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Schonzeit · Nordrhein-Westfalen

Schonzeit Zander in Nordrhein-Westfalen

Die Schonzeit für Zander in Nordrhein-Westfalen läuft vom 01.04. bis zum 31.05. In diesem Zeitraum darf der Fisch nicht entnommen werden. Das Mindestmaß beträgt 40 Zentimeter, gemessen von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse.

Zander in Nordrhein-Westfalen: 01.04.–31.05.
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Zander (Sander lucioperca), Seitenansicht — Schonzeit in Nordrhein-Westfalen
Zander — wissenschaftlich Sander lucioperca
AngabeWert
FischartZander (Sander lucioperca)
BundeslandNordrhein-Westfalen
Schonzeit01.04.–31.05.
Mindestmaß40 cm
FundstelleLFischVO NRW, § 2 Nr. 4 (Schonzeit) und § 3 (Mindestmaß) LFischVO

Werte nach Landesrecht. Die Gewässerordnung kann strenger sein. Ohne Gewähr.

Quelle & Stand

Rechtsgrundlage
Verordnung zum Landesfischereigesetz (Landesfischereiverordnung – LFischVO)
Fundstelle
§ 2 Nr. 4 (Schonzeit) und § 3 (Mindestmaß) LFischVO
Fassung
Vom 9. März 2010 (GV. NRW. S. 172), zuletzt geändert durch Verordnung vom 1. Juli 2026 (GV. NRW. S. 414), Fassung gültig ab 3. Juli 2026
Quelle abgerufen am
19. Juli 2026 · amtlicher Volltext

Untermaßige oder in der Schonzeit gefangene Fische sind unverzüglich schonend zurückzusetzen; eine Verwertung ist auch bei toter Anlandung verboten (§ 4 Abs. 1). Lebende Köderfische dürfen weder mitgeführt noch verwendet werden (§ 6 Abs. 2). Pächter und Vereine dürfen über die Gewässerordnung strengere Regeln festlegen.

Häufige Fragen

Wann ist die Schonzeit bei Zander in Nordrhein-Westfalen?

Vom 01.04. bis zum 31.05. Rechtsgrundlage ist LFischVO NRW, § 2 Nr. 4 (Schonzeit) und § 3 (Mindestmaß) LFischVO. In der Schonzeit gefangene Fische sind unverzüglich und schonend zurückzusetzen.

Wie groß muss ein Zander sein, damit man ihn mitnehmen darf?

Das Mindestmaß beträgt 40 Zentimeter. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Untermaßige Fische sind unverzüglich zurückzusetzen.

Was passiert, wenn ich Zander in der Schonzeit fange?

Der Fisch ist unverzüglich und schonend zurückzusetzen. Ihn zu entnehmen, zu verwerten oder zu verkaufen ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Wer regelmäßig an einem Gewässer angelt, sollte Schonzeiten und Maße vorher prüfen — sie ändern sich mit jeder Novelle der Verordnung.

Was ist das Schonmaß?

Schonmaß ist ein anderes Wort für Mindestmaß: die Länge, die ein Fisch erreicht haben muss, bevor er entnommen werden darf. Der Sinn dahinter ist, dass jeder Fisch mindestens einmal ablaichen kann. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Einige Bundesländer — Hessen etwa — arbeiten inzwischen mit einem Entnahmefenster und schützen zusätzlich die besonders großen Laichtiere über einem Höchstmaß.

Weiter prüfen

Mit dem Fang-erlaubt-Checker prüfst du für ein konkretes Datum, ob Zander gerade entnommen werden darf — inklusive Maß und Fundstelle. Das Mindestmaß für Zander in Nordrhein-Westfalen steht auf einer eigenen Seite.

Zander in anderen Bundesländern

Alle Länder nebeneinander stehen in der Übersicht „Zander Schonzeit" — dort siehst du auch, wo die Art heute geschont ist.

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