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Schonzeit · Nordrhein-Westfalen

Schonzeit Karpfen in Nordrhein-Westfalen

Für Karpfen ist in Nordrhein-Westfalen ausdrücklich keine Schonzeit festgelegt — die Art steht mit einem Strich in der Schonzeit-Spalte der Verordnung. Das Mindestmaß beträgt 35 Zentimeter, gemessen von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse.

Karpfen in Nordrhein-Westfalen: keine Schonzeit
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Karpfen (Cyprinus carpio), Seitenansicht — Schonzeit in Nordrhein-Westfalen
Karpfen — wissenschaftlich Cyprinus carpio
AngabeWert
FischartKarpfen (Cyprinus carpio)
BundeslandNordrhein-Westfalen
Schonzeitkeine Schonzeit
Mindestmaß35 cm
FundstelleLFischVO NRW, § 3 LFischVO; in § 2 nicht aufgeführt

Werte nach Landesrecht. Die Gewässerordnung kann strenger sein. Ohne Gewähr.

Was du dazu wissen solltest

Mindestmaß ohne Schonzeit.

Quelle & Stand

Rechtsgrundlage
Verordnung zum Landesfischereigesetz (Landesfischereiverordnung – LFischVO)
Fundstelle
§ 3 LFischVO; in § 2 nicht aufgeführt
Fassung
Vom 9. März 2010 (GV. NRW. S. 172), zuletzt geändert durch Verordnung vom 1. Juli 2026 (GV. NRW. S. 414), Fassung gültig ab 3. Juli 2026
Quelle abgerufen am
19. Juli 2026 · amtlicher Volltext

Untermaßige oder in der Schonzeit gefangene Fische sind unverzüglich schonend zurückzusetzen; eine Verwertung ist auch bei toter Anlandung verboten (§ 4 Abs. 1). Lebende Köderfische dürfen weder mitgeführt noch verwendet werden (§ 6 Abs. 2). Pächter und Vereine dürfen über die Gewässerordnung strengere Regeln festlegen.

Häufige Fragen

Wann ist die Schonzeit bei Karpfen in Nordrhein-Westfalen?

Das Landesrecht von Nordrhein-Westfalen sieht für Karpfen keine Schonzeit vor (LFischVO NRW, § 3 LFischVO; in § 2 nicht aufgeführt). Die Gewässerordnung deines Angelgewässers kann trotzdem eine festlegen.

Wie groß muss ein Karpfen sein, damit man ihn mitnehmen darf?

Das Mindestmaß beträgt 35 Zentimeter. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Untermaßige Fische sind unverzüglich zurückzusetzen.

Was passiert, wenn ich Karpfen in der Schonzeit fange?

Der Fisch ist unverzüglich und schonend zurückzusetzen. Ihn zu entnehmen, zu verwerten oder zu verkaufen ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Wer regelmäßig an einem Gewässer angelt, sollte Schonzeiten und Maße vorher prüfen — sie ändern sich mit jeder Novelle der Verordnung.

Was ist das Schonmaß?

Schonmaß ist ein anderes Wort für Mindestmaß: die Länge, die ein Fisch erreicht haben muss, bevor er entnommen werden darf. Der Sinn dahinter ist, dass jeder Fisch mindestens einmal ablaichen kann. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Einige Bundesländer — Hessen etwa — arbeiten inzwischen mit einem Entnahmefenster und schützen zusätzlich die besonders großen Laichtiere über einem Höchstmaß.

Weiter prüfen

Mit dem Fang-erlaubt-Checker prüfst du für ein konkretes Datum, ob Karpfen gerade entnommen werden darf — inklusive Maß und Fundstelle. Das Mindestmaß für Karpfen in Nordrhein-Westfalen steht auf einer eigenen Seite.

Karpfen in anderen Bundesländern

Alle Länder nebeneinander stehen in der Übersicht „Karpfen Schonzeit" — dort siehst du auch, wo die Art heute geschont ist.

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