltext
Für die Küstengewässer gilt eigenständig die Niedersächsische Küstenfischereiordnung (NKüFischO) mit teils deutlich abweichenden Werten. § 2 Abs. 1 BiFischO verbietet den Fang von 14 Arten vollständig — mit Rückausnahme für ausgewiesene Besatzgewässer nach § 2 Abs. 2. Die Verordnung ist ausdrücklich nur ein Mindeststandard; Vereins- und Pachtordnungen sind in der Praxis fast immer strenger.
Häufige Fragen
Wann ist die Schonzeit bei Zander in Niedersachsen?
Vom 15.03. bis zum 30.04. Rechtsgrundlage ist BiFischO, § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BiFischO. In der Schonzeit gefangene Fische sind unverzüglich und schonend zurückzusetzen.
Wie groß muss ein Zander sein, damit man ihn mitnehmen darf?
Das Mindestmaß beträgt 35 Zentimeter. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Untermaßige Fische sind unverzüglich zurückzusetzen.
Gilt die Regel in ganz Niedersachsen?
Nein. In Niedersachsen gelten für Zander abweichende Regeln in bestimmten Gewässern oder Gebieten: Küstengewässer. Die Einzelheiten stehen auf dieser Seite unter „Abweichende Regeln“.
Was ist das Schonmaß?
Schonmaß ist ein anderes Wort für Mindestmaß: die Länge, die ein Fisch erreicht haben muss, bevor er entnommen werden darf. Der Sinn dahinter ist, dass jeder Fisch mindestens einmal ablaichen kann. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Einige Bundesländer — Hessen etwa — arbeiten inzwischen mit einem Entnahmefenster und schützen zusätzlich die besonders großen Laichtiere über einem Höchstmaß.
Weiter prüfen
Mit dem Fang-erlaubt-Checker prüfst du für ein konkretes Datum, ob Zander gerade entnommen werden darf — inklusive Maß und Fundstelle. Das Mindestmaß für Zander in Niedersachsen steht auf einer eigenen Seite.
Zander in anderen Bundesländern
Alle Länder nebeneinander stehen in der Übersicht „Zander Schonzeit" — dort siehst du auch, wo die Art heute geschont ist.
- Zander Schonzeit Baden-Württemberg
- Zander Schonzeit Bayern
- Zander Schonzeit Berlin
- Zander Schonzeit Brandenburg
- Zander Schonzeit Bremen
- Zander Schonzeit Hamburg
- Zander Schonzeit Hessen
- Zander Schonzeit Mecklenburg-Vorpommern
- Zander Schonzeit Nordrhein-Westfalen
- Zander Schonzeit Rheinland-Pfalz
- Zander Schonzeit Saarland
- Zander Schonzeit Sachsen
- Zander Schonzeit Sachsen-Anhalt
- Zander Schonzeit Schleswig-Holstein
- Zander Schonzeit Thüringen
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