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Nase Schonzeit

Schonzeit Nase in Nordrhein-Westfalen

Die Schonzeit für Nase in Nordrhein-Westfalen läuft vom 01.03. bis zum 30.04. In diesem Zeitraum darf der Fisch nicht entnommen werden. Das Mindestmaß beträgt 30 Zentimeter, gemessen von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse.

Nase in Nordrhein-Westfalen: 01.03.–30.04.
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Nase (Chondrostoma nasus), Seitenansicht — Schonzeit in Nordrhein-Westfalen
Nase — wissenschaftlich Chondrostoma nasus
AngabeWert
FischartNase (Chondrostoma nasus)
BundeslandNordrhein-Westfalen
Schonzeit01.03.–30.04.
Mindestmaß30 cm
FundstelleLFischVO NRW, § 2 Nr. 3 LFischVO („Äschen und Nasen vom 1. März bis 30. April“) i. V. m. § 3 („Nase (Chondrostoma nasus L.) 30 cm“)

Werte nach Landesrecht. Die Gewässerordnung kann strenger sein. Ohne Gewähr.

Was du dazu wissen solltest

Landesweit einheitlich. Wichtig zur Abgrenzung: Das gewässerabschnittsbezogene ganzjährige Entnahmeverbot nach § 1a gilt ausdrücklich nur für die Äsche, nicht für die Nase — obwohl beide Arten in § 2 Nr. 3 gemeinsam genannt werden.

Quelle & Stand

Rechtsgrundlage
Verordnung zum Landesfischereigesetz (Landesfischereiverordnung – LFischVO)
Fundstelle
§ 2 Nr. 3 LFischVO („Äschen und Nasen vom 1. März bis 30. April“) i. V. m. § 3 („Nase (Chondrostoma nasus L.) 30 cm“)
Fassung
Vom 9. März 2010 (GV. NRW. S. 172), zuletzt geändert durch Verordnung vom 1. Juli 2026 (GV. NRW. S. 414), Fassung gültig ab 3. Juli 2026
Quelle abgerufen am
19. Juli 2026 · amtlicher Volltext

Untermaßige oder in der Schonzeit gefangene Fische sind unverzüglich schonend zurückzusetzen; eine Verwertung ist auch bei toter Anlandung verboten (§ 4 Abs. 1). Lebende Köderfische dürfen weder mitgeführt noch verwendet werden (§ 6 Abs. 2). Pächter und Vereine dürfen über die Gewässerordnung strengere Regeln festlegen.

Häufige Fragen

Wann ist die Schonzeit bei Nase in Nordrhein-Westfalen?

Vom 01.03. bis zum 30.04. Rechtsgrundlage ist LFischVO NRW, § 2 Nr. 3 LFischVO („Äschen und Nasen vom 1. März bis 30. April“) i. V. m. § 3 („Nase (Chondrostoma nasus L.) 30 cm“). In der Schonzeit gefangene Fische sind unverzüglich und schonend zurückzusetzen.

Wie groß muss ein Nase sein, damit man ihn mitnehmen darf?

Das Mindestmaß beträgt 30 Zentimeter. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Untermaßige Fische sind unverzüglich zurückzusetzen.

Was passiert, wenn ich Nase in der Schonzeit fange?

Der Fisch ist unverzüglich und schonend zurückzusetzen. Ihn zu entnehmen, zu verwerten oder zu verkaufen ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Wer regelmäßig an einem Gewässer angelt, sollte Schonzeiten und Maße vorher prüfen — sie ändern sich mit jeder Novelle der Verordnung.

Was ist das Schonmaß?

Schonmaß ist ein anderes Wort für Mindestmaß: die Länge, die ein Fisch erreicht haben muss, bevor er entnommen werden darf. Der Sinn dahinter ist, dass jeder Fisch mindestens einmal ablaichen kann. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Einige Bundesländer — Hessen etwa — arbeiten inzwischen mit einem Entnahmefenster und schützen zusätzlich die besonders großen Laichtiere über einem Höchstmaß.

Weiter prüfen

Mit dem Fang-erlaubt-Checker prüfst du für ein konkretes Datum, ob Nase gerade entnommen werden darf — inklusive Maß und Fundstelle. Das Mindestmaß für Nase in Nordrhein-Westfalen steht auf einer eigenen Seite.

So fängst du Nase: der Nase-Angeln-Guide mit Methoden, Ködern und Montage. Wie die Bedingungen gerade stehen, zeigt der Beiß-Index für Nordrhein-Westfalen.

Angelgewässer in Nordrhein-Westfalen mit Nase: Baldeneyseealle auf der Karte.

Nase in anderen Bundesländern

Alle Länder nebeneinander stehen in der Übersicht „Nase Schonzeit" — dort siehst du auch, wo die Art heute geschont ist.

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Alle Schonzeiten und Mindestmaße in Nordrhein-Westfalen im Überblick