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Nase Schonzeit

Schonzeit Nase im Saarland

Die Schonzeit für Nase im Saarland läuft vom 15.03. bis zum 15.06. In diesem Zeitraum darf der Fisch nicht entnommen werden. Das Mindestmaß beträgt 35 Zentimeter, gemessen von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse.

Nase in Saarland: 15.03.–15.06.
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Nase (Chondrostoma nasus), Seitenansicht — Schonzeit im Saarland
Nase — wissenschaftlich Chondrostoma nasus
AngabeWert
FischartNase (Chondrostoma nasus)
BundeslandSaarland
Schonzeit15.03.–15.06.
Mindestmaß35 cm
FundstelleLFO SL, § 2, § 4 (i. V. m. § 1 Abs. 1)

Werte nach Landesrecht. Die Gewässerordnung kann strenger sein. Ohne Gewähr.

Was du dazu wissen solltest

Kein Entnahmefenster, nur Mindestmaß. Ausnahme vom Mindestmaß nach § 3 für Fische aus Fischzuchtanstalten oder geschlossenen Gewässern, die zum Besatz anderer Gewässer bestimmt sind.

Quelle & Stand

Rechtsgrundlage
Verordnung zur Durchführung des Saarländischen Fischereigesetzes (Landesfischereiordnung – LFO)
Fundstelle
§ 2, § 4 (i. V. m. § 1 Abs. 1)
Fassung
Vom 5. Februar 2020, gültig ab 28. Februar 2020; am 19. Juli 2026 in Kraft
Quelle abgerufen am
19. Juli 2026 · amtlicher Volltext

Schonzeiten und Mindestmaße gelten ausdrücklich für alle offenen und geschlossenen Gewässer. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende des längsten Teils der Schwanzflosse (§ 2). Reines Fangen und Zurücksetzen ist verboten (§ 10 Abs. 1 Nr. 6), und es gilt ein Nachtangelverbot. Für Besatzfische aus Zuchtanstalten gilt nach § 3 kein Mindestmaß. Die Saar hat keine gesonderten Regeln — die Landeswerte gelten dort.

Häufige Fragen

Wann ist die Schonzeit bei Nase im Saarland?

Vom 15.03. bis zum 15.06. Rechtsgrundlage ist LFO SL, § 2, § 4 (i. V. m. § 1 Abs. 1). In der Schonzeit gefangene Fische sind unverzüglich und schonend zurückzusetzen.

Wie groß muss ein Nase sein, damit man ihn mitnehmen darf?

Das Mindestmaß beträgt 35 Zentimeter. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Untermaßige Fische sind unverzüglich zurückzusetzen.

Was passiert, wenn ich Nase in der Schonzeit fange?

Der Fisch ist unverzüglich und schonend zurückzusetzen. Ihn zu entnehmen, zu verwerten oder zu verkaufen ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Wer regelmäßig an einem Gewässer angelt, sollte Schonzeiten und Maße vorher prüfen — sie ändern sich mit jeder Novelle der Verordnung.

Was ist das Schonmaß?

Schonmaß ist ein anderes Wort für Mindestmaß: die Länge, die ein Fisch erreicht haben muss, bevor er entnommen werden darf. Der Sinn dahinter ist, dass jeder Fisch mindestens einmal ablaichen kann. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Einige Bundesländer — Hessen etwa — arbeiten inzwischen mit einem Entnahmefenster und schützen zusätzlich die besonders großen Laichtiere über einem Höchstmaß.

Weiter prüfen

Mit dem Fang-erlaubt-Checker prüfst du für ein konkretes Datum, ob Nase gerade entnommen werden darf — inklusive Maß und Fundstelle. Das Mindestmaß für Nase im Saarland steht auf einer eigenen Seite.

So fängst du Nase: der Nase-Angeln-Guide mit Methoden, Ködern und Montage. Wie die Bedingungen gerade stehen, zeigt der Beiß-Index für Saarland.

Nase in anderen Bundesländern

Alle Länder nebeneinander stehen in der Übersicht „Nase Schonzeit" — dort siehst du auch, wo die Art heute geschont ist.

Andere Fischarten im Saarland

Alle Schonzeiten und Mindestmaße im Saarland im Überblick