Schonzeit · Nordrhein-Westfalen
Schonzeit Bachforelle in Nordrhein-Westfalen
Die Schonzeit für Bachforelle in Nordrhein-Westfalen läuft vom 20.10. bis zum 15.03. In diesem Zeitraum darf der Fisch nicht entnommen werden. Das Mindestmaß beträgt 25 Zentimeter, gemessen von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse.

| Angabe | Wert |
|---|---|
| Fischart | Bachforelle (Salmo trutta fario) |
| Bundesland | Nordrhein-Westfalen |
| Schonzeit | 20.10.–15.03. |
| Mindestmaß | 25 cm |
| Fundstelle | LFischVO NRW, § 2 Nr. 1 (Schonzeit) und § 3 (Mindestmaß) LFischVO |
Werte nach Landesrecht. Die Gewässerordnung kann strenger sein. Ohne Gewähr.
Was du dazu wissen solltest
Im selben § 2 Nr. 1 geregelt sind die Seeforelle (Mindestmaß 50 cm) und der Seesaibling (30 cm).
Quelle & Stand
- Rechtsgrundlage
- Verordnung zum Landesfischereigesetz (Landesfischereiverordnung – LFischVO)
- Fundstelle
- § 2 Nr. 1 (Schonzeit) und § 3 (Mindestmaß) LFischVO
- Fassung
- Vom 9. März 2010 (GV. NRW. S. 172), zuletzt geändert durch Verordnung vom 1. Juli 2026 (GV. NRW. S. 414), Fassung gültig ab 3. Juli 2026
- Quelle abgerufen am
- 19. Juli 2026 · amtlicher Volltext
Untermaßige oder in der Schonzeit gefangene Fische sind unverzüglich schonend zurückzusetzen; eine Verwertung ist auch bei toter Anlandung verboten (§ 4 Abs. 1). Lebende Köderfische dürfen weder mitgeführt noch verwendet werden (§ 6 Abs. 2). Pächter und Vereine dürfen über die Gewässerordnung strengere Regeln festlegen.
Häufige Fragen
Wann ist die Schonzeit bei Bachforelle in Nordrhein-Westfalen?
Vom 20.10. bis zum 15.03. Rechtsgrundlage ist LFischVO NRW, § 2 Nr. 1 (Schonzeit) und § 3 (Mindestmaß) LFischVO. In der Schonzeit gefangene Fische sind unverzüglich und schonend zurückzusetzen.
Wie groß muss ein Bachforelle sein, damit man ihn mitnehmen darf?
Das Mindestmaß beträgt 25 Zentimeter. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Untermaßige Fische sind unverzüglich zurückzusetzen.
Was passiert, wenn ich Bachforelle in der Schonzeit fange?
Der Fisch ist unverzüglich und schonend zurückzusetzen. Ihn zu entnehmen, zu verwerten oder zu verkaufen ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Wer regelmäßig an einem Gewässer angelt, sollte Schonzeiten und Maße vorher prüfen — sie ändern sich mit jeder Novelle der Verordnung.
Was ist das Schonmaß?
Schonmaß ist ein anderes Wort für Mindestmaß: die Länge, die ein Fisch erreicht haben muss, bevor er entnommen werden darf. Der Sinn dahinter ist, dass jeder Fisch mindestens einmal ablaichen kann. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Einige Bundesländer — Hessen etwa — arbeiten inzwischen mit einem Entnahmefenster und schützen zusätzlich die besonders großen Laichtiere über einem Höchstmaß.
Weiter prüfen
Mit dem Fang-erlaubt-Checker prüfst du für ein konkretes Datum, ob Bachforelle gerade entnommen werden darf — inklusive Maß und Fundstelle. Das Mindestmaß für Bachforelle in Nordrhein-Westfalen steht auf einer eigenen Seite.
Bachforelle in anderen Bundesländern
Alle Länder nebeneinander stehen in der Übersicht „Bachforelle Schonzeit" — dort siehst du auch, wo die Art heute geschont ist.
- Bachforelle Schonzeit Baden-Württemberg
- Bachforelle Schonzeit Bayern
- Bachforelle Schonzeit Berlin
- Bachforelle Schonzeit Brandenburg
- Bachforelle Schonzeit Bremen
- Bachforelle Schonzeit Hamburg
- Bachforelle Schonzeit Hessen
- Bachforelle Schonzeit Mecklenburg-Vorpommern
- Bachforelle Schonzeit Niedersachsen
- Bachforelle Schonzeit Rheinland-Pfalz
- Bachforelle Schonzeit Saarland
- Bachforelle Schonzeit Sachsen
- Bachforelle Schonzeit Sachsen-Anhalt
- Bachforelle Schonzeit Schleswig-Holstein
- Bachforelle Schonzeit Thüringen
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